Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen eingehalten werden.
Er ist insbesondere zuständig für:
- die Genehmigung der Anmeldung der Abschlussarbeit
- die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
- die Entscheidung über Anträge zum Nachteilsausgleich und zum Studium in Teilzeit
- Widersprüche gegen Bewertungen von Prüfungsleistungen
Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
Geschäftsstelle
Manuela Anhoffweitere Informationen: Manuela Anhoff Mitarbeiterin Studienangelegenheiten | Stellvertretende Bereichsleiterin