Benutzungs-ABC

Abschlussarbeiten (Online)

Die auf dem Dokumentenserver der Filmuniversität gespeicherten und via Katalog zugänglichen elektronischen Abschlußarbeiten dienen ausschliesslich wissenschaftlichen und persönlichen Informationen. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Verantwortlich für den Inhalt der Dokumente sind die Autorinnen und Autoren. Die öffentlich zugänglichen Dokumente (einschliesslich damit zusammenhängender Daten) sind urheberrechtlich gemäss Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Benutzer ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Insbesondere gilt: Vervielfältigungen aller Art dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die Herstellung und Verbreitung weiterer Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Die Filmuniversität übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der publizierten Inhalte. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben.

Online-Dissertationen

An der Filmuniversität erarbeitete Dissertationen können auch in digitaler Fassung veröffentlicht werden. Die Ablieferung der elektronischen Version einer Dissertation, deren Dateiformat und Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind, sowie nur fünf gedruckte Exemplare erfüllen die Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung der Dissertation.

Informationen zum Abgabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt digitale Dissertation.

Beachten Sie bitte auch die einzureichenden Formulare:

Weiterführende Links: 

Anmeldung

Zur Entleihung von Medien ist eine Anmeldung erforderlich. Dazu muß ein Antrag ausgefüllt werden. Die Anmeldung wird unter Vorlage des gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Studentenausweises an der Ausleihtheke durchgeführt. Es ist ein Wohnsitz aus der Region Berlin-Brandenburg nachzuweisen. Von Zahlung der Benutzungsgebühr befreit sind folgende Gruppen: Filmuniversität-Angehörige, sonstige Studenten, Mitarbeiter wissenschaftlicher Institutionen, Schüler, Auszubildende, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Bitte teilen Sie eine Änderung der Anschrift und Email-Adresse sofort der Bibliothek mit. Die Anmeldung gilt zunächst 1 Jahr und kann bei Bedarf verlängert werden.

Anschaffungsvorschläge

Vorschläge für Anschaffungen können in den jeweiligen Abteilungen geäußert werden. Beachten Sie dazu unsere Hinweise. Bitte benutzen Sie für Bücher dieses Formular,  für DVDs und Blu-Rays gibt es dieses Anschaffungsformular.

Auskunft

Die Sachauskunft befindet sich auf der Galerie.

Ausleihe

Bücher können grundsätzlich ausgeliehen werden, sofern sie nicht explizit davon ausgenommen sind (siehe Bibliothekskatalog). AV-Medien (Videos, DVDs, CDs etc.) werden nur an Filmuniverstität-Angehörige ausgeliehen. Videomitschnitte werden nur an Lehrpersonal der Filmuniversität ausgeliehen. Bitte achten Sie selbst beim Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigungen.

Ausleihkonto

Ihr Ausleihkonto können Sie über den Bibliothekskatalog einsehen ("Anmelden").

Benutzungsordnung

Folgende Benutzungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Bibliotheksbenutzung und wird von Ihnen durch die Anmeldung anerkannt.

Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung/ Anmeldung:

  • Benutzungsberechtigt sind alle Filmuniversitäts-Angehörigen und die wissenschaftliche Öffentlichkeit. 
  • Alle Studierenden der Filmuniversität werden zu Studienbeginn in die Bibliotheksbenutzung eingewiesen und regelmäßig geschult.
  • Die Benutzungsberechtigten erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Zur Exmatrikulation ist ein Entlastungsbescheid der Universitätsbibliothek nötig.

