Förderung für Hochschulpersonal
Für Lehrende und Mitarbeitende der Filmuniversität gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt. Der DAAD hat einige Programme für Wissenschaftler*innen in seinem Portfolio, die individuell beim DAAD beantragt werden können.
Zuschüsse für Mobilitäten im Rahmen des Erasmus+-Programms werden beim International Office der Filmuniversität beantragt. Die Erasmus + Mittel stehen in der Regel für europäische Mobilitäten zur Verfügung, können bis zu einem gewissen Anteil aber auch für Mobilitäten ins außereuropäische Ausland genutzt werden.
Fördermöglichkeiten des DAAD (Outgoing)
DAAD-Stipendiendatenbank allgemein
Bilateraler Austausch für Wissenschaftler*innen
Kongressreisenprogramm
Vortragsreisenprogramm
Projektbezogener Personen Austausch
Gastdozentur (Kurz- und Langzeitdozentur)
Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)
Die Förderlinie Erasmus+ STA steht allen Lehrenden der Filmuniversität Babelsberg zur Verfügung, die einen Lehraufenthalt an einer der Erasmus+-Partnerhochschulen der Filmuniversität durchführen möchten. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung und Antragstellung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Anne-Maria Stresing: a.stresing(at)filmuniversitaet.de
Wer kann gefördert werden?
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was sind die Vorteile einer Lehrendenmobilität?
Austausch und Vernetzung mit europäischen Kolleg*innen
- Intensivierung der Beziehung zu einer Partnerhochschule
- Entwicklung gemeinsamer Curricula und Module
- Erfahrungen mit anderen Hochschulsystemen
- fremdsprachliche Lehrerfahrung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Land, in der die Lehrmobilität stattfindet, darf nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sein.
- Als Zieluniversität kommen alle Erasmus+ Partnerhochschulen der Filmuniversität in Frage, die im jeweiligen Unterrichtsfach ein Inter-Institutional Agreement (IIA) vereinbart haben. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Partnerschaften.
- Das IIA ist Voraussetzung für eine Förderung. Sollte für die von Ihnen ausgewählte Universität noch kein IIA vorliegen, unterstützt das International Office bei einem Abschluss eines solchen Agreements– vorausgesetzt, die Partnerhochschule stimmt zu. Priorität haben Agreements mit Hochschulen, mit denen eine längerfristige und ausbaufähige Partnerschaft angestrebt wird.
Wie lang ist der Förderzeitraum?
- Die Filmuniversität fördert Lehraufenthalte von mindestens zwei und maximal fünf Tagen (ohne Reisetage).
- Die Aufenthaltsdauer darf den Förderzeitraum überschreiten.
- Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche bzw. für einen kürzeren Aufenthalt.
- Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Reise- und Aufenthaltskosten, die jeweils als Pauschalen ausgezahlt werden.
- Die Höhe der Aufenthaltskosten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, die für die verschiedenen Erasmus+-Projektjahre variieren können. Eine Übersicht finden Sie hier.
- Die Höhe der Reisekosten wird über den sogenannten Distance Calculatorberechnet. Der Abfahrtsort ist immer die Filmuniversität.
- Die verbindlichen Förderpauschalen werden schriftlich im sogenannten Grant Agreement vereinbart.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Dienstreiseantrag
- Einladungsschreiben der Partnerhochschule
- Grant Agreement - wird durch das International Office der Filmuniversität ausgestellt.
- Mobility Agreement – wird in Abstimmung mit der Partnerhochschule ausgefüllt.
Alles auf einen Blick
Das zusammenfassende Merkblatt zur Erasmus+ Staff Mobility Teaching Lehrendenmobilität finden Sie hier.
Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Wer kann gefördert werden?
Das Programm steht allen Beschäftigten der Filmuniversität offen.
Welche Aktivitätsformate können gefördert werden?
Grundsätzlich können Lern- und Fortbildungsangebote gefördert werden, die in einem relevanten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit an der Filmuniversität stehen. Mögliche Formate sind:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- In Ausnahmefällen: Teilnahme an Englisch-Sprachkursen, ab B1-Niveau.
Neben individuell vereinbarten Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es an vielen Universitäten so genannte "Staff Weeks" als maßgeschneiderte Programme für bestimmte Zielgruppen und Arbeitsbereiche. Einen Überblick aktueller Angebote finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Land, in der die Lehrmobilität stattfindet, darf nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sein.
- Priorität haben Aufenthalte an Hochschulen, mit denen eine längerfristige und ausbaufähige Partnerschaft angestrebt wird.
Wie lang ist der Förderzeitraum?
- Die Filmuniversität fördert Aufenthalte von mindestens zwei und maximal fünf Tagen (ohne Reisetage).
- Die Aufenthaltsdauer darf den Förderzeitraum überschreiten.
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Reise- und Aufenthaltskosten, die jeweils als Pauschalen ausgezahlt werden.
- Die Höhe der Aufenthaltskosten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen, die für die verschiedenen Erasmus+-Projektjahre variieren können. Eine Übersicht finden Sie hier.
- Die Höhe der Reisekosten wird über den sogenannten Distance Calculatorberechnet. Der Abfahrtsort ist immer die Filmuniversität.
- Die verbindlichen Förderpauschalen werden schriftlich im sogenannten Grant Agreement vereinbart.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Dienstreiseantrag
- Einladungsschreiben der Partnerhochschule, Bestätigung über die Buchung des Workshops o.Ä.
- Grant Agreement - wird durch das International Office der Filmuniversität ausgestellt.
- Mobility Agreement – wird in Abstimmung mit der Partnerhochschule ausgefüllt.
Alles auf einen Blick
Das zusammenfassende Merkblatt zur Erasmus+ Staff Mobility Training Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken/ Personalmobilität finden Sie hier.
Förderung von Lehrenden aus dem Ausland (Incoming)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Lehrende, Künstler*innen und Hochschulpersonal aus dem Ausland, Mittel für einen Aufenthalt an der Filmuniversität zu beantragen. Lehrende und Mitarbeitende einer Hochschule, die an dem Erasmus+-Programm teilnimmt, können bei ihrer jeweiligen Heimathochschule einen Erasmus+-Zuschuss für einen Aufenthalt an der Filmuniversität beantragen.
Darüber hinaus gibt es die folgenden Möglichkeiten (Auswahl):
Erasmus+ STA2
Je nach verfügbarem Budget besteht die Möglichkeit, über das Erasmus+ Programm Unternehmenspersonal aus dem europäischen Ausland zu Lehrzwecken an die Filmuni einzuladen. Die Mittel werden direkt beim International Office der Filmuniversität beantragt.
https://eu.daad.de/service/service-fuer-unternehmen/erasmus-plus-personalmobilitaet/de/
Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrende – künstlerische Fächer und Architektur • DAAD
Der DAAD bietet Fördermöglichkeiten für Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrende aus dem Ausland für künstlerische Fächer und Architektur. Hierfür bewerben sich die Hochschullehrenden individuell beim DAAD.
https://www2.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?detail=50110016
Gastdozenturen
Längere Aufenthalte können über das Gastdozentenprogramm des DAAD beantragt werden. Antragstellerin ist die einladende deutsche Hochschule. Das International Office unterstützt gerne bei der Beantragung.
Kontakt
Dr. Anne-Maria Stresingweitere Informationen: Dr. Anne-Maria Stresing Leitung International Office
Raum 6132Tel: +49 331 6202 553a.stresing(at)filmuniversitaet.de


