Studieren und Arbeiten mit Beeinträchtigungen

Chancengleiche Teilhabe entsteht dort, wo die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse von Menschen berücksichtigt, Barrieren abgebaut und passende Unterstützungsstrukturen geschaffen werden. An der Filmuniversität finden Studieninteressierte, Bewerber*innen, Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen, länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen sowie chronischen Erkrankungen Beratung, Informationen und bedarfsgerechte Unterstützung. Wir begleiten sie dabei, ihr Studium und ihre Arbeit selbstbestimmt und gleichberechtigt zu gestalten.

Studieren und Arbeiten mit Beeinträchtigung

Behinderungen, chronische Erkrankungen und Beeinträchtigungen können unterschiedliche Formen annehmen und den Studien- und Arbeitsalltag auf verschiedene Weise beeinflussen. Manche sind sichtbar, andere unsichtbar. Dazu gehören beispielsweise:

  • körperlichen Beeinträchtigungen (u. a. motorische oder Sinnesbeeinträchtigungen),

  • Teilleistungsstörungen (u. a. Legasthenie, Dyskalkulie),

  • chronische somatische  Krankheiten (u. a. Allergien, Diabetes, Rheuma, Magen-Darm-Erkrankungen),

  • psychische Erkrankungen (u. a. Depression, Angststörungen, Schizophrenie), 

  • Autismus-Spektrum- oder andere Störungen im Neurodiversitätsspektrum.

Studieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen

Wie lässt sich ein Studium mit einer chronischen physischen und/oder psychischen Erkrankung, Beeinträchtigung oder Behinderung gestalten? Was ist bereits vor Studienbeginn wichtig zu wissen? Welche individuellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während des Studiums?

Beratung und Unterstützung bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen zu Themen wie:

  • Barrierefreiheit und Zugänglichkeit,

  • Studieneinstieg, 

  • individuelle Studienbedingungen, 

  • Studienorganisation und -planung,

  • Möglichkeiten des individuellen Nachteilsausgleichs bei Eignungsprüfungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen,

  • weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten innerhalb und außerhalb der Filmuniversität,

  • sowie Beratung zu individuellen Unterstützungs- und Integrationsleistungen. 

Die individuelle und vertrauliche Beratung bietet Orientierung und Unterstützung, ersetzt jedoch keine therapeutische oder medizinische Behandlung.


Nachteilsausgleich beantragen – so gehts…

Nachteilsausgleiche sollen Chancengleichheit im Studium herstellen. Sie müssen ein gleichwertiger Nachweis der jeweiligen Prüfungs- und Studienleistungen sein. Sie unterscheiden sich nicht im Ziel, sondern in der Form der Prüfungsleistung. Der Ausgleich eines Nachteils bedeutet dabei auch keine Bevorteilung. Der Antrag wird beim Prüfungsausschuss gestellt. Die für Ihren Studiengang geltenden Regularien können Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist durch ein (psycho-)therapeutisches bzw. fachärztliches Attest/Gutachten nachzuweisen. Eine Bescheinigung über eine Schwerbehinderung kann ergänzend eingereicht werden, ist jedoch nicht verpflichtend.

 

Arbeiten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Vor dem Hintergrund einer diversitätsorientierten Personalpolitik hat die Filmuniversität eine Inklusionsvereinbarung (27.5.2021)  verabschiedet mit dem Ziel, die Arbeitssituation beeinträchtigter Personen stetig zu verbessern.

Ihre Ansprechpartner*innen

Schwerbehinderte, Ihnen gleichgestellte und chronisch kranke Mitarbeitende können sich in allen Angelegenheiten, die ihren Arbeitsplatz betreffen, an die gewählte Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen (§ 95 Abs. 1 SGB) wenden. 

Weitere Informationen und Anlaustellen


Barrierefreiheit | Zugänglichkeit von Gebäuden

Nicht alle Gebäude und Veranstaltungsräume der Filmuniversität sind barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bauliche Barrierefreiheit weiter zu verbessern. 

Der Campus der Filmuniversität besteht aus sieben Häusern. Die Häuser 1 bis 6 sind durch überdachte Atrien miteinander verbunden. 

  • Haus 1-6 Haus 1-6 (Hauptgebäude) in der Marlene-Dietrich-Allee 11

  • Haus 7 (Neubau) in der Marlene-Dietrich-Allee 12-12a

Der barrierefreie Zugang zur Filmuniversität erfolgt über den Eingang Haus 6 / Mensa.  Beim Haupteingang ist die Unterstützung der Mitarbeiter*innen oder einer Begleitperson nötig. Bei Fragen zur Zugänglichkeit der Gebäude und Räume empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Auf Wunsch kann ein Termin zur Vorabbegehung der Gebäude und Räume vor Ort vereinbart werden. Nutzen Sie bitte die untenstehende Kontaktmöglichkeit. 

Barrierefreie Toiletten befinden sich an folgenden Standorten:

  • Haus 6: Erdgeschoss, in der Nähe der Mensa

  • Haus 2: Erdgeschoss, über das Atrium erreichbar

Barrierefrei Parken
Unmittelbar am Campus befinden sich drei ausgewiesene Behindertenparkplätze an der Ecke Marlene-Dietrich-Allee/G-W. Pabst-Straße. 
Weitere gekennzeichnete Parkmöglichkeiten mit freier Zufahrt befinden sich jeweils mit einem Parkplatz bei Haus 7 sowie am Hauptgebäude in der Lotte-Lobinger-Straße.

Unterstützungsangebote auf dem Weg zur Hochschule
Die BVG plant mit dem neuen Service VBB-BAV (Barrierefreier Alternativ-Verkehr) ein ergänzendes Mobilitätsangebot für Personen mit eingeschränkter Mobilität. 
Der Verkehrsbetrieb Potsdam (ViP) und die BVG bieten weitere Informationen zur barrierearmen Anreise in Potsdam und innerhalb Berlins mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.


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