Juniorprofessur W1 "Theorie und Praxis künstlerischer Forschung in digitalen Medien"

Fakultät II

Deadline :
30.04.2018
Ref.:
07/18

In der Fakultät II der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF  ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Juniorprofessur Besoldungsgruppe W1 für das Fachgebiet „Theorie und Praxis künstlerischer Forschung in digitalen Medien“ zu besetzen.

Diese Professur ist entsprechend § 46 (1) Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) auf zunächst drei Jahre befristet, mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre, wenn sich die/der Beschäftigte als Hochschullehrer*in bewährt hat.


Aufgabengebiet:

Die Juniorprofessur vertritt das Fachgebiet „Theorie und Praxis künstlerischer Forschung in digitalen Medien“ in Lehre und Forschung. Zum Aufgabengebiet gehört die Entwicklung interdisziplinärer und studiengangsübergreifender Lehrformate und der Ausbau der Vernetzung der Filmuniversität mit externen Partnern im Rahmen von Lehr- und Forschungsprojekten. Im Bereich der Forschung wird von der/dem Stelleninhaber*in erwartet, sich an der Profilbildung der Filmuniversität aktiv zu beteiligen und sich im Rahmen der entsprechenden In-Institute einzubringen.

Der Arbeitsschwerpunkt der Professur soll die Theorie und Praxis kunstbasierter Filmforschung sein, und zwar insbesondere in non-linearen Erweiterungen des Films wie z.B. Digital Games, VR, AR, Transmedia, New Genres, Expanded Animation. Die Filmuniversität möchte ihre diesbezügliche Forschungsposition im Spannungsfeld von Wissenschaft, Kunst und Technologie neu definieren und erwartet hierzu von der Professur entsprechende Impulse. Dies soll geschehen unter Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen (Studierende und Studienmodule, Technologien) der Fakultät II (Animation, Audio-Visual Application Design (AVAD), Cinematography, Filmmusik, Montage, Sound, Szenografie/Production Design).

Die Bereitschaft zur Mitarbeit in universitärer Gremienarbeit wird vorausgesetzt.


Einstellungsvoraussetzungen:

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 45 BbgHG:

• abgeschlossenes Hochschulstudium (in einem einschlägigen Fachgebiet)
• pädagogische Eignung
• besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachzuweisen durch die herausragende Qualität einer Promotion

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische*r Mitarbeiter*in erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen. Verlängerungen nach § 2 (5) Nr. 1 und 3 bis 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) bleiben hierbei außer Betracht. § 2 (3) S. 1 des WissZeitVG gilt entsprechend.


Spezifische Kompetenzen:

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die bereits über ein erkennbares künstlerisches und wissenschaftliches Profil verfügt.

Die/der Bewerber*in soll in der Lage sein, in Kooperation mit den Studiengängen der Fakultät II eine eigene künstlerische und wissenschaftliche Vision zu entwickeln und diese selbst dauerhaft und kontinuierlich gestaltend zu prägen. Sie/er soll durch bisherige Arbeiten nachweisen, dass die Befähigung studiengangsübergreifender Forschung gegeben ist.

Darüber hinaus werden folgende fachspezifischen Kompetenzen verlangt:

  • fundierte Praxiserfahrung in der Kunst- und/oder Medienbranche
  • sehr gute Kenntnisse internationaler Trends, z.B. im Bereich Hybridfilm, New Media, Expanded Cinema, Konzeptkunst und technologischer Innovationen


Außerdem wünschenswert:

  • sehr gute Englischkenntnisse
  • internationale Vernetzung
  • Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln


Lehrverpflichtung:

Die Lehre beträgt 5 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und wird interdisziplinär und studiengangsübergreifend in der Fakultät II (Studiengänge Animation, AVAD, Cinematography, Filmmusik, Montage, Sound und Szenografie/Production Design) angeboten.


Sonstige Hinweise:

Wir sind bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen und fordern daher qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf Ihre Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.


Bewerbungsunterlagen:

Die Filmuniversität fördert langfristig die Strategie des Gender Mainstreaming und bittet die Bewerber*innen, ihre Vorstellungen darüber zu formulieren, wie sie die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre Lehre und Forschung integrieren und im universitären Leben unterstützen wollen.

Bewerbungen mit schriftlichem Lehrkonzept für diese Professur und mit den üblichen Unterlagen (Darstellung des wissenschaftlichen sowie künstlerischen Werdegangs, Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise,  Publikationsverzeichnis, Unterlagen zu künstlerischen Arbeiten) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 07/18 bis zum 30.04.2018 (Posteingang) an die

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Dekan der Fakultät II
Marlene-Dietrich-Allee 11

14482 Potsdam-Babelsberg

W1-Professorship in Theory and Practice of Artistic Research in Digital Media