Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in den Eignungstest und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt. 

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsverfahren unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

 

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 04.12.2023 bis 04.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsverfahren

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien und Demouploads vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt
  • die Registrierung/Bewerbung (Dokumente und Videos) im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Schauspiel gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Schauspiel finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

Von ausländischen Bewerber*innen wird darüber hinaus die Beherrschung der gesprochenen deutschen Sprache verlangt.

    2. Eignungstest

    Der Eignungstest geht der Eignungsprüfung voraus und hat das Ziel, die allgemeinen Voraussetzungen für den Beruf, wie körperliche und stimmliche Möglichkeiten, Äußerungsbedürfnis, Beobachtungsfähigkeit, Spieltrieb, Glaubwürdigkeit, Vorstellungskraft und Phantasie festzustellen.

    Der Eignungstest gliedert sich in 2 Stufen:

    Stufe 1: Demo-upload (einzureichen innerhalb der Bewerbungsfrist)

    Das Demo (Dateiformate nur: MP4, MOV, MPG, MPEG) soll eine Kurzvorstellung der Bewerber*innen von 1 Minute Länge (max. 200 MB) und 2 gespielte Rollen (klassisch und modern, die für Eignungstests übliche Rollenauswahl) max. je 3 Minuten Länge (max. 600 MB je Video, MP4, MOV, MPG, MPEG) enthalten. Das Demo muss kein perfekter Film sein, Webcam oder Handykamera erfüllen den Zweck (nicht notwendig sind Schnitt oder zusätzliche Beleuchtung; Tageslicht ist ausreichend).

    Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

    Bei erfolgreicher Bewertung durch die Prüfenden erfolgt die Einladung zu Stufe 2 - Vorspielen.

    Stufe 2: Vorspielen

    Für das Vorspielen sind zwei selbständig zu erarbeitende Rollenausschnitte aus Stücken der Weltdramatik, von denen wenigstens einer in gebundener Sprache notiert sein sollte (klassische Rolle), und ein selbst erarbeitetes (nicht selbst geschriebenes) Lied vorzubereiten. Davon wird mindestens eine Rolle abgefragt.

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Stufe 2 ist das Bestehen der Stufe 1.

    Da die Zulassungskommission persönliche Ausdrucksmöglichkeiten kennen lernen möchte, ist sie an eigenständigen Arbeiten ohne fremde Hilfe interessiert.
    Die Bewerber*innen sollen gegensätzliche Figuren wählen, damit die verschiedenen Seiten der Persönlichkeit der Bewerber*innen kennengelernt werden können.

    Aus den Rollen ist ein Ausschnitt von je max. 3 Minuten Spieldauer auszuwählen. Eventuelle Partner der ausgesuchten Szene müssen sich die Bewerber*innen vorstellen.

    Alle Kandidat*innen, die den Eignungstest bestanden haben, werden zu einer Eignungsprüfung eingeladen. Der Termin wird rechtzeitig mitgeteilt.

    3. Eignungsprüfung: einzureichende Unterlagen

    Bei einer Einladung zur Eignungsprüfung sind bis zum Termin der Eignungsprüfung folgende Unterlagen einzureichen
    (per Email an: c.grosskopf@filmuniversitaet.de):

    • ein phoniatrisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr), das über folgende Punkte Aufschluss geben muss:
      - Schwingungsverhalten und Zustand der Stimmlippen (Glottischluss)
      - Stimmumfang, Indifferenzlage
      - Vitalkapazität
      - Hörvermögen (inkl. Audiogramm)

    3.1. Eignungsprüfung: Ablauf

    Die Eignungsprüfung findet an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in drei Stufen statt. Voraussetzung für die Teilnahme an den Stufen 2 und 3 ist das Bestehen der Prüfungsteile der jeweils vorhergehenden Stufe.

     

    Stufe 1

    • Bewegung
    • Rhythmusgefühl
    • Vorsprechen der Rollen

    Stufe 2

    • Musik/Gesang
    • Arbeit vor der Kamera

    Stufe 3

    • Improvisation
    • Spiel mit der Partnerin oder dem Partner

    Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

    Büro des Studiengangs

    Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

    Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.

    Sofern Sie sich bereits beworben haben, bitten wir Sie dringend, von Anfragen zu Ihrer Bewerbung abzusehen.  Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen.