Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.*

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 06.03. bis 14.05.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis aller eingereichten Unterlagen, Materialien und Arbeitsproben (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)
  • Darstellung der Ziele, die die Bewerber*innen mit dem Masterstudium erreichen möchte (nicht mehr als 1 Seite) (pdf)

1.2. Nachweis der Masterzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Master-Studiengang Cinematography gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 5-6.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie einen Nachweis (pdf) über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium als Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) im Studiengang Cinematography oder einen vergleichbaren fachspezifischen Abschluss ein.

Hinweis:

Für den Fall, dass der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine Bescheinigung (pdf) des Prüfungsamtes Ihrer aktuellen Hochschule ein. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass aufgrund Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Für den Fall, dass Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (Bachelor, Diplom,….), die Sie im Ausland erwerben werden, wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records Ihrer jetzigen Universität bei uni-assist e.V. ein. Dann wird vorab von uni-assist geprüft, ob Ihre Universität und Ihr geplanter Abschluss anerkannt sind. Bei uni-assist werden Sie dann so lange als sogenannter „Zweifelsfall (ZF)“ geführt, bis Sie Ihren erfolgreichen Abschluss bei uni-assist einreichen. Nach nochmaliger Prüfung erhalten Sie ggf. ein „Vorprüfungsdokument (VPD)“, welches Sie dann bei uns nachreichen müssen!

Hinweis:

  • Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen.

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Master-Studiengang Cinematography finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Nachweis/e (pdf) einer  mindestens mehrwöchigen beruflichen Tätigkeit, in der eine eigenständig aktuelle künstlerische Arbeit als bildgestaltende Kamerafrau bzw. bildgestaltender Kameramann auf herausragendem Niveau entstanden ist. Aus den Nachweisen müssen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. 
  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

 1.5. Arbeitsproben

Die nachfolgenden Arbeitsproben sind im Studienbewerbungsportal hochzuladen:

  • eine genre-offene filmische Arbeit, die in eigener Kameraverantwortung realisiert wurde. (Der Film muss geeignet sein, sich ein Gesamtbild von der künstlerischen Ausrichtung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Bewerber*innen zu machen. (max. Auflösung HD 1920x1080p, max. Datenrate: 30 Mbps, MPG, MPEG, MP4, M4V, WMV, MOV, 750 MB)

  • ein Exposé für ein künstlerisches Projekt, zwischen 2 und 5 Seiten mit einem visuellen Konzept in Form eines Moodboards/ Storyboards

  • zusätzlich müssen die Bewerber*innen dieses Projekt selbst vor einer Kamera in einem maximal zweiminütigen Pitch vorstellen (MPG, MPEG, MP4, M4V, WMV, MOV, 400 MB)

  • 15 selbstgefertigten Fotos zu einem Thema Ihrer Wahl, die Ihre künstlerische Ausdrucksfähigkeit, Ihre Beobachtungsgabe und Ihre visuellen Gestaltungsabsichten anschaulich machen. (digital oder analog hergestellt, farbig oder schwarz-weiß / Format 2000 x 3000 Pixel oder vergleichbare Bildfläche, JPG, PNG, gesamt max. 100 MB)

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

Termine Vorauswahl und Eignungsprüfungen

3. Eignungsprüfung

künstlerisch/praktischer Teil:

  • Die Bewerber*innen erhalten ein Thema für eine praktische Arbeit, welche innerhalb des Prüfungszeitraumes anzufertigen ist.

mündlicher Teil:

  • Ein umfassendes Gespräch zu künstlerisch/praktischen Erfahrungen und Vorhaben, zu den  eingereichten Arbeiten und zur fachlich-künstlerischen Ausgangslage und Motivation.

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Termine Vorauswahl und Eignungsprüfungen

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs einen Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.