Gleichstellung

 

 

Herzlich Willkommen auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF!

 

Als Gleichstellungsbeauftragte sind wir dafür zuständig, dass die Filmuniversität Babelsberg eine gleichberechtigte Teilhabe aller Geschlechter in Lehre, Forschung und beruflicher Praxis ermöglicht. Um bestehende Ungleichgewichte zu beseitigen, steht dabei insbesondere die Förderung von Frauen* im Fokus der Aktivitäten und Maßnahmen - jedoch setzen wir uns auch für die Gleichstellung aller FLINTA-Personen an der Universität ein.

Unser Selbstverständnis

Als Ort der Bildung, der Kommunikation und Begegnung steht die Filmuniversität für Vielfalt und gegen Diskriminierung mit dem Anspruch, ihren Angehörigen und Mitgliedern größtmöglichen Raum für die Entfaltung von Kreativität, Individualität und Persönlichkeit zu bieten. Die Hochschule übernimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit aktiv die Verantwortung für ein von Diskriminierung freies Umfeld und setzt sich unter Berücksichtigung der im Grundgesetz garantierten Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre für die Wahrung von individuellen Persönlichkeitsgrenzen und von Persönlichkeitsrechten im Sinne der Gesetze ein.

Als auf das Medium Film in seinen künstlerischen, technologischen und wissenschaftlichen Dimensionen fokussierte Hochschule hat die Gleichstellungsarbeit der Filmuniversität auch einen erweiterten gesellschaftlichen Fokus, da der Film als genuines Transfermedium eine starke Breitenwirkung in Bezug auf Repräsentation von Gender ausstrahlt. Unsere Aktivitäten im Bereich Gender betreffen daher sowohl die Kernaktivitäten der Hochschule in Lehre, Forschung und Verwaltung als auch eine weitergehende Verantwortung für den Transport von Geschlechterbildern in filmischen Inhalten. Wir sehen uns in der Verantwortung, den künstlerischen und wissenschaftlichen Diskurs zu fördern und in die Gesellschaft zu tragen.

Unsere gesetzliche Grundlage

Unsere Arbeit basiert auf Artikel 3 des Grundgesetzessowie dem Übereinkommen des Europarates, der sog. Istanbul Konvention. Sie schreiben vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Weiterhin liegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Brandenburgische Hochschulgesetzund das Landesgleichstellungsgesetzzugrunde, sowie die im Jahr 2017 zwischen den brandenburgischen Hochschulen und dem MWFK vereinbarten Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen. Ebenso ist die Gleichstellung zentraler Bestandteil des Struktur- und Entwicklungsplans sowie des Hochschulvertrags 2019 - 2023 mit dem Land Brandenburg.

 

* Wenn wir in diesem Text “Frauen” schreiben, dann meinen wir damit alle Frauen, die sich als solche definieren. Wenn wir das Gender-Sternchen (*) nutzen dient es als Verweis auf den Konstruktionscharakter von "Geschlecht". Es soll zwischen männlichen und weiblichen auch nichtbinäre und alle weiteren Geschlechtsidentitäten typografisch sichtbar machen und einbeziehen. Wir sind uns des binären Denkens, das in einigen Bereichen noch zugrunde liegt und aufgrund von formalen Vorgaben teilweise nicht aufgelöst werden kann, bewusst und streben zugleich die Auflösung dieses binären Verständnisses in der Zukunft an.

 

Was wir machen

Projektförderung

Wir fördern Filmprojekte, (Lehr-)Veranstaltungen oder Bücher und Medien im Bereich der Genderthematik oder mit Gender- und Diversitätsbezug.

Sprechstunde/Beratung

Wir bieten Sprechstundentermine an. Die Termine können jederzeit flexibel per Mail (gleichstellung@filmuniversitaet.de) oder telefonisch unter 0331-6202 123 vereinbart werden.

Hochschulpolitik, Gremienarbeit und Einstellungsverfahren

Wir sind hochschulpolitisch aktiv, engagieren uns für bessere Bedingungen an der Uni, leiten die Senats-Kommission für Gleichstellung, Diversität und Inklusion und sind bei den wichtigsten Berufungs- und Einstellungsverfahren dabei.

Vernetzungsarbeit

Wir sind in landes- und bundesweiten Netzwerken tätig und tauschen uns regelmäßig mit anderen Gleichstellungsbeauftragten aus.

Veranstaltungen

Wir fördern nicht nur Veranstaltungen, sondern sind auch an der Organisation ausgewählter Events beteiligt.

 

 

 

Was wir empfehlen

Service

Vielfalt leben und Grenzen wahren!

Trotz klarer Positionierung gegen jegliche Formen von Diskriminierung ist die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF kein widerspruchsfreier Raum. Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals. Diese Merkmale sind ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit, schwer bis nicht veränderbar und Bestandteil gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis et cetera).

Gesprächstermine zur Beratung oder Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung oder bei Diskriminierungsvorfällen stehen allen Hochschulangehörigen zur Verfügung und können zeitlich flexibel per Mail oder Telefon (03316202 -123) vereinbart werden. Diese Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Wir sprechen Deutsch und Englisch.

Mehr Informationen im Leitfaden zum Umgang mit Diskriminierung an der Filmuni hier.

Siehe auch Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen.

Siehe auch Themis-Vertrauenstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V.

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