Studierende der Filmuniversität
Nach der Zulassung
Sie haben das Bewerbungsverfahren erfolgreich bestanden und einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Damit Ihre Immatrikulation und Ihr Start an der Filmuniversität reibungslos verlaufen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Ankunft in Deutschland / Registrierung
In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Sie müssen Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft anmelden. Die Anmeldung müssen Sie in der Meldebehörde Ihres Wohnorts vornehmen.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung des Wohnsitzes: Reisepass, Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung.
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin. Termine für die zuständige Behörde müssen online gebucht werden. Buchen Sie den Termin bei der Behörde rechtzeitig. Die Wartezeiten für Termine können lang sein.
Wenn sich Ihr Wohnsitz in Potsdam befindet, informieren Sie sich hierWenn sich Ihr Wohnsitz in Berlin befindet, informieren Sie sich hier.
Studierende, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat kommen, benötigen für die Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken ein Visum. Nach der Einreise – und rechtzeitig vor Ablauf des Visums – müssen Sie das Visum in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Dies können Sie bei der Ausländerbehörde tun. Es ist wichtig, dass Sie dabei auf die Einhaltung der Meldefrist achten! Informieren Sie sich diesbezüglich bereits vor Ihrer Einreise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland und melden Sie sich in Deutschland bei der Behörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist: Potsdam oder Berlin. Auch hier können Sie den Termin in der Regel online buchen.
Krankenversicherungsnachweis
Alle internationalen Studierenden müssen 4 Wochen vor der Immatrikulation ihren Nachweis über den Krankenversicherungsschutz erbringen. Dafür müssen Sie zu einer deutschen Krankenkasse gehen, die Ihren Versicherungsstatus an die Hochschule meldet. Bitte lesen Sie folgendes Merkblatt gründlich durch und folgen Sie den Anweisungen, denn ohne den Nachweis der Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden. ->Merkblatt
Immatrikulation und Rückmeldung
Die Immatrikulation erfolgt automatisch zum Semesterbeginn, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben. Vergessen Sie nicht, den Semesterbeitrag zu bezahlen! Eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie rechtzeitig.
Zu Beginn jedes Semesters müssen Sie sich für das Studium zurückmelden, indem Sie den Semesterbeitrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist überwiesen. Eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie jeweils per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie hier.
CampusCard
Ihre CampusCard ist Ihr Studierendenausweis und Ihr Bibliotheksausweis. Sie können die Karte auch aufladen und als Zahlungsmittel in der Mensa nutzen.
In der Regel wird zu Beginn des Semesters angekündigt, wann und wo Sie Ihre CampusCard abholen können.
Bei Abholung der CampusCard erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihre Filmuniversitäts-E-Mail-Adresse, sowie für die internen Tools der Filmuniversität.
Finanzierungsmöglichkeiten
STIBET Stipendien
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert das Stipendien- und Betreuungsprogramm STIBET mit Mitteln des Auswärtigen Amtes. In Zusammenarbeit mit dem Präsidium vergibt das International Office Stipendien an ausländische Studierende. Vergeben werden die Stipendien für besonderes Engagement oder mehr Chancengerechtigkeit.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Bachelor- und Master-Studierende, die
- regulär an der Filmuniversität Babelsberg eingeschrieben sind und einen Abschluss an der Filmuniversität anstreben
- nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind
- die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule im Ausland (hierzu zählen auch deutsche Schulen im Ausland) oder im Ausland erworbene schulische Qualifikationen durch ein deutsches Studienkolleg ergänzt haben, bzw. ihre Masterzugangsberechtigung an einer Hochschule im Ausland erworben sowie
- gute akademische Leistungen in Verbindung mit besonderem Engagement im internationalen Kontext nachweisen können
- oder die einen besonderen Bedarf im Hinblick auf Chancengerechtigkeit haben
Bitte beachten Sie: Austauschstudierende, die nur ein oder zwei Semester an der Filmuniversität studieren und keinen Abschluss erwerben, können leider nicht gefördert werden.
Bis wann muss man sich bewerben?
Die Bewerbungsdeadline ist der 15. April.
Welche Unterlagen muss man einreichen?
Die vollständige Bewerbung besteht aus:
- Bewerbungsformular (Download)
- Motivationsschreiben (1 Seite)
- Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Aktuelles Transcript of Records
- Nachweise über das im Motivationsschreiben beschriebene Engagement
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und wenden Sie sich bei Fragen im Vorfeld gern an das International Office. Es werden keine Unterlagen nachgefordert.
Wo reicht man die Bewerbung ein?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung elektronisch als ein PDF Dokument im International Office ein:
Wer wählt die Stipendiat*innen aus?
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Präsidium der Filmuniversität auf Grundlage der vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbung.
Wie viele Stipendien gibt es und wie hoch ist die Förderung?
Je nach Anzahl der Bewerbungen können Stipendien für maximal zwei Monate vergeben werden. Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Anzahl der Bewerbungen. Sie liegt durchschnittlich bei ca. 600 Euro im Monat.
Nebenjobs
Für internationale Studierende aus unterschiedlichen Herkunftsländern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen. Kurz erklärt, finden Sie hier-> Merkblatt Informationen über die Rahmenbedingungen für das Arbeiten während des Studiums. Der DAAD informiert ebenfalls über die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme während des Studiums.
Das Studierendenwerk West:Brandenburg bietet für Studierende weitere Beratung sowie eine Jobvermittlung an.
BAFöG
Ausländische Studierende können BAföG-Leistungen erhalten, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus besitzen, etwa Unionsbürger*innen mit Daueraufenthaltsrecht, Geflüchtete mit Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen oder rechtmäßig Geduldete. Zusätzlich müssen Sie bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell im Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk West: Brandenburg beraten.
Stipendien
Stipendien finden Sie über die folgenden Datenbanken:
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen für die Stipendien und bewerben Sie sich möglichst frühzeitig.

