Besondere Fälle

Minderjährige Bewerber und Bewerberinnen

Minderjährige Bewerber*innen benötigen einen Antrag auf Teilnahme am Hochschulauswahlverfahren.

Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Hochschulauswahlverfahren Einwilligung für Minderjährige

Studieren ohne Abitur

Sonderanträge (NC)

Folgende Anträge gelten nur für die Studiengänge Digitale Medienkultur und Filmkulturerbe!

Nachteilsausgleich

Einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie bei Ihrer Bewerbung stellen, wenn besondere Gründe  vorliegen, die verhindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote oder eine längere Wartezeit zu erreichen. Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich entnehmen Sie bitte den Merkblättern. 

Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote

Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit

Bevorzugte Zulassung

Für den Fall, dass Sie aufgrund eines angetretenen Dienstes einen bereits erhaltenen Studienplatz  in der Vergangenheit nicht antreten konnten, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einen Antrag auf bevorzugte Zulassung zu stellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Sie die sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte beantragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. 

Zweitstudium

Dieser Punkt ist nur zutreffend für eine Bewerbung im Studiengang Digitale Medienkultur. Falls Sie bereits über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule verfügen und sich für den Studiengang Digitale Medienkultur (BA) interessieren, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt.