Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich die studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen wurde. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist ist vom 01.01. bis 31.01.2023. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. entscheidend ist der Tag des Eingangs der Unterlagen, nicht der des Poststempels.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien (nur die Punkte 1.1. bis 1.5.) vorbereitet haben.

Die Punkte 1.1. bis 1.5. sind im Studienbewerbungsportal hochzuladen!

  • Unterlagen (Punkt 1.1. bis 1.4.) und die Arbeitsproben (Punkt 1.5.) werden NICHT  in Papierform berücksichtigt!

NUR der Punkt 1.6. ist postalisch einzusenden:
Bitte versehen Sie die Arbeitsproben mit Ihrem Namen und Ihrer Bewerbernummer (aus dem Studierendenbewerbungsportal). Senden Sie NUR die Arbeitsproben (Punkt 1.6.) zusammen mit dem unterschriebenen Bewerbungsantrag (aus dem Studierendenbewerbungsportal) innerhalb der Bewerbungsfrist an:

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Studiengang Animation
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam

  • Die persönliche Abgabe der Arbeitsproben (Punkt 1.6.) ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum montags bis freitags am Empfang/Poststelle möglich.
  • Postsendungen, bei deren Eingang eine Nachnahme- oder Zollgebühr verlangt wird, werden nicht entgegengenommen.

 

Bitte beachten Sie:

  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühr an. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (PDF)
  • Begründung des Studienwunsches (PDF)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (PDF)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Animation gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Animation finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Bescheinigungen/Zeugnisse (pdf) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im Animationsbereich, im Bereich Grafikdesign/Visuelle Kommunikation oder im Bereich Mediengestaltung. (Im Ausnahmefall können die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen auf dem Formblatt (Formular) (pdf)

1.5. Arbeitsproben hochladen

Bitte laden Sie folgende Arbeitsproben für den Eignungsnachweis hoch:

Die Arbeitsproben sind mit Inhaltsangaben eindeutig aufzulisten. (pdf)

  • Animationsfilme, Animationsproben oder weitere animatorische Arbeiten, an denen Bewerber*innen mitgewirkt haben (1080p/720p, MP4, gesamt max. 750 MB). Die Arbeiten können aus allen Bereichen der Animation sein (Zeichen-, Puppen-, Legetrick, Computeranimation u.v.m.) 
  • Arbeiten aus den Bereichen Installation oder Multimedia sollten fotografisch oder als Videos aufbereitet werden (MP4, JPG, MP3, gesamt max. 250 MB).

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

1.6. Arbeitsproben postalisch einsenden

Folgende weitere Arbeitsproben (versehen mit Ihrem Namen und Ihrer Bewerbernummer aus dem Studienbewerbungsportal) sind postalisch und mit dem unterschriebenen Bewerbungsantrag aus dem Studienbewerbungsportal einzusenden.

Der Inhalt der Mappe muss aus einer beigefügten Inhaltsangabe eindeutig ersichtlich sein.

  • Skizzen, Entwürfe, Charakterdesigns, Dokumentationsmaterial, etc. die in Zusammenhang mit eigenen Filmen entstanden sind, können der Mappe als Originalzeichnungen, Ausdrucke oder Fotografien beigelegt werden.
  • Eine Mappe mit selbstgefertigten Arbeiten aus dem künstlerisch-gestalterischen Bereich, die sowohl bildkünstlerische als auch visuell-erzählerische Fähigkeiten erkennen lassen; die im Format DIN A3 bis DIN A1 enthalten Arbeiten, die im Original einzureichen sind, müssen datiert und signiert sein. Es wird empfohlen, Arbeiten jeweils aus den folgenden Gebieten einzureichen:

    - Zeichnungen (z. B. Akt, Portrait, Kostüm, Tiere, Menschen, Stillleben, Architektur, Interieur, Landschaft etc.) sind handgefertigt auf Papier/Pappe/Maluntergrund im Original einzureichen,

    - farbgestalterische Arbeitsproben (z.B. Grafik, Collage, Fotografie, Malerei, analog oder digital, die sich mit der bildkünstlerischen Wirkung von Farbe auseinandersetzen),

    - zeichnerische Bewegungsstudien (Arbeiten, in denen Bewegungsabläufe von Menschen oder Tieren dargestellt werden.),

    - Storyboard (erste Visualisierung einer filmischen Idee in zusammenhängenden Bildfolgen).

    - Darüber hinaus können weitere Arbeiten aus angrenzenden bildgestalterischen Bereichen (z. B. Comics, Karikaturen, Illustrationen, Fotografien oder Collagen) beigefügt werden.

Digitale Arbeiten aus den Gebieten müssen mindestens im Format DIN A3 ausgedruckt, datiert und signiert werden.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen und eingesendeten Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

praktisch/künstlerischer Teil: 

  • praktische Aufgabenstellung im freien und fachspezifischen bildnerischen Gestalten
  • Animationsübung
  • Storyboard
  • rhythmisch-melodischer musikalischer Eignungstest

schriftlicher Teil: 

  • inhaltlich-gestalterische Analyse eines Animationsfilms 

mündlicher Teil: 

  • Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers 


Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs einen Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.