Praktikum im Ausland

Quingdao Werkstatt 2019 (c) Alberto Couceiro

Sie haben Interesse an einem Praktikum im Ausland während Ihres Studiums an der Filmuniversität?  Dann finden Sie hier Informationen über Praktikumsbörsen und Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Arbeitskreis "Wege ins Ausland", ein Zusammenschluss von 9 Institutionen aus den Bereichen Schule, Hochschule, Berufsbildung, Arbeit und Jugend, informiert und berät individuell und kostenlos zu Auslandspraktika und beantwortet Fragen zu Seriösität von Praktikunmsangeboten und  Arbeitsrecht in Ländern außerhalb Deutschlands:

Allgemeine Informationen zum Praktikum im europäischen Ausland:

Informationen zur kombinierten Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung der Versicherungsstelle beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD):

Hinweis: Das Erasmus-Programm fördert mit seiner Initiative "Digital Opportunities" besonders den Erwerb und die Vertiefung von IT-Skills von Studierenden oder frisch Graduierten, darunter Cyber Security, Blockchain und Artificial Intelligence. Besonders Frauen sind aufgerufen, sich für diese Praktika zu bewerben!

Praktikumsbörsen

Finanzierung

ERASMUS+

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. In Kooperation mit dem Leonardo-Büro an der brandenburgisch-technischen Universität Cottbus-Senftenberg bietet die Filmuniversität  Fördermöglichkeiten für Praktika in den europäischen Programmländern.

Praktikumsbörse für Erasmus Praktika: https://erasmusintern.org/traineeships

Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine/n Ansprechpartner*in an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Bewerbungs- und Förderkriterien:

  • Sie sind an einer Brandenburger Hochschule als Vollzeitstudent*in immatrikuliert.
  • Ihr "ERASMUS-Zeitkontingent" von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ist noch nicht ausgelastet
  • Sie können Ihre Motivation für das Auslandspraktikum überzeugend darstellen
  • Ein/e Hochschullehrer*in Ihrer Heimathochschule empfiehlt Sie für die Förderung des Auslandspraktikums
  • Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in der künftigen Arbeitssprache. Diese müssen nach erfolgreicher Bewerbung in einem standardisierten Online-Sprachtest nachgewiesen werden.
  • Sie bewerben sich rechtzeitig vor (dem geplanten) Praktikumsbeginn, dies sind in der Regel 6 Monate.
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Für Stipendien in den genannten Organisationen biete der DAAD mehrere Finanzierungsmöglichkeiten über Kurzzeitstipendien.

Verpflichtende Sprachtests

Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler*innen. Der Sprachtest soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer*innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch am Ende stattfinden, um ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer*innen beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Zwischen Partnerhochschulen im inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer*innen durch andere Nachweise abgesichert werden.

Erasmus+ Studentencharta

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studentencharta" geregelt, die jeder/jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmer*innen mit Behinderung als Pauschale

Studierende mit körperlichen Einschränkungen erhalten eine zusätzliche Pauschale für entstehende Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

Studierende, die ihr/e Kind/er mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.

Hinweis Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool+  zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

PROMOS

Der DAAD hat das Mobilitätsprogramm PROMOS entwickelt mit dem Ziel, die Mobilität von Studierenden zu steigern. Die Auswahl der Fördermaßnahmen obliegt der jeweiligen Hochschule und kann deshalb von Jahr zu Jahr variieren.

Förderzeitraum: Januar - Dezember

Wer/ Was wird gefördert? Gefördert werden können Studienaufenthalte und Praktika-Aufenthalte von Studierenden deutscher Hochschulen (bis maximal sechs Monate). Außerdem werden Sprach- und Fachkurse sowie Studienreisen durch Teilstipendien und Reisekostenpauschalen finanziell unterstützt.

Informieren Sie sich hier ausführlicher.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

ASA

  • Arbeits- und Studienaufenthalte (ASA) für Studierende und junge Berufstätige in Afrika, Asien, Lateinamerika und Südosteurop
  • Website ASA Programm

Stipendienprogramm "Metropolen in Osteuropa"

  • Studium in einem Land Osteuropas; Kombination aus Sprachkursen, Studien- bzw. Forschungsvorhaben und Praktikum möglich: Offen für alle Fächer
  • Website Stipendienprogramm 

Für weitere Optionen schauen Sie bitte auch auf unseren Aushang im Foyer und auf den Stipendienlotsen oder bei mystipendium.de.

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