2. Ausleihe und Ausleihbeschränkungen:

  • Die normale Leihfrist für Medien kann verkürzt werden, und bei den Lehrenden auf Antrag mit einer verlängerten Leihfrist versehen werden.
  • Die normale Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für AV-Medien 1 Woche. Für Lehrende beträgt die Leihfrist für AV-Medien 2 Wochen. 
  • Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Universitätsbibliothek kann die Vorlage eines Mediums vor Erteilung einer Verlängerung fordern.
  • Ausschließlich zur Benutzung in den Bibliotheksräumen stehen zur Verfügung:
    • Lesesaalbestände, Handapparate, Zeitschriften, die Pressedokumentation und Magazinbestände.
  • Die Magazinbestände können sich die Benutzungsberechtigten mit Hilfe des Kataloges anfordern.
  • Die Medienausleihe wird auf 20 AV-Medieneinheiten und 30 Bücher begrenzt, es sei denn zu einer Prüfung liegt die Bescheinigung einer Lehrkraft vor.
  • Die Entscheidung über die Beschränkung der Benutzung aller Medien trifft die Leitung der Universitätsbibliothek.
  • Für eventuelle Schäden, die durch die unsere Medien entstehen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

3. AV-Medien: 

  • AV-Medien sind nur an Hochschulangehörige der Filmuniversität entleihbar. Für externe Benutzungsberechtigte werden AV-Medien nur mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Forschungszweck vor Ort zur Verfügung gestellt.
  • Videos und CDs dürfen nicht öffentlich abgespielt werden. Fernsehmitschnitte sind ausschließlich für den hochschulinternen Gebrauch der Lehrenden der Filmuniversität bestimmt.

4. Mahngebühren:

  • Die Festlegungen der Mahngebühren sind in der Gebührensatzung der Universitätsbibliothek geregelt.

5. Schadenspflicht:

  • Zur Sicherung der Bestände ist die Universitätsbibliothek berechtigt, Personen beim Betreten und Verlassen der Bibliothek auf mitgeführte Medien zu kontrollieren.
  • Bei Benutzung der Leseräume sind Mäntel und Taschen in die Garderobenschränke zu verschließen. Für den Garderobenschlüssel haftet die jeweilige Person.
  • Bei Beschädigung oder Verlust von Medien haftet die betreffende Person. Die Form der Ersatzpflicht steht im Ermessen der Leitung der Universitätsbibliothek.

6. Benutzungsausschluss:

  • Die Leitung der Universitätsbibliothek ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Die Präsidentin oder der Präsident und die betreffende Person werden davon in Kenntnis gesetzt.

Bibliotheksordnung

Die Bibliotheksordnung definiert u.a. den Auftrag der Bibliothek.

Bibliotheksordnung der Hochschulbibliothek/Mediathek  der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF (vom 09.01.1995 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.10.2009 (enthält Benutzungsordnung)
[Anmerkung: Die Filmuniversität trug bis 2014 den Namen Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" HFF]

Der Senat der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg hat aufgrund des § 68 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 18.12.2008 (GVBl. I, S. 318) die folgende Änderungssatzung erlassen:

§ 1 Aufgaben und Struktur

  • (1) Die Hochschulbibliothek/Mediathek als zentrale wissenschaftliche Einrichtung hat die Aufgabe, Literatur und andere Informationsmittel für Lehre, Studium und Forschung zu sammeln, zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen.
  • (2) Darüber hinaus nimmt die Hochschulbibliothek/Mediathek Aufgaben der regionalen und überregionalen wissenschaftlichen Literaturversorgung wahr. Sie unterstützt dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der Hochschule gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber Kooperationspartnern.
  • (3) Das Hochschulbibliothekssystem gliedert sich in Hochschulbibliothek/Mediathek, Studien-Videothek, das Zeitungsausschnittarchiv und das Filmarchiv (AV-Medienarchiv).

§ 2 Leitung der Bibliothek

  • (1) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist in der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin oder dem Präsidenten und dem Senat verantwortlich. Sie berät die Hochschulleitung und den Senat in allen bibliothekarischen Fragen und ist bei entsprechenden Beratungen zu hören.
  • (2) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist für die ordnungsmäßige Verwendung aller der ihr zugewiesenen Sachmittel verantwortlich.
  • (3) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek hat die Einhaltung der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek/Mediathek sicherzustellen.
  • (4) Die Hochschulbibliothek/Mediathek wird nach bibliotheksfachlichen Gesichtspunkten geleitet und arbeitet nach wirtschaftlichen und benutzungsfreundlichen Verfahren.

