Studieninteressierte

Studium in Deutschland Allgemeine Informationen

Aufenthaltserlaubnis

Für Studierende, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommen, besteht in der Regel Visumspflicht. Das heißt, Sie müssen ein Visum in Ihrem Heimatland beantragen, wenn Sie in Deutschland studieren möchten.

Ein Visum zu Studienzwecken können Sie bei den deutschen Botschaften oder Generalkonsulaten in Ihrem Heimatland beantragen. Die Ausstellung des Visums kann mehrere Wochen dauern. Informieren Sie sich in der Botschaft über die notwendigen Unterlagen und beantragen Sie das Visum rechtzeitig. 

Mit dem Visum können Sie nach Deutschland einreisen. Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde melden und das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Die Anmeldung bei der Ausländerbehörde muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. 

Studienbewerber*innen, die noch keine Zulassung an einer deutschen Hochschule erhalten haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Der Aufenthaltstitel zur Studienbewerbung kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.

Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht: Jeder, der in Deutschland lebt, muss eine gültige Krankenversicherung haben. 

Für die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule müssen Sie einen Krankenversicherungsschutz nachweisen. Ohne gültige Krankenversicherung ist eine Immatrikulation nicht möglich! 

Wenn Sie aus den Ländern der EU, des EWR, der Schweiz oder aus einem anderen Land kommen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist es möglich, dass Ihre Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland auch in Deutschland anerkannt wird. Die Gültigkeit Ihrer Krankenversicherung können Sie bei jeder deutschen Krankenkasse prüfen lassen. Falls Ihre Krankenversicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, müssen Sie eine Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse abschließen.

Wohnen

Studierende wohnen in Deutschland in der Regel entweder im Studierendenwohnheim oder in einer Wohngemeinschaft (WG).  

Studierende der Filmuniversität Babelsberg können sich auf einen Wohnheimplatz in den Wohnanlagen des Studierendenwerk West: Brandenburg bewerben. Die Plätze in den Wohnanlagen sind begrenzt. Wenn Sie Interesse an einem Wohnheimplatz haben, sollten Sie sich möglichst früh beim Studierendenwerk auf einen Wohnheimplatz bewerben. 

Falls Sie kein Zimmer im Wohnheim bekommen, müssen Sie sich privat um eine Wohnung oder um einen WG-Platz kümmern. Der Wohnungsmarkt in der Region Potsdam und Berlin ist sehr angespannt. Fangen Sie daher rechtzeitig mit der Wohnungssuche an, auch, weil der Nachweis eines Wohnsitzes die Voraussetzung für Ihre Aufenthaltserlaubnis ist. 

Bitte überprüfen Sie die Angebote auf dem Wohnungsmarkt auf Scams und betrügerischen Maschen!

Finanzierung

Beim Erwerb Ihres Studentenvisums müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für die Dauer des Studiums finanzieren können. Als Nachweis gelten:
 

  • Sperrkonto: Nach derzeitigem Stand mindestens 11.904 Euro pro Jahr bei einem deutschen Geldinstitut. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. 
  • Stipendien:Es ist ratsam, sich schon vor Ankunft in Deutschland um ein Stipendium zu bemühen.
  • Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern: Hiermit verpflichten sich Ihre Eltern, Ihnen das nötige Geld zur Verfügung zu stellen. 
  • Verpflichtungserklärung von in Deutschland wohnenden Verwandten / Bekannten: Die Personen verpflichten sich, die Kosten für Sie zu übernehmen und müssen gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen, dass sie ihre Verpflichtung einhalten können.
  • Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit: Kann ebenfalls als Beitrag zur Finanzierung eingebracht werden. Beachten Sie jedoch die arbeitsrechtlichen Einschränkungen, die für Studierende mit Studentenvisum gelten.  

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende in Deutschland betragen etwa 870 Euro. Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen: Semesterbeitrag, Krankenversicherung sowie Lebenshaltungskosten, die sich aus Miete, Essen, Kleidung, Bücher, Telefon etc. zusammensetzen.

Bewerbung

Allgemeine Informationen

Alle unsere Studiengänge stehen internationalen Studierenden bei entsprechender Eignung offen. 

Bewerbungen sind einmal im Jahr möglich, zur Zulassung im Wintersemester desselben Jahres. Bitte berücksichtigen Sie unsere Bewerbungsfristen in Ihrer Planung. 

Internationale Studienbewerber*innen müssen als Teil ihrer Bewerbung ein Sprachzertifikat zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und in bestimmten Fällen eine Zeugnisprüfung (Vorprüfungsdokumentation = VPD) ihrer internationalen Bildungsabschlüsse einreichen. Besondere Regelungen gelten für Bewerber*innen aus Indien, China und Vietnam. Abgesehen davon unterscheiden sich die Bewerbungsrichtlinien für internationale Bewerber*innen nicht von den allgemeinen Bewerbungsrichtlinien. 

Allgemeine Bewerbungsunterlagen müssen auf Deutsch eingereicht werden. Zeugnisse und Zertifikate müssen entweder in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden. Arbeitsproben und andere künstlerische Teile der Bewerbung können – nur nach vorheriger Absprache mit dem entsprechenden Studiengang – auf Englisch eingereicht werden.  

