Besondere Fälle
Minderjährige Bewerber und Bewerberinnen
Minderjährige Bewerber*innen benötigen einen Antrag auf Teilnahme am Hochschulauswahlverfahren.
Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Hochschulauswahlverfahren Einwilligung für Minderjährige
Studieren ohne Abitur
Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können unter bestimmten Voraussetzungen an der Filmuniversität studieren.
- Merkblatt für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 9 BbgHG
- Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Hochschulauswahlverfahren für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 9 BbgHG
Sonderanträge (NC)
Folgende Anträge gelten nur für die Studiengänge Digitale Medienkultur und Filmkulturerbe!
Nachteilsausgleich
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie bei Ihrer Bewerbung stellen, wenn besondere Gründe vorliegen, die verhindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote oder eine längere Wartezeit zu erreichen. Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote
- Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote gemäß § 10 BbgHZG
- Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote gemäß § 10 BbgHZG
Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit
- Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit gemäß § 11 BbgHZG
- Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit gemäß § 11 BbgHZG
Bevorzugte Zulassung
Für den Fall, dass Sie aufgrund eines angetretenen Dienstes einen bereits erhaltenen Studienplatz in der Vergangenheit nicht antreten konnten, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag können Sie die sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte beantragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
- Merkblatt zum Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte gemäß § 15 HZV
- Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte gemäß § 15 HZV
Zweitstudium
Dieser Punkt ist nur zutreffend für eine Bewerbung im Studiengang Digitale Medienkultur. Falls Sie bereits über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule verfügen und sich für den Studiengang Digitale Medienkultur (BA) interessieren, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt.