Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühr an. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis aller eingereichten Unterlagen, Materialien und Arbeitsproben (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches bzw. ein Motivationsschreiben (sollte nicht mehr als 1 Seite sein) (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Cinematography gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Cinematography finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten (pdf) von mindestens 20 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Bescheinigungen oder Zeugnisse der jeweiligen Firmen, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Die berufspraktischen Tätigkeiten sind im Bereich Film, Fernsehen und Medienkunst (z. B. als Praktikant*in, Materialassistent*in, Videoassistent*in, Kamerahilfe, Beleuchter*in bei Film- und Fernsehproduktionen) zu erbringen. (Im Ausnahmefall kann die Praxiserfahrung bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

1.5. Arbeitsproben

Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils:

  • 10 selbstgefertigten Schwarz-Weiß-Fotos (JPG, PNG, max. 400 KB/Foto). Thematisch ist dabei die fotografische Auseinandersetzung mit einer oder mehreren Personen vorgegeben. In der entstehenden Serie, soll das narrative und visuelle Prozessdenken erkennbar sein. Die Fotografien können digital oder analog hergestellt werden (Format 2000 x 3000 Pixel oder eine vergleichbare Bildfläche). Eine Reihenfolge der Fotos sollte durch die Dateinamen erkennbar sein.
  • 15 thematisch nicht vorgegebenen selbstgefertigten Fotos freier Wahl (JPG, PNG, max. 400 KB/Foto), die die künstlerische Ausdrucksfähigkeit, die Beobachtungsgabe und die visuellen Gestaltungsabsichten erkennbar machen (digital oder analog hergestellt, farbig oder schwarz-weiß / Format 2000 x 3000 Pixel oder eine vergleichbare Bildfläche.) Eine Reihenfolge der Fotos sollte durch die Dateinamen erkennbar sein.
  • maximal zwei filmische Arbeitsproben (MP4, MOV, max.500 MB/Film) bei denen die Kameraarbeit selbst ausgeführt wurde und die eine eigene Handschrift erkennen lassen. Showreels werden nicht berücksichtigt!
    Insgesamte Länge der filmischen Arbeiten: sollten nicht länger als 15 Minuten sein (Codec H.264, sollte eine Auflösung von HD 1920 x 1080p haben).

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

2. Vorauswahl

Das Feststellungsverfahren gliedert sich in die Vorauswahl und eine 2-stufige Eignungsprüfung. Aufgrund der eingereichten Arbeitsproben und Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:

künstlerisch/praktischer Teil: 

  • Die Bewerber*innen erhalten ein Thema für eine praktische Arbeit, welche innerhalb des Prüfungszeitraumes anzufertigen ist.
  • Nach Ansicht eines Films fertigen die Bewerber*innen innerhalb des Prüfungszeitraumes eine Filmanalyse an.
  • Die Bewerber*innen reichen einen Pitch von maximal 2 Minuten einer Idee für einen dokumentarischen Stoff innerhalb des Prüfungszeitraumes ein, der unmittelbar mit Studienbeginn als Filmübung realisiert werden könnte.

In Abhängigkeit von der Qualität aller eingereichten und angefertigten Unterlagen bzw. Materialien wird zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung (Prüfungsgespräch) eingeladen. 


mündlicher Teil: 

Gespräch zu den Ergebnissen der praktisch/künstlerischen Aufgaben, zu den Aufgaben des schriftlichen Teils, zu den Bewerbungsunterlagen und zur fachlich-künstlerischen und persönlichen Ausgangslage und Motivation. 

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.