§ 3 Bibliothekskommission

  • (1) Der Senat bildet eine Bibliothekskommission, die in grundsätzlichen Fragen, insbesondere des Haushalts, der Benutzungsordnung und grundlegenden Erwerbungsfragen berät und Entscheidungen vorbereitet.
  • (2) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek gehört der Bibliothekskommission mit beratender Stimme an und hat das Recht, zu allen Beschlüssen der Bibliothekskommission eine bibliotheksfachliche Stellungnahme abzugeben.
  • (3) Der Bibliothekskommission gehören an:
    • vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer;
    • zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
    • zwei Studierende und
    • eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter.

§ 4 Zusammenwirken zwischen Hochschulbibliothek/Mediathek und Hochschulangehörigen 

  • (1) Alle Hochschulangehörigen haben das Recht, Vorschläge zum Aufbau des Bibliotheksbestandes im Rahmen der Mittel zu machen. Die Mitglieder des Lehrkörpers sind zur Mitwirkung am Bestandsaufbau angehalten.
  • (2) Mittel, die in Berufungsvereinbarungen für Medienbeschaffungen zugesagt werden, sind von der Hochschulbibliothek/Mediathek haushaltsgemäß zu bewirtschaften. Die Hochschulbibliothek/Mediathek erwirbt die Medien, die von den Berufenen vorgeschlagen werden und nimmt sie in den Bestand auf.

§ 5 Benutzung

  • (1) Der Senat erlässt eine Benutzungsordnung.
  • (2) Diese Ordnung regelt neben den allgemeinen Benutzungsmodalitäten (z. B. Ausleihfristen) insbesondere die Sonderfälle der Benutzung.

§ 6 Inkrafttreten

  • Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in der Amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage zur Bibliotheksordnung: Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung/ Anmeldung 

  • Benutzungsberechtigt sind alle HFF-Angehörigen und die wissenschaftliche Öffentlichkeit. 
  • Alle Studierenden der HFF werden zu Studienbeginn in die Bibliotheksbenutzung eingewiesen und regelmäßig geschult.
  • Die Benutzungsberechtigten erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Zur Exmatrikulation ist ein Entlastungsbescheid der Hochschulbibliothek/Mediathek nötig.

2. Ausleihe und Ausleihbeschränkungen

  • Die normale Leihfrist für Medien kann verkürzt werden, und bei den Lehrenden auf Antrag mit einer verlängerten Leihfrist versehen werden.
  • Die normale Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für AV-Medien 1 Woche. Für Lehrende beträgt die Leihfrist für AV-Medien 2 Wochen. 
  • Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Hochschulbibliothek/Mediathek kann die Vorlage eines Mediums vor Erteilung einer Verlängerung fordern.
  • Ausschließlich zur Benutzung in den Bibliotheksräumen stehen zur Verfügung:
  • Lesesaalbestände, Handapparate, Zeitschriften, die Pressedokumentation und Magazinbestände.
  • Die Magazinbestände können sich die Benutzungsberechtigten mit Hilfe des Kataloges anfordern.
  • Die Medienausleihe wird auf 20 AV-Medieneinheiten und 30 Bücher begrenzt, es sei denn zu einer Prüfung liegt die Bescheinigung einer Lehrkraft vor.
  • Die Entscheidung über die Beschränkung der Benutzung aller Medien trifft die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.
  • Für eventuelle Schäden, die durch die HFF-Medien entstehen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

3. AV-Medien

  • AV-Medien sind nur an Hochschulangehörige der HFF entleihbar. Für externe Benutzungsberechtigte werden AV-Medien nur mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Forschungszweck vor Ort zur Verfügung gestellt.
  • Videos und CDs dürfen nicht öffentlich abgespielt werden. Fernsehmitschnitte sind ausschließlich für den hochschulinternen Gebrauch der Lehrenden der HFF bestimmt.

