Über die Bibliothek

Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte, Aufgaben, Ausstattung und Organisation der Universitätsbibliothek.

Geschichte

Die heutige Universitätsbibliothek der Filmuni startete bereits 1956 als Hochschulbibliothek und wichtige Basis des Instituts für Filmwissenschaften der Babelsberger Filmhochschule und seiner Publikationen. 1993 wurden die Bestände mit denen der 1961 in Berlin gegründeten Zentralen Filmbibliothek zusammengführt und damit die gesamte in der DDR publizierte Film- und Medienliteratur örtlich vereint. Außerdem verfügt die Hochschulbibliothek über die fast vollständige Sammlung der DEFA-Drehbücher sowie originalsprachige Fachliteratur aus Osteuropa und Filmliteratur vor 1945.

Heute ist die Universitätsbibliothek als zentrale Einrichtung der Hochschule für die Bereitstellung und Vermittlung von wissenschaftlicher Literatur und Informationsressourcen für Forschende, Lehrende und Studierende der Filmuniversität verantwortlich. Sie steht mit ihrem Angebot sowie ihren umfangreichen und historisch wertvollen Spezialbeständen zu den Gebieten Film, Fernsehen und Medien ein erster Linie den Studierenden und Dozent*innen der Filmuniversität zur Verfügung. Darüber hinaus können jedoch auch Studierende anderer Hochschulen, Film- und Medienwissenschaftler*innen sowie filminteressierte Personen die Bibliothek nutzen. Die Bibliothek versteht sich darüber hinaus auch als ein Ort der Kommunikation.


Team & Ansprechpartner*innen

Bei spezifischen Fragen helfen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner*innen aus dem Bibliotheks-Team gern weiter:

Allgemeine Anfragen

Info-Theke                              

Tel: 0331.6202-401
ausleihe(at)filmuniversitaet.de

Leitung

Stellvertretende Leitung

Information und Benutzung

Forschungsdatenmanagement

Medienabteilung

Zeitschriften

Videothek

Filmarchiv

Pressedokumentation

Bibliotheks-IT

Ausbildung

DFG-Projekt Res4Film


Projekte & Kooperationen

Res4Film

Um die wichtige und einzigartige Sammlung von Studierendenfilmen der Hochschule für den kulturellen Diskurs erhalten, startete 2025 das Forschungsprojekt Res4Film. Es verfolgt drei Hauptmotivationen: die filmischen Produktionen von den Studierenden der Filmuniversität und ihrer Vorgängerinstitutionen vor dem Verfall zu retten (Rescue & Restore), ihre Rechte zu respektieren (Respect) und sie dennoch der Forschung so offen wie möglich zur Verfügung zu stellen (Research). 

Digitalisierungsprojekte

Die studentischen Produktionen aus der Historie der Filmuni – vor allem zu Zeiten, als diese noch unter Deutsche Hochschule für Filmkunst (DHF)  oder ab 1969 unter Hochschule für Film und  Fernsehen (HFF) firmierte (siehe geschichte.filmuniversitaet.de) – wurden nur in kleinen Kopienzahlen hergestellt und existieren mit wenigen Ausnahmen nur in Form der im Studierendenfilm-Archiv bewahrten Materialien. Um die ausschließlich auf analogem Filmträger vorhandenen Bilder und Töne vor dem Verschwinden zu bewahren und die Filme der Forschung, der Lehre und der breiteren Öffentlichkeit zugänglicher zu machen, konnten über das Förderprogramm Filmerbe der Filmförderungsanstalt (FFA) bisher knapp 30 Filmwerke digitalisiert und restauriert werden. Weitere Digitalisierungen werden angestrebt.


Rechtliche Grundlagen

Die Funktion der Universitätsbibliothek ist in §79 des Brandenburgischen Hochschulgesetz definiert. Weitere Regelungen liefern die Bibliotheks- sowie die Benutzungsordnung.

Bibliotheksordnung

Die Bibliotheksordnung definiert u.a. den Auftrag der Bibliothek.

