Inklusionsbeauftragte

Die Filmuniversität hat für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, eine*n Inklusionsbeauftragte*n gemäß § 181 SGB IX bestellt. Die/der Inklusionsbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe darauf zu achten, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung Schwerbehinderter einhält.

Kann zum Beispiel die Anwesenheit durch eine chronische Krankheit nicht erfüllt werden, oder wird mehr Zeit für die Vorbereitung oder Durchführung von Prüfungen benötigt, gibt einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich bei der Erbringung von studienbegleitenden und abschließenden Leistungsnachweisen. Wenn es um die Erbringung von Leistungsnachweisen geht, sollten Anträge auf Nachteilsausgleich immer schriftlich gestellt werden.
Im  formlosen Antrag müssen Sie die gewünschten Prüfungsmodifikationen benennen. Außerdem müssen sie die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkungen durch geeignete Nachweise belegen.

Dafür eignen sich insbesondere ein oder mehrere der folgenden Belege:
- (fach-) ärztliche Atteste bzw. Stellungnahmen von approbierten psychologischen Psychotherapeuten
Beratung in Potsdam:
https://www.studentenwerk-potsdam.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/

Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Sie wie gesagt eine chronische Beeinträchtigung nachweisen: haben Sie da ein ärztliches Attest, oder könnten Sie sich ein solches besorgen?

Rahmenordnung der Filmuniversität, aus der Sie im Antrag zitieren können:

§23 Nachteilsausgleich
(1) Weist ein*e Studierende*r nach, dass er*sie wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen formlosen Antrag und in Absprache mit der*dem Studierenden und den Prüfenden geeignete Maßnahmen fest, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können.

Weitere Infos unter:
www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise

Um zukünftig die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung / chronischer Krankheit in den Bereichen Studieneinstieg, Studienorganisation, Eintritt in den Arbeitsmarkt und Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit psychischen Erkrankungen zu fördern, werden folgende Themenfelder bearbeitet:

  • Maßnahmen zur Umsetzung der (digitalen) Barrierefreiheit an den Hochschulen
  • Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Studieneinstieg, Verlauf und Abschluss sowie Übergängen in den Master, Promotion und/oder ersten Arbeitsmarkt
  • Online-Beratungsangebote zur psychischen Gesundheit

Link zur Psychologischen Beratung des Studentenwerks Potsam:
https://www.studentenwerk-potsdam.de/beratung-soziales/psychosoziale-beratung/

 

Weitere Informations- und Anlaufstellen für Studierende finden Sie hier:

Antragsformular für einen Nachteilsausgleich

http://www.studentenwerke.de/behinderung

https://www.studentenwerke.de/de/handbuch-studium-behinderung

www.best-umfrage.de/PDF/BEST_barrierefrei_2011.pdf

https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise

Für Beschäftigte der Filmuniversität steht außerdem die gewählte Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung.

Inklusionsvereinbarung der Filmuniversität

Flyer: Information für Menschen mit einer Behinderung an der Filmuniversität

Digitale Barrierefreiheit - eine Einführung (YouTube-Link)

UN-Behindertenrechtskonvention

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