
Projektförderung
Eine tragende Säule vieler Maßnahmen im Bereich Gleichstellung sind die Projektfördermittel der Gleichstellungsbeauftragten. Diese werden zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Lehraufträge, Werkstätten und Projekte von Lehrenden und Studierenden mit Bezug zur Genderthematik zu unterstützen, aber auch die Anschaffungen von Büchern und Medien mit Gender- und Diversitätsbezug in der Bibliothek zu finanzieren. Weiter unten auf der Seite eine Auswahl von geförderten Projekten aus den letzten Jahren.
Richtlinien für die Projektförderung
Gefördert werden sämtliche Projekte (Filmprojekte, Lehrveranstaltungen, künstlerische- oder wissenschaftliche Arbeiten) die sich implizit oder explizit mit der Genderthematik in Theorie und Praxis auseinandersetzen. Es können alle Geschlechter gefördert werden.
Im geforderten Motivationsschreiben (s.u.) bitten wir um Erläuterung inwiefern sich das Projekt z.B. kritisch mit Formen der Stereotypisierung von Geschlecht, Rollenklischees, oder anderen Formen der diskriminierenden Darstellung oder deren Narrative auseinandersetzt. Bestimmte Eigenschaften oder Verhaltensweisen werden sehr häufig bestimmten Personengruppen zugeschrieben. Dieses Phänomen steht in engem Zusammenhang mit Klischees und Vorurteilen und birgt jede Menge Diskriminierungspotential. Welche Identifikationsmöglichkeiten bieten z.B. Filmcharaktere um ein Denken über Geschlechterstereotype in Gang zu setzen? Findet eine Auseinandersetzung mit patriarchalen Machtstrukturen statt? Welche Funktion kann ein Projekt in Bezug auf Gleichstellung der Geschlechter erfüllen? Ziel der Förderung ist die Sensibilisierung und aktive Auseinandersetzung mit Vielfaltsdimensionen in unterschiedlichen Kontexten, sowohl in der Darstellung als auch in theoretischen Diskursen.
Neben dem Motivationsschreiben sind zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- Antrag auf Projektförderung (Download hier)
- Projektbeschreibung/Synopse
- Buch
- Kalkulation/Finanzierungsplan
- Zeitplan/Zeitraum
- Besetzungsliste/ Stabliste/Teilnehmer*innenliste
Der Antrag (pdf via E-Mail) auf Projektförderung ist sowohl bei der Gleichstellungsbeauftragten (gleichstellung@filmuniversitaet.de), als auch bei den Dekan*innen der Fakultät Iund Fakultät IIzu stellen.
Alle Einreichungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann mindestens vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie/nehmt daher bei aufkommenden Fragen rechtzeitig Kontakt auf. Nach einem (oder mehreren) Gesprächen mit der GBA und positiver Einschätzung nimmt die GBA schriftlich Stellung bei den Dekan*innen der Fakultäten. Nach deren Zustimmung können die Mittel bewilligt werden.