Bibliotheksordnung der Hochschulbibliothek/Mediathek  der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF (vom 09.01.1995 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 14.10.2009 (enthält Benutzungsordnung)
[Anmerkung: Die Filmuniversität trug bis 2014 den Namen Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" HFF]

Der Senat der Hochschule für Film und Fernsehen "Konrad Wolf" Potsdam-Babelsberg hat aufgrund des § 68 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg - Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 18.12.2008 (GVBl. I, S. 318) die folgende Änderungssatzung erlassen:

§ 1 Aufgaben und Struktur

  • (1) Die Hochschulbibliothek/Mediathek als zentrale wissenschaftliche Einrichtung hat die Aufgabe, Literatur und andere Informationsmittel für Lehre, Studium und Forschung zu sammeln, zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen.
  • (2) Darüber hinaus nimmt die Hochschulbibliothek/Mediathek Aufgaben der regionalen und überregionalen wissenschaftlichen Literaturversorgung wahr. Sie unterstützt dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der Hochschule gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber Kooperationspartnern.
  • (3) Das Hochschulbibliothekssystem gliedert sich in Hochschulbibliothek/Mediathek, Studien-Videothek, das Zeitungsausschnittarchiv und das Filmarchiv (AV-Medienarchiv).

§ 2 Leitung der Bibliothek

  • (1) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist in der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin oder dem Präsidenten und dem Senat verantwortlich. Sie berät die Hochschulleitung und den Senat in allen bibliothekarischen Fragen und ist bei entsprechenden Beratungen zu hören.
  • (2) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist für die ordnungsmäßige Verwendung aller der ihr zugewiesenen Sachmittel verantwortlich.
  • (3) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek hat die Einhaltung der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek/Mediathek sicherzustellen.
  • (4) Die Hochschulbibliothek/Mediathek wird nach bibliotheksfachlichen Gesichtspunkten geleitet und arbeitet nach wirtschaftlichen und benutzungsfreundlichen Verfahren.

§ 3 Bibliothekskommission

  • (1) Der Senat bildet eine Bibliothekskommission, die in grundsätzlichen Fragen, insbesondere des Haushalts, der Benutzungsordnung und grundlegenden Erwerbungsfragen berät und Entscheidungen vorbereitet.
  • (2) Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek gehört der Bibliothekskommission mit beratender Stimme an und hat das Recht, zu allen Beschlüssen der Bibliothekskommission eine bibliotheksfachliche Stellungnahme abzugeben.
  • (3) Der Bibliothekskommission gehören an:
    • vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer;
    • zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
    • zwei Studierende und
    • eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter.

§ 4 Zusammenwirken zwischen Hochschulbibliothek/Mediathek und Hochschulangehörigen 

  • (1) Alle Hochschulangehörigen haben das Recht, Vorschläge zum Aufbau des Bibliotheksbestandes im Rahmen der Mittel zu machen. Die Mitglieder des Lehrkörpers sind zur Mitwirkung am Bestandsaufbau angehalten.
  • (2) Mittel, die in Berufungsvereinbarungen für Medienbeschaffungen zugesagt werden, sind von der Hochschulbibliothek/Mediathek haushaltsgemäß zu bewirtschaften. Die Hochschulbibliothek/Mediathek erwirbt die Medien, die von den Berufenen vorgeschlagen werden und nimmt sie in den Bestand auf.

§ 5 Benutzung

  • (1) Der Senat erlässt eine Benutzungsordnung.
  • (2) Diese Ordnung regelt neben den allgemeinen Benutzungsmodalitäten (z. B. Ausleihfristen) insbesondere die Sonderfälle der Benutzung.

§ 6 Inkrafttreten

  • Diese Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in der Amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage zur Bibliotheksordnung: Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung/ Anmeldung 

  • Benutzungsberechtigt sind alle HFF-Angehörigen und die wissenschaftliche Öffentlichkeit. 
  • Alle Studierenden der HFF werden zu Studienbeginn in die Bibliotheksbenutzung eingewiesen und regelmäßig geschult.
  • Die Benutzungsberechtigten erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Zur Exmatrikulation ist ein Entlastungsbescheid der Hochschulbibliothek/Mediathek nötig.

