Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis (bitte auch die Arbeitsproben auflisten) (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Montage gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Montage finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Nachweise (pdf) der film- bzw. montagebezogenen Praxiserfahrungen im Bereich Bewegtbild im Umfang von mindestens 24 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Wobei mindestens 12 Wochen im Bereich der Montage geleistet sein müssen.
  • Der Nachweis kann auch in Form einer durch eigenhändige Unterschrift beglaubigten tabellarischen Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf) erbracht werden.

Hinweis: Grundkenntnisse digitaler Schnittprogramme sind Grundlage für dieses Studium und sollen bis spätestens zum Studienbeginn vorliegen.

1.5. Arbeitsproben

Arbeitsproben für den Eignungsnachweis, jeweils: 

  • schriftliche Auseinandersetzung mit einem persönlich besonders interessanten Filmausschnitt, nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten (PDF)
  • eine Auswahl von 10 - 15 selbst aufgenommenen Fotos (Auflösung ab 1000 x 1400 Pixel), die ein Gespür für visuelle Ausdruckskraft und subjetive Perspektive erkennen lässt,einzureichen in einem (mehrseitigem) PDF (max. 100 MB). Das Seitendesign und die Platzierung (ein oder mehrere Fotos pro Seite) obliegen den Bewerber*innen.
  • eine Fotosequenz (d. h., eine Serie aus ausgewählten und in ihrer Anordnung und Abfolge festgelegten Bildern), die aus 5 - 15 selbst aufgenommenen Fotos (Auflösung ab 1000 x 1400 Pixel) besteht. Das Thema kann dokumentierend, erzählend oder experimentierend angelegt sein. Die Sequenz ist als ein mehrseitiges PDF (max. 100 MB) einzureichen. Das Seitendesign und die Platzierung (ein oder mehrere Fotos pro Seite) obliegen den Bewerber*innen.
  • eine max. 5-minütige eigene, aus einem persönlichen Impuls heraus entstandene filmische Arbeit (MPG, MPEG, MP4, MOV, max. 250 MB)
  • eine Collage / Fotomontage (JPG, PNG, 35 MB). Die Collage soll ein selbstgewähltes Thema und assosziatives Denken erkennen lassen. Sie kann analog angefertigt und abfotografiert oder digital erstellt werden.
  • tabellarische Auflistung der eingereichten Arbeitsproben (Formular)

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

2. Vorauswahl

Aufgrund der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

schriftlicher Teil:

  • Aufgaben, die eine Auseinandersetzung mit Filmwerken, Texten oder Fotos beinhalten.  

künstlerischer Teil mit Gespräch:

  • Aufgaben, die montagespezifische Wahrnehmung und künstlerische Impulse betreffen
  • Gespräch zu den künstlerischen sowie schriftlichen Aufgaben, zu den Bewerbungsunterlagen und zur Motivation

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.