4. Mahngebühren 

  • Die Festlegungen der Mahngebühren sind in der Gebührensatzung der Hochschulbibliothek/Mediathek geregelt.

5. Schadenspflicht

  • Zur Sicherung der Bestände ist die Hochschulbibliothek/Mediathek berechtigt, Personen beim Betreten und Verlassen der Hochschulbibliothek/Mediathek auf mitgeführte Medien zu kontrollieren.
  • Bei Benutzung der Leseräume sind Mäntel und Taschen in die Garderobenschränke zu verschließen. Für den Garderobenschlüssel haftet die jeweilige Person.
  • Bei Beschädigung oder Verlust von Medien haftet die betreffende Person. Die Form der Ersatzpflicht steht im Ermessen der Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.

6. Benutzungsausschluss

  • Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Die Präsidentin oder der Präsident und die betreffende Person werden davon in Kenntnis gesetzt.

Dissertation

siehe Abschlußarbeiten (Online)

Fachinformation

Im Bereich Fachinformation  finden Sie Links, Volltexte, elektronische Zeitschriften und Datenbank speziell zur Film- und Medienwissenschaft.

Fernleihe

Die Universitätsbibliothek der Filmuniversität nimmt am Leihverkehr der Bibliotheken teil, d.h. Hochschulangehörige können Bücher und Zeitschriftenaufsätze per Fernleihe bestellen. Umgekehrt können externe Interessenten Bücher und Zeitschrifenaufsätze der Filmuniversität über ihre lokale Bbibliothek bestellen. Ausgenommen hiervon sind AV-Medien. Ansprechpartnerin ist Frau K. Otto. Bitte beachten Sie diese Anleitung.

Forschungsdaten

Informationen & Beratung rund um das Thema Forschungsdaten finden sich hier.

Gebühren

Bei Überschreiten der Leihfrist werden grundsätzlich Mahngebühren fällig. Eine vorherige Benachrichtung von Seiten der Bibliothek ist dazu nicht erforderlich. Insbesondere der Versand der Erinnerungs- und Mahnmails ist nur ein optionaler Service. Er entbindet nicht von der Pflicht, die Leihfrist der entliehenen Medien zu überwachen. Sollten Sie einmal keine Erinnerungsmail erhalten haben, begründet dies kein Recht auf Erlass von ggf. anfallenden Mahngebühren. Die Mahngebühren betragen nach der Gebührenordung pro Medium bei einer Überziehung:

  • bis zu 7 Kalendertagen 0,50 €
  • bis zu 14 Kalendertagen 2,00 €
  • je weitere 7 Kalendertage 2,50 €

Die Begleichung der Gebühren erfolgt normalerweise bar an der Ausleihtheke. Sie kann bei größeren Beträgen (mind. 5 EUR) aber auch per Banküberweisung vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, daß die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Kontoinhaber: Landeshauptkasse Potsdam
IBAN: DE 1430 0500 0071 1040 2851
BIC: WELADEDDXXX
Helaba Landesbank Hessen-Thüringen
Verwendungszweck: 1306600000480, Ihr Name (z.B. Mustermann, Erika)
 

Gebührensatzung

Die Gebührenordnung der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF vom 30.01.2023 weist in
Anlage 1 Gebühren der Universitätsbibliothek/ Mediathek folgende Gebühren aus:

1. Ausleihe

Gegenstand

Gebühren in Euro

Überschreitung der Leihfrist/Medieneinheit

bis zu 7 Kalendertagen

0,50

bis zu 14 Kalendertagen

2,00

je weitere 7 Kalendertage

2,50

Sonderausleihe pro Öffnungstag und Exemplar

0,50

Höchstsatz

15,50

2. Ersatzauslieferung

Gegenstand

Gebühren in Euro

bei Verlust der Benutzerkarte

5,00

3.Wiederbeschaffung bei Buch- bzw. Medienverlust / Exemplar

Gegenstand

Gebühren in Euro

Ersatzbeschaffung

t. Rechnung

Verwaltungsaufwand für Wiederbeschaffung (Einarbeitung in den Bestand)

10,00

 Neuerstellung eines beschädigten Datenträgers2,50

4. Nutzung von Druck- und Kopiergeräten

Gegenstand

Gebühren in Euro

-weiß, je Seite A4, schwarz                                   

0,05

weiß, je Seite A3, schwarz

0,10

-weiß, je Seite Dokumentenlieferung nicht rückgabepflichtiger Dokumente bei0,10
A4, farbig, je Seite
 
0,20
A3, farbig, je Seite0,40

5. Fernleihverkehr

Gegenstand

Gebühren in Euro

Gebühr pro aufgegebener Bestellung 
- Interne
 
1,50
- Externe2,00
Internationaler Leihverkehrlt. Rechnung bzw.
entstandenen Kosten

Zusätzlich entstehende Kosten durchdie verleihende Bibliothek

lt. Rechnung

6. Literaturrecherche in kostenpflichtigen Datenbanken

Gegenstand

Gebühren in Euro

bis zu 2 Datenbanken und Ausgabe von bis zu 30 Dokumenten 10,00
je weitere Datenbank5,00
je Ausgabe von bis zu 30 weiteren Dokumenten10,00
Profildienste je Halbjahr und Datenbank75,00
Zusätzliche Bearbeitungspauschale für Benutzer, die nicht einer Hochschule
des Landes angehören
50,00

 


 

Handy-Ladestation

Auf der Ausleihtheke steht jetzt eine Ladestation mit 3 abschließbaren Fächern zur Verfügung. Gegen Pfand bekommt man einen Schlüssel und kann dann sein IPhone oder Smartphone mit Micro-USB- oder -USB-C-Anschluß kostenlos aufladen. Die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Internet

Im Lesesaal-Pavillion befinden sich (nur für Filmuniversität-Angehörige) 6 PCs zur Internetnutzung und Textverarbeitung, außerdem ein Drucker und ein A4-Scanner. Das WLAN ist im Rahmen von eduroam (Sie können zur Einrichtung die Seite Easyroam verwenden) oder über den Access Point WLAN-GUEST nutzbar.

Katalog

Alle Medien sind EDV-mäßig erfaßt und über Computer suchbar. An den Rechercheterminals finden Sie alle für eine Bestellung nötigen Informationen. Weiterhin können Sie Ihr Ausleihkonto einsehen und Vorbestellungen vornehmen. Bei Fragen bezüglich der Computerbedienung wenden Sie sich bitte an das Personal im Ausleihbereich.

Kopierer

Im Ausleih- und Lesebereich  stehen 2 Kopierer für A4- und A3-Kopien zur Verfügung. Eine A4-Kopie kostet 0,05 € SW/0,20 € Farbe, eine A3-Kopie 0,10 € SW/0,40€ Farbe. Die Kopierer im Lesebereich werden auf Wunsch an der Ausleihteke gegen Hinterlegung eines Pfandes freigeschaltet. Das Pfand wird nach Bezahlung wieder ausgehändigt. Bitte lassen Sie den für Sie freigeschalteten Kopierer nie unbeaufsichtigt, da Sie dann auch ggf. für die zwischenzeitliche Nutzung durch andere haften.

Kurzausleihe

In begründeten Einzelfällen ist bis zum nächsten Tag oder über das Wochenende Ausleihe von gesperrten Medien möglich. Die Genehmigung ist bei der Sachauskunft einzuholen.

