Sprachnachweise

Studienbewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen ihre Deutschkenntnisse anhand einer von der Filmuniversität anerkannten Sprachprüfung nachweisen.

Auf dieser Seite wird Ihnen dargestellt, wann Sie einen Deutsch-Nachweis benötigen, welche Deutschkenntnisse Ihr Wunsch-Studiengang fordert und welche Sprachprüfungen von der Filmuniversität als Nachweis anerkannt werden.

WICHTIG: Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Sie eine Kopie Ihres Sprachzertifikats zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen, bis zum Ende der Bewerbungsfrist hochladen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise für Ihre Bewerbung auf dieser Seite.

Wann benötigen Sie einen Deutsch-Nachweis?

Ihre Deutschkenntnisse müssen Sie anhand einer anerkannten Sprachprüfung nachweisen, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind.

Wann benötigen Sie keinen Deutsch-Nachweis?

Oben genannte Bewerber*innen sind von dem Erfordernis des Nachweises über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse befreit, wenn sie ein ausländisches Zeugnis vorlegen können, das hier aufgelistet ist:

  • Abschlusszeugnis einer von der Kultusministerkonferenz  anerkannten deutschen Auslandsschule, die zur allgemeinen deutschen Hochschulreife führt
  • Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik vom 10.7.1980)
  • Das französische Diplôme du Baccalauréat mit Option internationale der deutschen Abteilungen (Abkommen zwischen der der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréats vom 13.05.1994)
  • Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde („Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen“ vom 17.08.1994, „Allgemeine Abiturprüfungsordnung“, AZ: 2014-11-D-11-de-3, und „Durch-führungsbestimmungen zur europäischen Abiturprüfungsordnung“, AZ: 2015-05-D-12-de-6, in den jeweils geltenden Fassungen)
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11.9.1992)
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna, Italien (Beschluss der KMK vom 06.03.2002)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasio Statale „M.Gioia“ in Piacenza, Italien (Beschluss der KMK vom 27.09.2005)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am “Educandato Statale Collegio Uccelis“ in Udine, Italien (Beschluss der KMK vom 28.03.2006)
  • Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarabschulschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s, Irland (Abkommen vom 29.05.2006)
  • Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale „Romagnosi“ in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari, Italien (Beschluss der KMK vom 11.12.2007)
  • Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der Scuola Internazionale Europea „A. Spinelli“ in Turin, Italien (Beschluss der KMK vom 17.03.2010)
  • Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico „Guiseppe Garibaldi“ in Neapel, Italien (Beschluss der KMK vom 10./11.12.2013)
  • Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico Statale „Umberto I“ in Palermo, Italien (Beschluss der KMK vom 23./24.03.2016)
  • Die polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen mit bilingualem Bildungszweig mit dem Fach Deutsch als zweiter Unterrichtssprache. („Gemeinsamen Absichtserklärung über die Anerkennung der polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventinnen und Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache als Sprachnachweis für den Hochschulzugang in Deutschland zwischen dem Ministerium für nationale Bildung der Republik Polen und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.08.2009 und Beschluss der KMK vom 17.09.2008)

Welche Deutschkenntnisse werden gefordert?

 Wichtig: Es werden ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Sprachprüfungen anerkannt.

Bachelorstudiengänge

Bachelorstudiengänge

Animation, Cinematography, Film- und Fernsehproduktion, Montage, Regie, Schauspiel, Szenografie, Tonmeister*in für audiovisuelle Medien, Visual Effects & Virtual Productions

Digitale Medienkultur, Drehbuch/Dramaturgie

MasterstudiengängeMasterstudiengänge

Animationsregie, Cinematography, Creative Technologies, Film- und Fernsehproduktion, Filmmusik, Montage, Regie, Szenografie, Tonmeister*in für audiovisuelle Medien

Drehbuch/Dramaturgie, Filmkulturerbe, Medienwissenschaften

Anerkennungsfähige Sprachprüfungen

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Anerkennungsfähige Sprachprüfungen

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Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mindestens DSH-1

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mindestens DSH-2

Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mindestens TDN 3 in jedem der 4 Prüfungsteilen

Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mindestens TDN 4 in jedem der 4 Prüfungsteilen

Goethe-Zertifikat B2

Goethe-Zertifikat C1

-

telc Deutsch C1 Hochschule

Feststellungprüfung eines deutschen Studienkollegs (FSP)

Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs (FSP)

Deutsches Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz (DSD II)

Deutsches Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz (DSD II)

Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München

Österreichische Sprachprüfung (ÖSD) B2

Österreichische Sprachprüfung (ÖSD) C1

Wichtige Hinweise für Ihre Bewerbung

Damit Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, müssen Sie eine Kopie des Sprachzeugnisses über das vom Studiengang geforderte Niveau zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen, bis zum Ende der Bewerbungsfrist hochladen.

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über ein Sprachzeugnis der von dem Studiengang geforderten Niveaustufe verfügen, können Sie sich bewerben, wenn Sie über ein Sprachzeugnis mit mindestens der Niveaustufe B1 verfügen.

Eine Bewerbung ohne ein Sprachzeugnis oder einem Sprachzeugnis mit niedrigerer Niveaustufe als B1 ist unvollständig und wird nicht für das Feststellungsverfahren berücksichtigt.

Für den Fall, dass Sie für Ihren Wunsch-Studiengang zugelassen werden, müssen Sie ein Sprachzeugnis über die vom Studiengang geforderte Niveaustufe bis zum Beginn Ihres Studiums nachreichen.