2. Ausleihe und Ausleihbeschränkungen

  • Die normale Leihfrist für Medien kann verkürzt werden, und bei den Lehrenden auf Antrag mit einer verlängerten Leihfrist versehen werden.
  • Die normale Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für AV-Medien 1 Woche. Für Lehrende beträgt die Leihfrist für AV-Medien 2 Wochen. 
  • Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Hochschulbibliothek/Mediathek kann die Vorlage eines Mediums vor Erteilung einer Verlängerung fordern.
  • Ausschließlich zur Benutzung in den Bibliotheksräumen stehen zur Verfügung:
  • Lesesaalbestände, Handapparate, Zeitschriften, die Pressedokumentation und Magazinbestände.
  • Die Magazinbestände können sich die Benutzungsberechtigten mit Hilfe des Kataloges anfordern.
  • Die Medienausleihe wird auf 20 AV-Medieneinheiten und 30 Bücher begrenzt, es sei denn zu einer Prüfung liegt die Bescheinigung einer Lehrkraft vor.
  • Die Entscheidung über die Beschränkung der Benutzung aller Medien trifft die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.
  • Für eventuelle Schäden, die durch die HFF-Medien entstehen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

3. AV-Medien

  • AV-Medien sind nur an Hochschulangehörige der HFF entleihbar. Für externe Benutzungsberechtigte werden AV-Medien nur mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Forschungszweck vor Ort zur Verfügung gestellt.
  • Videos und CDs dürfen nicht öffentlich abgespielt werden. Fernsehmitschnitte sind ausschließlich für den hochschulinternen Gebrauch der Lehrenden der HFF bestimmt.

4. Mahngebühren 

  • Die Festlegungen der Mahngebühren sind in der Gebührensatzung der Hochschulbibliothek/Mediathek geregelt.

5. Schadenspflicht

  • Zur Sicherung der Bestände ist die Hochschulbibliothek/Mediathek berechtigt, Personen beim Betreten und Verlassen der Hochschulbibliothek/Mediathek auf mitgeführte Medien zu kontrollieren.
  • Bei Benutzung der Leseräume sind Mäntel und Taschen in die Garderobenschränke zu verschließen. Für den Garderobenschlüssel haftet die jeweilige Person.
  • Bei Beschädigung oder Verlust von Medien haftet die betreffende Person. Die Form der Ersatzpflicht steht im Ermessen der Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek.

6. Benutzungsausschluss

  • Die Leitung der Hochschulbibliothek/Mediathek ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Die Präsidentin oder der Präsident und die betreffende Person werden davon in Kenntnis gesetzt.

Benutzungsordnung

Folgende Benutzungsordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Bibliotheksbenutzung und wird von Ihnen durch die Anmeldung anerkannt.

Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung/ Anmeldung:

  • Benutzungsberechtigt sind alle Filmuniversitäts-Angehörigen und die wissenschaftliche Öffentlichkeit. 
  • Alle Studierenden der Filmuniversität werden zu Studienbeginn in die Bibliotheksbenutzung eingewiesen und regelmäßig geschult.
  • Die Benutzungsberechtigten erkennen mit ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an. Zur Exmatrikulation ist ein Entlastungsbescheid der Universitätsbibliothek nötig.

2. Ausleihe und Ausleihbeschränkungen:

  • Die normale Leihfrist für Medien kann verkürzt werden, und bei den Lehrenden auf Antrag mit einer verlängerten Leihfrist versehen werden.
  • Die normale Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für AV-Medien 1 Woche. Für Lehrende beträgt die Leihfrist für AV-Medien 2 Wochen. 
  • Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Die Universitätsbibliothek kann die Vorlage eines Mediums vor Erteilung einer Verlängerung fordern.
  • Ausschließlich zur Benutzung in den Bibliotheksräumen stehen zur Verfügung:
    • Lesesaalbestände, Handapparate, Zeitschriften, die Pressedokumentation und Magazinbestände.
  • Die Magazinbestände können sich die Benutzungsberechtigten mit Hilfe des Kataloges anfordern.
  • Die Medienausleihe wird auf 20 AV-Medieneinheiten und 30 Bücher begrenzt, es sei denn zu einer Prüfung liegt die Bescheinigung einer Lehrkraft vor.
  • Die Entscheidung über die Beschränkung der Benutzung aller Medien trifft die Leitung der Universitätsbibliothek.
  • Für eventuelle Schäden, die durch die unsere Medien entstehen, übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

3. AV-Medien: 

  • AV-Medien sind nur an Hochschulangehörige der Filmuniversität entleihbar. Für externe Benutzungsberechtigte werden AV-Medien nur mit nachgewiesenem wissenschaftlichen Forschungszweck vor Ort zur Verfügung gestellt.
  • Videos und CDs dürfen nicht öffentlich abgespielt werden. Fernsehmitschnitte sind ausschließlich für den hochschulinternen Gebrauch der Lehrenden der Filmuniversität bestimmt.

