Förderung für Hochschulpersonal

Erasmus+ fördert Lehrmobilitäten an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertretung an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von allen Hochschulmitarbeiter*innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen.
 

Irland Austausch 2021 (c) Vincent Edusei

Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)

Die Förderlinie Erasmus+ STA steht allen Lehrenden der Filmuniversität Babelsberg zur Verfügung, die einen Lehraufenthalt an einer der Erasmus+-Partnerhochschulen der Filmuniversität durchzuführen möchten. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung und Antragstellung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Anne-Maria Stresing: a.stresing(at)filmuniversitaet.de

 

Wer kann gefördert werden?

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

 

Was sind die Vorteile einer Lehrendenmobilität?

Austausch und Vernetzung mit europäischen Kolleg*innen

  • Intensivierung der Beziehung zu einer Partnerhochschule
  • Entwicklung gemeinsamer Curricula und Module
  • Erfahrungen mit anderen Hochschulsystemen
  • fremdsprachliche Lehrerfahrung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Land, in der die Lehrmobilität stattfindet, darf nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sein.
  • Als Zieluniversität kommen alle Erasmus+ Partnerhochschulen der Filmuniversität in Frage, die im jeweiligen Unterrichtsfach ein Inter-Institutional Agreement (IIA) vereinbart haben. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Partnerschaften.
  • Das IIA ist Voraussetzung für eine Förderung. Sollte für die von Ihnen ausgewählte Universität noch kein IIA vorliegen, unterstützt das International Office bei einem Abschluss eines solchen Agreements– vorausgesetzt, die Partnerhochschule stimmt zu. Priorität haben Agreements mit Hochschulen, mit denen eine längerfristige und ausbaufähige Partnerschaft angestrebt wird.  

Wie lang ist der Förderzeitraum?

  • Die Filmuniversität fördert Lehraufenthalte von mindestens zwei und maximal fünf Tagen (ohne Reisetage)
  • Die Aufenthaltsdauer darf den Förderzeitraum überschreiten
  • Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche bzw. für einen kürzeren Aufenthalt
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Reise- und Aufenthaltskosten, die jeweils als Pauschalen ausgezahlt werden. 
  • Die Höhe der Aufenthaltskostenorientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, die für die verschiedenen Erasmus+-Projektjahre variieren können. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Die Höhe der Reisekosten wird über den sogenannten Distance Calculatorberechnet. Der Abfahrtsort ist immer die Filmuniversität.
  • Die verbindlichen Förderpauschalen werden schriftlich im sogenannten Grant Agreement vereinbart.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dienstreiseantrag
  • Einladungsschreiben der Partnerhochschule
  • Grant Agreement - wird durch das International Office der Filmuniversität ausgestellt
  • Mobility Agreement – wird in Abstimmung mit der Partnerhochschule ausgefüllt

Alles auf einen Blick

Das zusammenfassende Merkblatt zur Erasmus+ Staff Mobility Teaching Lehrendenmobilität finden Sie hier

Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Wer kann gefördert werden?

Das Programm steht allen Beschäftigten der Filmuniversität offen.

 

Welche Aktivitätsformate können gefördert werden?

Grundsätzlich können Lern- und Fortbildungsangebote gefördert werden, die in einem relevanten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit an der Filmuniversität stehen. Mögliche Formate sind:

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • In Ausnahmefällen: Teilnahme an Englisch-Sprachkursen, ab B1-Niveau
     

Neben individuell vereinbarten Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es an vielen Universitäten so genannte "Staff Weeks" als maßgeschneiderte Programme für bestimmte Zielgruppen und Arbeitsbereiche. Einen Überblick aktueller Angebote finden Sie hier

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Land, in der die Lehrmobilität stattfindet, darf nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sein.
  • Priorität haben Aufenthalte an Hochschulen, mit denen eine längerfristige und ausbaufähige Partnerschaft angestrebt wird.  

Wie lang ist der Förderzeitraum?

  • Die Filmuniversität fördert Aufenthalte von mindestens zwei und maximal fünf Tagen (ohne Reisetage)
  • Die Aufenthaltsdauer darf den Förderzeitraum überschreiten

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Reise- und Aufenthaltskosten, die jeweils als Pauschalen ausgezahlt werden. 
  • Die Höhe der Aufenthaltskostenorientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, die für die verschiedenen Erasmus+-Projektjahre variieren können. Eine Übersicht finden Sie hier.
  • Die Höhe der Reisekosten wird über den sogenannten Distance Calculatorberechnet. Der Abfahrtsort ist immer die Filmuniversität.
  • Die verbindlichen Förderpauschalen werden schriftlich im sogenannten Grant Agreement vereinbart.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dienstreiseantrag
  • Einladungsschreiben der Partnerhochschule, Bestätigung über die Buchung des Workshops o.Ä.
  • Grant Agreement - wird durch das International Office der Filmuniversität ausgestellt
  • Mobility Agreement – wird in Abstimmung mit der Partnerhochschule ausgefüllt

 

Alles auf einen Blick

Das zusammenfassende Merkblat zur Erasmus+ Staff Mobility Training Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken/ Personalmobilität finden Sie hier