Gast- und Nebenhörerschaft

Der Zugang zum Studium an der Filmuniversität ist nur über eine künstlerische Eignungsprüfung möglich. Daher sind Lehrveranstaltungen (oft theoretische) nur für wenige Gasthörer*innen bzw. Nebenhörer*innen zugänglich.

Gasthörer*in: in der Regel Personen der Medienbranche, die Hintergundwissen erwerben wollen.
Nebenhörer*in: eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen.

Gast- oder Nebenhörerschaften können in der Regel nur zu Beginn eines jeden Studienjahres (Wintersemester) für maximal 8 Stunden pro Woche (SWS) beantragt werden. Im Sommersemester können neue Anträge für Lehrveranstaltungen gestellt werden, die einsemestrig stattfinden. Bitte informieren Sie sich analog zum Wintersemester auf unserer Website.

Unsere offenen Lehrveranstaltungen werden jeweils Anfang September bzw. März bekannt gegeben. Das Gros der Lehrveranstaltungen beginnt im Wintersemester und wird im Sommersemester fortgeführt. Bei diesen Lehrveranstaltungen ist ein Einstieg im Sommersemester nicht möglich. Die Antragsformulare und Merkblätter sind online verfügbar oder sind bei der Geschäftsführung der jeweiligen Fakultät erhältlich. Bitte stellen Sie die Anträge innerhalb der festgelegten Frist über die Fakultätsverwaltungen. Eine spätere Abgabe ist nicht möglich! 

Im Bedarfsfall wird über die Geschäftsführung der jeweiligen Fakultäten ein Kontakt zum Dozenten hergestellt, da die Genehmigung zur Gast- oder Nebenhörerschaft u. U. nur dann erteilt wird, wenn die Eignung zur Teilnahme in einem persönlichen Gespräch bzw. durch abgegebene Arbeitsproben nachgewiesen wird.

Antragsfrist

Sommersemester 2024

1. März bis 31. März 2024

Hinweise für Gasthörer*innen

In der Regel soll eine Gasthörerschaft Personen, die in der Medienbranche beruflich tätig sind, Gelegenheit geben, sich für ihr spezielles Arbeitsgebiet theoretisches Hintergrundwissen anzueignen.

Den Antrag auf Gasthörerschaft reichen Sie bitte fristgerecht in der jeweiligen Fakultät ein.

In jedem Semester wird eine Gasthörergebühr erhoben, pro genehmigter Semesterwochenstunde (SWS) sind 40,00 Euro zu entrichten.

Genehmigungsverfahren

  1. Die Anträge für das Wintersemester stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom 01. September bis 30. September 2023.

  2. Ab dem 16. Oktober 2023 kann im Bereich Studienangelegenheiten erfragt werden, ob eine Genehmigung zur Teilnahme erteilt wurde.

  3. Der für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Wintersemester notwendige Gasthörerausweis wird erst nach Eingang der Gasthörergebühr auf dem Konto der Filmuniversität im Bereich Studienangelegenheiten ausgehändigt. Ist bis zur Fälligkeit der Betrag nicht eingegangen, erlischt die erteilte Genehmigung.
  4. Für das Sommersemester wird für die fortlaufenden Lehrveranstaltungen nach Eingang der Gasthörergebühr auf dem Konto der Filmuniversität ein Gasthörerausweis ausgestellt.
  5. Die Anträge für einsemestrige Lehrveranstaltungen, die nur im Sommersemester stattfinden, stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom 01. März bis 31. März 2024.
  6. Ab dem 10. April 2024 kann im Bereich Studienangelegenheiten erfragt werden, ob eine Genehmigung erteilt wurde. Der Gasthörerausweis wird dann analog zu Punkt 3 ausgestellt.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für Gasthörer*innen nicht möglich.Bitte beachten Sie, dass Gasthörerausweise nur für ein Semester ausgestellt werden.

Merkblatt für Gasthörer*in

Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in

Hinweise für Nebenhörer*innen

Nebenhörer*innen sind eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen. Für Sie ist es unbedingt erforderlich, dass Sie zum Antrag auf Nebenhörerschaft eine gültige Studienbescheinigung der Ersthochschule einreichen.

Hinweis: Eine Bewerbung in Masterstudiengängen ist nur für eingeschriebene Master-Studierende möglich!

Genehmigungsverfahren

  1. Die Anträge für das Wintersemester stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom 01. September bis 30. September 2023.
  2. Ab dem 16. Oktober 2023 kann im Bereich Studienangelegenheiten erfragt werden, ob eine Genehmigung zur Teilnahme erteilt wurde.
  3. Der für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Wintersemester notwendige Nebenhörerausweis wird jedoch nur ausgehändigt, wenn Sie bis spätestens 20. Oktober 2023 persönlich die notwendigen Formalitäten im Bereich Studienangelegenheiten geregelt haben.
  4. Für das Sommersemester wird für die fortlaufenden Lehrveranstaltungen bis zum 14. April 2024 gegen Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung der Ersthochschule ein Nebenhörerausweis ausgestellt.
  5. Die Anträge für einsemestrige Lehrveranstaltungen, die nur im Sommersemester stattfinden, stellen Sie bitte innerhalb der festgelegten Frist vom 01. März bis 31. März 2024.
  6. Ab dem 10. April 2024 kann im im Bereich Studienangelegenheiten erfragt werden, ob eine Genehmigung erteilt wurde. Der Nebenhörerausweis wird dann analog zu Punkt 4 ausgestellt.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist möglich. Bitte beachten Sie, Nebenhörerausweise werden nur für ein Semester ausgestellt.

Merkblatt für Nebenhörer*in

Antrag auf Zulassung als Nebenhörer*in

Genehmigungsverfahren

Studienangelegenheiten

Anett Römer
Tel: 0331.6202-513 
a.roemer@filmuniversitaet.de

Fakultät I

Studiengänge: BA Digitale Medienkultur, BA/MA Drehbuch/Dramaturgie, MA Filmkulturerbe, BA/MA Film- und Fernsehproduktion, BA/MA Regie, MA Medienwissenschaft, BA Schauspiel 

 

Dana Edelmann
Tel: 0331.6202-202
d.edelmann(at)filmuniversitaet.de

Fakultäten II 

Studiengänge: BA Animation/MA Animationsregie, MA Creative Technologies, BA/MA Cinematography, MA Filmmusik, BA/MA Montage, BA / MA Tonmeister*in für audiovisuelle Medien, BA/MA Szenografie

 

Claudia Witt
Tel: 0331.6202-302
c.witt(at)filmuniversitaet.de

Offene Lehrveranstaltungen für Gast- und Nebenhörer*innen

Hier finden Sie im Folgenden eine Auflistung der für Gast- und Nebenhörer*innen im Wintersemester 2023/24 und im Sommersemester 2024 zugänglichen Lehrveranstaltungen. Die inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltungen des Wintersemesters finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Hinweis: Gast- bzw. Nebenhörer*innen können im Falle einer Genehmigung ausschließlich die unten genannten Lehrveranstaltungen belegen. Studiengänge, die hier nicht aufgeführt sind, bieten keine Lehrveranstaltungen in diesem Rahmen an.

Fakultät I

Fakultät II