Bewerbung

ACHTUNG:

Bitte beachten Sie die Änderungen der Bewerbungsunterlagen!

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1- Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf  (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches (Gemeint ist ein Text zur Motivation, warum Sie Filmregisseur*in sein möchten, aus dem Ihre spezifische Perspektive und Ihre Haltung zur Welt hervorgehen. Nicht mehr als 2 Seiten A4) (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Regie gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Regie finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4 Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten (pdf) von mindestens 12 Wochen* zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Bescheinigungen oder Zeugnisse der jeweiligen Firmen, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen.
    Die berufspraktischen Tätigkeiten sind zu erbringen durch film- oder regiebezogene Praxiserfahrungen bei Film, TV, Serie, Theater oder im medienkünstlerischen Bereich (z.B. als Regieassistent*in, Hospitant*in am Theater, Erfahrungen bei offenen Kanälen, regionalen Sendern, medienpädagogischen Projekten)
  • Bei Praxiserfahrung als Schauspieler*in können höchstens 4 Wochen angerechnet werden. Ausgeschlossen sind Schülerpraktika, Ausbildungen, Studium und eigene Filmarbeiten.

  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

*Im Ausnahmefall können 4 Wochen der berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.

1.5 Arbeitsproben

Die nachfolgenden Arbeitsproben sind im Studienbewerbungsportal hochzuladen:

  • Eine eigene Filmarbeit dokumentarischer oder fiktiver Art, die in eigener Regieverantwortung realisiert wurde, mit einer Gesamtlänge von maximal 10 Minuten. Dabei kann es sich um einen Film oder auch um einen Ausschnitt/Ausschnitte aus einem längeren Film handeln (Showreels sind nicht erlaubt).
  • Zu der Filmeinreichung muss ein Informationsblatt mit Angaben zu Titel, Länge, Kurzinhalt ("Dreizeiler"), ggf. Angaben zu Ausschnitt/en, Produktionsjahr beiliegen. Außerdem eine Stabliste mit genauer Benennung aller Departments und Protagonist*innen bzw. Darsteller*innen.
  • Ein Kurzexposé für einen Kurzfilm oder ein kurzes TV/Internet-Format dokumentarischer oder fiktiver Art, in dem Ihre persönliche Herangehensweise an den Stoff deutlich wird. (nicht mehr als 1 Seite A4). Dieses Exposé darf nicht dem Inhalt des Bewerbungsfilms gleichen.
  • Eine dokumentarische Fotoserie bestehend aus 7 selbstgemachten Fotos (bis. max. Größe A4) zu einem selbstgewählten Thema.

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung (1 Woche) findet in der Zeit Mai/Juni statt.

praktisch/künstlerischer Teil:

  • Erstellung einer Dokumentarsequenz mit der Videokamera 
  • Verfilmen einer Spielszene 
  • Erprobung von Konzentrationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Beobachtungsgabe, Rhythmusgefühl und dem Führen von Darstellerinnen und Darstellern

schriftlicher Teil: 

  • Filmische Adaption eines literarischen Textes

mündlicher Teil: 

  • Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerber*innen


Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie das Büro des Studiengangs kontaktieren.