Leihfrist

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, bei AV-Medien (Videos, DVDs, CDs etc.) 7 Tage. Wir reagieren aber flexibel auf besondere Situationen, wie jetzt die Corona-Krise, und haben die Leihfrist z.Z. auch für AV-Medien auf 4 Wochen festgesetzt. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Rückgabetermin einzuhalten, wenden Sie sich zeitig an uns. Wir werden versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Literaturverwaltungsprogramm

Zotero ist ein freies, quelloffenes Literaturverwaltungsprogramm zum Sammeln, Verwalten und Zitieren unterschiedlicher Online- und Offline-Quellen. Zotero unterstützt die Bearbeitung von bibliografischen Angaben und Literaturlisten, besonders in wissenschaftlichen Publikationen.

Um Zotero mit dem OPAC der Filmuni zu nutzen, müssen Sie den Zotero Connector installieren und die angepassten Dateien Library Catalog (Aleph).js und MAB2.js in das Verzeichnis c:\Users\<Ihr Login-Name>\Zotero\translators kopieren (Die Datei Library_Catalog__Aleph_.js muss in noch Library Catalog (Aleph).js umbenannt werden!)

Medienrückgabebox

Die Medienrückgabebox dient der Rückgabe ausgeliehener Medien außerhalb der Öffnungszeiten. Sie befindet sich gegenüber der Pförtnerloge am Haupteingang. Bitte beachten Sie:

  • Medien nur während der Schließzeiten einwerfen
  • nur Medien der Universitätsbibliothek einwerfen
  • Medien unverpackt mit dem Rücken zuerst und einzeln nacheinander einlegen
  • Achten Sie auf die Vollständigkeit jedes Mediums
  • Großformatige Medien passen nicht in den Einwurf. Bitte beim Pförtner abgeben
  • Der Inhalt der Rückgabebox wird morgens vor Öffnung zurückgebucht. Dieser Termin gilt als Rückgabezeitpunkt, nicht der Zeitpunkt des Einwurfs.
  • Wenn die Box voll ist, dürfen keine Medien mehr eingeworfen werden. Bitte geben Sie sie dann beim Pförtner ab.
  • Bücher, die Sie über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken erhalten haben, geben Sie bitte in der Fernleihstelle zurück.

Microfilmscanner

Im Lesesaal steht ein Scanner Zeutschel Delta HD zum Sichten der Mikrofilme bereit. Es können kostenlos Auszüge auf USB-Stick abgespeichert werden. Hier eine Anleitung dazu.

Neuerwerbungsliste

Zur Information über die neu angeschafften Medien gibt die Bibliothek monatlich eine Liste heraus. Die Neuerwerbungsliste als PDF-Datei wird Ihnen automatisch zum Monatsbeginn zugesendet, wenn Sie sich in unseren Verteiler aufnehmen lassen. Dazu senden Sie eine Mail an den Listenserver des DFN-Vereins listserv@listserv.dfn.de mit dem Mailtext (der Betreff ist gleichgültig): subscribe filmuni-bibliothek-newsletter. Sie erhalten daraufhin eine Mail, in der Sie auf einen Bestätigungslink klicken müssen. Danach wird Ihre Aufnahme in den Verteiler bestätigt. Sollten Sie sich später wieder austragen wollen, senden Sie eine Mail mit dem Mailtext (der Betreff ist gleichgültig): unsubscribe filmuni-bibliothek-newsletter

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Startseite des Bibliotheksbereichs.

Online-Katalog

siehe Katalog

Open Access

Open Access meint freien Zugang zu wissenschaftlicher Information und ohne rechtliche, technische oder finanzielle Barrieren. Wissenschaftliche Publikationen sind so digital, kostenfrei und öffentlich über das Internet zugänglich und können in der Regel ohne technische und rechtliche Barrieren gelesen, kopiert, verteilt, gedruckt und durchsucht sowie anderweitig nachgenutzt werden.

