Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Online bewerben.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühr an. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis (bitte auch die Arbeitsproben auflisten)
  • tabellarischer Lebenslauf 
  • Begründung des Studienwunsches
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Szenografie gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4.  

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

Bewerber*innen, die nicht über die geforderte Hochschulzugangsberechtigung, aber über eine abgeschlossene Berufsausbildung im künstlerisch handwerklichen Bereich verfügen, laden bitte das letzte Schulzeugnis (pdf) und das Zeugnis über die einschlägige Berufsausbildung (pdf) hoch.

Hinweis: Neben einer Allgemeinbildung im künstlerischen Bereich sind gute mathematische und physikalische Kenntnisse notwendig.

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. 

Hinweis:

  • Für den Fall, dass die uni-assist Prüfung ergibt, dass Sie über keine HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2 verfügen, Sie aber eine Berufsausbildung im künstlerisch handwerklichen Bereich erfolgreich abgeschlossen haben, dann laden Sie bitte Ihr letztes Schulzeugnis (pdf) und das Zeugnis über Ihre einschlägige Berufsausbildung (pdf) hoch.
  • Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen, bitte informieren Sie sich.

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

    Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Szenografie finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie:

    Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

    1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

    • Bescheinigungen/Zeugnisse (pdf) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogene praktische Erfahrung von mindestens 26 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgeht. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im künstlerischen Bereich von TV, Film, Theater oder Medien. (Im Ausnahmefall können davon maximal 13 Wochen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
    • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen auf dem Formblatt (Formular) (pdf)

     

    1.5. Arbeitsproben

    Arbeitsproben für den Eignungsnachweis:

    • eine Auswahl von mindestens 20 selbstgefertigten künstlerischen Arbeiten (JPG, PNG, PDF, max. je 50 MB), z. B. Zeichnungen, Skizzen, Malerei, Grafiken, Illustrationen zu einer Kurzgeschichte, Fotos, digitale Bildgestaltungen etc.
    • Filme und Videos aus eigener Produktion können ebenfalls eingereicht werden (MPG, MPEG, MP4, MOV, 500 MB).
    • Skulpturen und Raumentwürfe können als Fotos oder 3D-Darstellung dokumentiert werden (JPG, PNG, 200MB). 

    Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

    1.6. Weitere Nachweise

    Bescheinigungen (pdf), die eine über die normale Schulbildung hinausgehende Entwicklung auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen, sind wünschenswert (z. B. künstlerische Grundlagenausbildung, Zeichenschulen, Theatergruppen, Malkurse etc.).

    2. Vorauswahl

    Aufgrund der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

    3. Eignungsprüfung

    praktisch/künstlerischer Teil: 

    • Visualisierung einer Kurzgeschichte 
    • bildnerische Darstellung einer Raumsituation und deren assoziative Veränderung (entsprechendes Zeichenmaterial ist mitzubringen)

    mündlicher Teil: 

    • Gespräch über die eingereichten und während der Prüfung angefertigten Arbeiten sowie zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers.

    Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

    Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

    Büro des Studiengangs

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    Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.