4. Mahngebühren:

  • Die Festlegungen der Mahngebühren sind in der Gebührensatzung der Universitätsbibliothek geregelt.

5. Schadenspflicht:

  • Zur Sicherung der Bestände ist die Universitätsbibliothek berechtigt, Personen beim Betreten und Verlassen der Bibliothek auf mitgeführte Medien zu kontrollieren.
  • Bei Benutzung der Leseräume sind Mäntel und Taschen in die Garderobenschränke zu verschließen. Für den Garderobenschlüssel haftet die jeweilige Person.
  • Bei Beschädigung oder Verlust von Medien haftet die betreffende Person. Die Form der Ersatzpflicht steht im Ermessen der Leitung der Universitätsbibliothek.

6. Benutzungsausschluss:

  • Die Leitung der Universitätsbibliothek ist berechtigt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung auszuschließen. Die Präsidentin oder der Präsident und die betreffende Person werden davon in Kenntnis gesetzt.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF vom 30.01.2023 weist in
Anlage 1 Gebühren der Universitätsbibliothek/ Mediathek folgende Gebühren aus:

1. Ausleihe

GegenstandGebühren in Euro
Überschreitung der Leihfrist/Medieneinheit
bis zu 7 Kalendertagen0,50
bis zu 14 Kalendertagen2,00
je weitere 7 Kalendertage2,50
Sonderausleihe pro Öffnungstag und Exemplar0,50
Höchstsatz15,50

2. Ersatzauslieferung

GegenstandGebühren in Euro
bei Verlust der Benutzerkarte5,00

3.Wiederbeschaffung bei Buch- bzw. Medienverlust / Exemplar

GegenstandGebühren in Euro
Ersatzbeschaffungt. Rechnung
Verwaltungsaufwand für Wiederbeschaffung (Einarbeitung in den Bestand)10,00
 Neuerstellung eines beschädigten Datenträgers2,50

4. Nutzung von Druck- und Kopiergeräten

GegenstandGebühren in Euro
-weiß, je Seite A4, schwarz                                   0,05
weiß, je Seite A3, schwarz0,10
-weiß, je Seite Dokumentenlieferung nicht rückgabepflichtiger Dokumente bei0,10
A4, farbig, je Seite
 
0,20
A3, farbig, je Seite0,40

5. Fernleihverkehr

GegenstandGebühren in Euro
Gebühr pro aufgegebener Bestellung 
- Interne
 
1,50
- Externe2,00
Internationaler Leihverkehrlt. Rechnung bzw.
entstandenen Kosten
Zusätzlich entstehende Kosten durchdie verleihende Bibliotheklt. Rechnung

6. Literaturrecherche in kostenpflichtigen Datenbanken

GegenstandGebühren in Euro
bis zu 2 Datenbanken und Ausgabe von bis zu 30 Dokumenten 10,00
je weitere Datenbank5,00
je Ausgabe von bis zu 30 weiteren Dokumenten10,00
Profildienste je Halbjahr und Datenbank75,00
Zusätzliche Bearbeitungspauschale für Benutzer, die nicht einer Hochschule
des Landes angehören
50,00

 


 

Bibliothekskommission

Der Bibliothekskommission gehören an:

  • vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer;
  • zwei Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • zwei Studierende und
  • eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter.

 

Aktuelle Zusammensetzung

Professorinnen und Professoren:

Prof. Dr. Chris Wahl (Vorsitzender)
Prof. Dr. Rico Dober
N.N.
N.N.

Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Dr. Anna-Sophie Philippi
Martina Mladenova 

Studierende:

Johanna Deventer
Tina Spasenkova

Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Martin Bömer

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - kurz UrhG)

Bitte beachten Sie das Urheberrechtsgesetz. Für Lehrende haben wir Informationen zum Urheberrecht im Intranet zusammengestellt. Nach dem Login (Campus-ID) finden Sie diese hier: https://www.filmuniversitaet.de/intranet/informationen-fuer-die-lehre unter “Digitales & Hinweise zum Urheberrecht”.