Weitere Informationen zu „Was bedeutet Open Access“ sowie eine detaillierte Erklärung der „Gründe und Vorbehalte“ finden Sie auf der Plattform open-access.net.

Die Universitätsbibliothek unterstützt die Angehörigen der Filmuniversität in Fragen und zu Möglichkeiten rund um das Open-Access-Publizieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.

 

 

Pressedokumentation

Sie befindet sich auf der Galerie (Raum 1026 und 1027). Sie finden hier eine umfangreiche Sammlung von Zeitungsausschnitten aus der deutschsprachigen Tagespresse (ca. 4 Millionen Artikel) zu den Bereichen Film, Fernsehen und Neue Medien, z.B. Film- und Fernsehkritiken, biografische Dossiers und film- und medienrelevante Sachartikel.

Sachauskunft

Sie befindet sich auf der Galerie.

Scanner

Es stehen Ihnen zwei Buchscanner Zeutschel ZETA zur Verfügung. Im Vergleich zu einem klassischen Kopierer bringen die Geräte viele Vorteile mit sich: So werden nicht nur die Medien der Bibliothek beim Scannen weniger belastet, auch die Umwelt profitiert durch den wegfallenden Papier- und Tonerverbrauch. Die Benutzung des Gerätes ist kostenlos. Um die erstellten Scans speichern zu können, ist ein USB-Stick nötig. Ganz neu ist das Scantent. Es hilft beim komfortablen Scannen mit dem eigenen Smartphone. Nähere Informationen gibt es hier.

Semesterapparate

Die Semesterapparate-Datenbank zeigt, nach Dozenten sortiert, die bereitgehaltenen Materialien (Bücher, DVDs, Online-Dokumente) zu deren Kursen an.

Streaming-Dienste

Name

Inhalt

Zugang via

AVA

  • internationales Arthouse-Kino (Spielfilme & Dokumentarfilme), Animationsfilme und Kurzfilme
  • Originalfassungen mit englischen bzw. deutschen Untertiteln
  • Campus-Account über Shibboleth

(Ohne VPN)

FILM PLATFORM COLLECTION / Alexander Street

 

  • preisgekrönte internationale Dokumentarfilme
  • Originalfassungen mit englischen Untertiteln

Campus-Account über Shibboleth

(Ohne VPN)

 

Filmfriend

  • internationales Arthouse-Kino, deutsche Filmklassiker, Dokumentationen und Kinderserien
  • vorwiegend in deutscher Sprache

Campus-Account über Shibboleth

(Ohne VPN)

Kanopy

 

  • Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Experimentalfilme in großer thematischer Bandbreite
  • vorwiegend in englischer Sprache

Campus-Account über Shibboleth

(Ohne VPN)

ARTE Campus

  • Dokumentationen in großer thematischer Bandbreite
  • in französischer, deutscher und englischer Sprache

Anlegen eines Accounts nötig

Wichtig: Eine Registrierung geht nur mit der Email-Adresse der Filmuniversität!

 

 

Systematik

  1. Liste aller Schlagworte (systematisch)
  2. Liste der Signaturengruppen:
AFilmwissenschaft / Spielfilm
BDokumentarfilm
CFilm-, Fernseh- und Mediengeschichte
DBiografien
EKommunikationswissenschaft, -forschung
FAnimationsfilm
GProduktion, Verleih, Lichtspielwesen, Recht
HFernsehwissenschaft
IGesellschaftswissenschaften
JHoch- und Fachschulschriften zur Film-, Fernseh- und Medienwissenschaft
KÄsthetik
LKunstwissenschaft und -geschichte
MTheaterwissenschaft
NLiteratur- und Sprachwissenschaft
OMusikwissenschaft
PFotografie
QFilm-, Fernseh- und Videotechnik
RBibliografien
SBiografische Nachschlagewerke
TJahrbücher, Kataloge, Festivals, Adressbücher, Institutionen etc.
UEnzyklopädien, Lexika, Fachwörterbücher
VKaufvideos (VHS)
WUniversallexika, Sprachwörterbücher, Atlanten
VCAudio-CDs
VDDVDs
VKAudiokassetten
VFBBreitwandfilme 35mm*
VFDFilme im DVD-Format*
VFMFilme im Betaformat / Sendeband*
VFNNegative*
VFSFilme im Format 16mm*
VFTTonbänder*
VFVFilme im Format VHS*
VFX Filme im Beta-Format / Kinomischung*
VMVideomitschnitte (VHS)**
VRCD-ROMs, DVD-ROMs, Disketten
XDrehbücher
YTexte zu Filmen
ZZeitschriften
 *    nur im Filmarchiv
 **   nur für den Eigengebrauch der Filmuniversität