Bitte beachten Sie, dass es wesentliche Unterschiede in den Bewerbungsrichtlinien der einzelnen Studiengänge gibt. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Bewerbung wissen, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten. Bitte schauen Sie sich die Bewerbungsrichtlinien des entsprechenden Studiengangs im Detail an und planen Sie Ihre Bewerbung dementsprechend. 

Die detaillierten Bewerbungsrichtlinien finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. 

Bitte beachten Sie, dass die vollständige Bewerbung über das Bewerberportal der Filmuniversität hochgeladen werden muss. Die Bewerbung läuft nicht über Uni-Assist. Den Link zum Bewerberportal finden Sie in den Bewerbungsrichtlinien der einzelnen Studiengänge. Die Registrierung bei Uni-Assist ist  nur nötig, wenn Sie eine VPD beantragen müssen. 

Wenn Sie die Vorauswahl erfolgreich bestehen, kommt es im nächsten Schritt des Auswahlverfahrens zur künstlerischen Eignungsprüfung, die vor Ort an unserer Universität in Potsdam Babelsberg stattfindet. Zu diesem Zweck müssen Sie anreisen. Ob eine Teilnahme an der künstlerischen Eignungsprüfung auch ohne Ihre persönliche Anwesenheit, etwa per Videoschalte möglich ist, müssen Sie beim jeweiligen Studiengang erfragen. Zur besseren Planung können Sie hier die Termine der Eignungsprüfungen finden.

Internationale Zeugnisse

Zeugnisse und Zertifikate müssen entweder in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.

Für alle Masterstudiengänge, sowie für einige Bachelorstudiengänge müssen Studienbewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch Uni-Assist prüfen und bewerten lassen. 
Bitte informieren Sie sich über die Zeugnisprüfung durch Uni-Assist.

Studienkolleg

Studienkollegs sind Bildungseinrichtungen, in denen Studienbewerber auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vorbereitet werden, wenn sie keine ausreichende Hochschulzugangsberechtigung haben. 

Ein Studienkolleg ist nur für Bewerber*innen relevant, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht als dem deutschen Abitur gleichwertig anerkannt ist. 

Dies ist z.B. der Fall, wenn die Schullaufbahn bis zum Erwerb der Hochschulreife in Ihrem Heimatland weniger als 12 Jahre beträgt. Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie möglicherweise ein Studienkolleg absolvieren, bevor Sie sich bei uns bewerben können. 

Sie benötigen ein Studienkolleg, wenn Sie sich auf folgende Bachelorstudiengänge bewerben möchten: Digitale Medienkultur, Film- und Fernsehproduktion, Tonmeister*in für audiovisuelle Medien und Szenografie. 

Bewerber*innen für alle anderen Studiengänge benötigen kein Studienkolleg und können sich mit ihrem Schulabschlusszeugnis bewerben, so wie in den Bewerbungsrichtlinien angegeben.   

Wir akzeptieren deutschlandweit alle Studienkollegs, an denen Sie die staatlich anerkannte Feststellungsprüfung als Abschlussprüfung ablegen können. Wir empfehlen Ihnen ein Studienkolleg mit dem Schwerpunkt G-Kurs zu wählen.

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Je nach Studiengang werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder C1 vorausgesetzt. Bei der Bewerbung müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse anhand eines Sprachzertifikats nachweisen. Eine Bewerbung ohne Sprachzertifikat ist unvollständig und wird im weiteren Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt. Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über ein Sprachzeugnis der erforderlichen Niveaustufe verfügen, können Sie sich mit einem Sprachzertifikat der Niveaustufe B1 bewerben. 

Nachdem Sie für das Studium bei uns zugelassen werden, müssen Sie ein Sprachzeugnis über die vom Studiengang geforderte Niveaustufe bis zum Beginn Ihres Studiums nachreichen.

Informationen zu den erforderlichen Niveaustufen, den von der Filmuniversität anerkannten Zertifikaten sowie zu Ausnahmeregelungen finden Sie hier.

Bewerbungsgebühr

Für jede Bewerbung ist eine Bewerbungsgebühr fällig. Die Zahlung muss rechtzeitig durch Banküberweisung auf das hier angegebene Konto getätigt werden. Andere Zahlungsmethoden werden nicht angeboten.

Beratungsangebot für Bewerber*innen

Falls Sie Fragen zu den allgemeinen Bewerbungsrichtlinien haben, können Sie sich an die International Office Buddies via buddy@filmuniversitaet.de wenden. 

Bei Fragen zu den künstlerischen und fachlichen Teilen der Bewerbung (Arbeitsproben, Nachweis praktischer Erfahrung, Vorauswahl, Eignungsprüfung) können Sie sich an das Büro des Studiengangs wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.   

Wenn Sie an einer akademischen Beratung interessiert sind, die Ihnen dabei hilft, den passenden Studiengang zu finden oder Ihnen Einblicke in fachliche Aspekte des Studiums gibt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Büros der einzelnen Studiengänge, für die Sie sich interessieren. Dort können Sie um eine Fachstudienberatung für den jeweiligen Studiengang bitten.

Nach der Zulassung