Diskriminierung jeglicher Art wird an der Filmuniversität nicht toleriert. Die zuständigen Stellen der Filmuniversität sind intensiv bemüht, bei Diskriminierung Unterstützung zu leisten und Abhilfe zu schaffen. Auch die Durchführung regelmäßiger Antidiskriminierungsumfragen und die daraus resultierenden Maßnahmen sollen wesentlich dazu beitragen, ein respektvolles und unterstützendes Umfeld an unserer Hochschule zu gewährleisten. Näheres regelt die Richtlinie zum Diskriminierungsschutz an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.

Im Falle von Diskriminierung stehen an der Filmuniversität die nachfolgenden Beratungsstellen zur Verfügung. Alle Kontaktaufnahmen und Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt. In den Gesprächen wird u.a. über Rechte, Vorgehens- und Handlungsmöglichkeiten informiert. Nur auf Wunsch des*der Betroffenen werden weitere Unterstützungsmöglichkeiten verfolgt und ggf. die Einleitung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens durch die Beschwerdestelle veranlasst. Eine Übersicht der Beratungs- und Beschwerdeverfahren an der Filmuniversität gibt es hier.

Senat und Hochschulleitung rufen dazu auf, sich an die Anlaufstellen zu wenden, wenn Sie sich diskriminiert fühlen. Denn nur wenn Vorfälle bekannt werden, kann effektiv entgegengearbeitet und unterstützt werden.


Beratungsstellen

  • Die Antidiskriminierungsbeauftragten  sind eine von der*dem Arbeitgeber*in eingesetzte Anlaufstelle für die Meldung von Diskriminierungsvorfällen. Ihr Auftrag umfasst alle Vielfalts- und Diskriminierungsdimensionen.

    Prof. Meike Hauck: antidiskriminierung(at)filmuniversitaet.de

  • Die Gleichstellungsbeauftragte  und ihre Stellvertreterinnen unterstützen die Hochschule bei der Gleichstellungsarbeit. Sie sind Beschwerdestelle insbesondere in Fällen von sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt, aufgrund geschlechtlicher oder sexueller Identität.

    Susanne Lösch, Mandy Heinze, Katharina Kücke: gleichstellung(at)filmuniversitaet.de 

  • Das Genderbüro  koordiniert zentrale Maßnahmen und Angebote im Sinne einer gendersensiblen Organisationskultur. Das Familienbüro  ist Anlaufstelle für die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie und Careaufgaben.

    Mandy Heinze: m.heinze(at)filmuniversitaet.de & familie(at)filmuniversitaet.de

  • Die Filmuniversität hat gemäß § 181 SGB IX eine*n Inklusionsbeauftragte*n für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte bestellt. Diese*r ist Ansprechperson für Betroffene selbst sowie für die Schwerbehindertenvertretung und den Personalrat und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen sowie die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.

    Zusätzlich hat die Filmuniversität gemäß §78 Brandenburgisches Hochschulgesetz eine*n Beauftragte*r für die Belange von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen bestellt. Der*die ist in erster Linie die Interessenvertretung und Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende und berät zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Studienorganisation, Unterstützung bei der Vermittlung von Assistenzen und berät Lehrende bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen, um eine inklusive Studienumgebung zu schaffen.

    Mandy Heinze: m.heinze(at)filmuniversitaet.de

  • Die Konfliktberatungsstelle  bietet Beratungen und Mediationen in Konfliktsituationen an, ebenso unterstützt sie in Fragen der Prävention von Konflikten und bei psychischen Belastungen.

    Katrin Dorner: k.dorner(at)filmuniversitaet.de

     

Neben den genannten Ansprechstellen der Filmuniversität gibt es folgende externe Anlaufstellen:

 

Alle Beratungsangebote finden Sie zusammengefasst hier: https://www.filmuniversitaet.de/filmuni/beratung-service

Im Intranet sind die Ergebnisse der aktuellen Antidiskriminierungsumfrage und anderer Evaluationen zu finden - nach dem Login direkt über die Newswall oder dauerhaft unter https://www.filmuniversitaet.de/intranet/informationen-fuer-studierende (Bereich Sonstiges, Qualitätsmanagement).