Technikausleihe

Die Universitätsbibliothek bietet häufig benötigtes Computerzubehör (Adapter, Notebook-Netzteile, Computerkabel) zur Kurzausleihe (1 Tag) an. Hier ist die aktuelle Bestandsliste. Weiterhin stehen ein Muntz Museums-Staubsauger-Kit und eine klappbare Sackkarre zur Ausleihe bereit. Sie bekommen alles an der Ausleihtheke.

Urheberrecht

Bitte beachten Sie das Urheberrechtsgesetz. Speziell zum Urheberrecht in der Lehre haben wir eine Informationsseite zusammengestellt.

Verlängerung

Medien können verlängert werden, sofern sie nicht vorbestellt sind. Alle Medien müssen nach der 2. Verlängerung vorgelegt werden. Ein vorgemerktes Medium kann nicht verlängert werden. Die Verlängerung kann im Benutzerkonto über den Bibliothekskatalog unter "Anmelden" vorgenommen werden oder persönlich, telefonisch (Tel.: 6202-401), per Fax (Tel. 6202-400), per E-Mail.

Virtual Reality PC

Ein Gamer-PC mit Oculus Rift-Brille und Touch-Controllern steht für Ausflüge in die virtuelle Realität zur Verfügung.

Videoansicht

An mehreren Videosichtplätzen können VHS-Kassetten, DVDs und Blurays von jedermann vor Ort angesehen werden. Die 46"-Bildschirme ermöglichen auch das Anschauen von 3D-Filmen mit Shutter-Brillen. Ebenso ist die Nutzung von SmartTV-Funktionen möglich (Mediatheken, YouTube). Eine Reservierung ist zu empfehlen.

Vorbestellung

Verliehene Medien können mit Hilfe des Bibliothekskataloges und am Ausleihtresen vorbestellt werden. Nach Eintreffen des Mediums wird eine Benachrichtigung an Sie abgeschickt (per Postbrief oder E-mail). Damit wird eine Gebühr von 0,70 € fällig. Vorbestellte Medien liegen 1 Woche zur Abholung bereit.

VPN-Zugang

Wenn Sie Datenbanken zuhause nutzen wollen, die nur zur Nutzung innerhalb des Filmuni-Netzes lizensiert sind, brauchen Sie einen Pulse(jetzt Ivanti)-VPN-Client. Diesen sollten Sie über diese Seite downloaden. Zur Anleitung Windows (PDF) und Anleitung Apple (PDF). Es gibt auch auch die Möglichkeit, die Pulse Secure-App aus dem Microsoft bzw. Apple App Store (IPad,IPhone) zu installieren. Bei Windows geht das so (PDF). Linux-Anwender*innen finden eine Anleitung mit Downloadmöglichkeit hier. Zugangsadresse und Login-Daten sind analog der Windows-/Apple-Installation einzugeben.

WLAN

siehe Internet

Zeitschriften

Die Universitätsbibliothek bietet 86 laufende deutsche und ausländische Zeitschriften an. Zeitschriften werden nicht ausgeliehen.

Weitere Informationen über Zeitschriften