Zulassungsvoraussetzungen
Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der (künstlerischen) Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen durchgeführt. Bewerbungen sind jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Bachelorstudium
Voraussetzung für die Zulassung für grundständige Studiengänge unserer Universität ist i.d.R. der Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, der allgemeinen oder fachgebundenen Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss im Sinne des BbgHG § 9 sowie die Erfüllung der studiengangsbezogenen Eignung.
Masterstudium
Voraussetzung für die Zulassung für ein Masterstudium an unserer Universität ist i.d.R. der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Sinne des BbgHG § 9 gleich welchen Hochschultyps sowie die Erfüllung der studiengangsbezogenen Eignung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Bewerbungshinweisen der einzelnen Studiengänge.