Unterstützung aus dem Härtefallfonds

GWFF und VFF haben den Härtefallfonds der Filmuniversität mit Mitteln für die Coronahilfe verstärkt.

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Wir danken den beiden Verwertungsgesellschaften und namentlich der Geschäftsführerin Frau Dr. Müller-Ernstberger (GWFF) und dem Geschäftsführer Prof. Dr. Johannes Kreile (VFF) für diese wertvolle Unterstützung.

Aus dem Härtefallfonds werden kurzfristig Stipendien à 750,00 Euro vergeben.

 

Wer kann sich bewerben?

Alle Studierenden mit besonderer Bedürftigkeit aufgrund der aktuellen Corona-Krise (Wegfall von Einkünften aus Job oder anderen Einkommensquellen). Insbesondere sollen die Mittel Studierenden mit dringendem Finanzbedarf, für die es nicht ausreichend ist, sich auf die o.g. Bundeshilfen (KfW-Darlehn oder DSW Zuschüsse) zu bewerben, zugute kommen. 

 

Bis wann läuft die Bewerbungsfrist?

Eine kurze schriftliche Bewerbung senden Sie bitte unter der Angabe von

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
  • Studiengang, Semesteranzahl
  • einer nachvollziehbaren Darstellung der besonderen Bedürftigkeit aufgrund der aktuellen Lage:
    a)  eine Auflistung des eigenen Einkommens und der eigenen Vermögensverhältnisse (einschließlich BAföG, Einkommen aus Jobs, Geldzuwendungen der Eltern, Stipendien, soziale Leistungen, etc.)
    b)  Kontoauszüge der letzten drei Monate uns denen der Nachweis der Ausgaben für Miete und Betriebskosten, Krankenkassenbeiträge hervorgeht,
    c)  eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung, mit der versichert wird, alle Einnahmen in der Auflistung in voller Höhe berücksichtigt zu haben.

an haertefallfonds(at)filmuniversitaet.de

 

Wie erfolgt die Auswahl?

Die Härtefallkommission prüft die (vollständig!) eingegangenen Bewerbungen und entscheidet am 18. Mai nach Bewertung der Härtelage über die Bewilligung der Hilfe. Das Geld soll schnellst möglich – voraussichtlich bis zum 25. Mai - überwiesen werden.

 

Eine Unterstützungsangebote  finden Sie HIER unter "Punkt 9. Finanzhilfe für Studierende"