Bewerbung

Geplante Änderungen im Bachelorstudiengang Regie ab dem Wintersemester 2027/28

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF sowie durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) ist vorgesehen, den Bachelorstudiengang Regie ab dem Wintersemester 2027/28 weiterzuentwickeln.

Studierende sollen künftig bereits bei der Bewerbung zwischen den Studienschwerpunkten „Nonfiktional & Hybrid“ und „Fiktional & Hybrid“ wählen. In den ersten vier Semestern erwerben alle Studierenden gemeinsame Grundlagen in den Bereichen nonfiktionales, hybrides und fiktionales Erzählen. Ab dem fünften Semester erfolgt die Vertiefung im gewählten Schwerpunkt, der auch die Entwicklung des Abschlussfilms prägt. Die Wahl des Studienschwerpunktes erfolgt mit der Bewerbung zum Studium und ist für das gesamte Studium bindend.*

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1- Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 28.01.2027 ist eine Ausschlussfrist.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen ihre Bewerbung online über das Studienbewerbungsportalder Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF einreichen. Bitte registrieren Sie sich zunächst im Studienbewerbungsportal und reichen Sie anschließend Ihre Bewerbung dort ein.

Hinweis: Bitte halten Sie vor Beginn des Bewerbungsprozesses alle erforderlichen Dokumente und Dateien bereit.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Links bei. Aus Sicherheitsgründen dürfen wir externe Links nicht öffnen, deren Inhalte können daher nicht berücksichtigt werden.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf  (pdf)
  • Motivationsschreiben mit Begründung des Studienwunsches und der Entscheidung für den Schwerpunkt „Nonfiktional & Hybrid“ oder „Fiktional & Hybrid“  Nicht mehr als 2 Seiten A4)* (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Regie gelten die Bestimmungen des BbgHG § 10 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 10 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Regie finden Sie hier.

Achtung: Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über ein Sprachzeugnis der von dem Studiengang geforderten Niveaustufe verfügen, können Sie sich bewerben, wenn Sie über ein Sprachzeugnis  mit mindestens der Niveaustufe B1 verfügen.

Eine Bewerbung ohne ein Sprachzeugnis oder einem Sprachzeugnis mit niedrigerer Niveaustufe als B1 ist unvollständig und wird nicht für das Feststellungsverfahren berücksichtigt.
 

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten*

  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten (pdf) von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Bescheinigungen oder Zeugnisse der jeweiligen Firmen oder Organisationen, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen.
    Die berufspraktischen Tätigkeiten sind zu erbringen durch regienahe Tätigkeiten im Film-, Fernseh-, Serien-, Online-, Theater- oder medienkünstlerischen Bereich, insbesondere als z.B. Hospitant*in am Theater,  Hospitant*in/Voluntär*in bei einem Sender, Produktions- oder Redaktionssassistent*in bei einer Produktionsfirma oder einem Sender, Komparsenbetreuer*in, Script Supervisor*in, Regieassistent*in, oder Aufnahmeleitung. 

    Auf die erforderliche Praxiszeit können bis zu sechs Wochen aus Tätigkeiten als Schauspieler*in, aus Ausbildungen im technisch-kreativen Bereich (z.B. Mediengestalter*in) oder aus bereits absolvierten künstlerisch-kreativen Studiengängen (z. B. an einer Film- oder Kunsthochschule) angerechnet werden.

    Regienahe Tätigkeiten bei studentischen Produktionen werden anerkannt.

    Schüler*innenpraktika und eigene Filmprojekte werden nicht angerechnet!
     

  • Bitte ausschließlich folgendes Formblatt (Formblatt) für die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen nutzen! 


Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Links bei. Aus Sicherheitsgründen dürfen wir externe Links nicht öffnen, deren Inhalte können daher nicht berücksichtigt werden.

1.5. Arbeitsproben*

Die nachfolgenden Arbeitsproben sind hochzuladen:


für den Studienschwerpunkt "Nonfiktional & Hybrid": 

  • Eine dokumentarische Fotoserie bestehend aus 7 eigenständig fotografierten Bildern zu einem selbstgewählten Thema. 

  • Eine Filmarbeit nonfiktionaler oder hybrider Art, die in eigener Regieverantwortung realisiert wurde (Gesamtlänge maximal 10 Minuten). Dabei kann es sich um einen Film oder auch um einen Ausschnitt/Ausschnitte aus einem längeren Film handeln (Showreels oder Trailer sind nicht erlaubt). 

  • Zu der Filmeinreichung muss ein Informationsblatt mit Angaben zu Titel, Länge, Kurzinhalt, ggf. Angaben zu Ausschnitt/en, Produktionsjahr beiliegen. Außerdem eine Stabliste mit genauer Benennung aller Departments und Protagonist*innen oder Darsteller*innen (maximal 1 A4 Seite). Im Falle einer Co-Regie ist außerdem mittels einer Auflistung darzulegen, welche konkreten Leistungen von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erbracht wurden.

  • Ein Exposé für einen nonfiktionalen oder hybriden Kurzfilm (bis maximal 30 min Länge) oder ein kurzes online- oder serielles Format nonfiktionaler oder hybrider Art, in dem auch die persönliche Herangehensweise an den Stoff deutlich wird. (maximal 1 A4 Seite). Das Exposé muss sich inhaltlich vom Bewerbungsfilm abgrenzen. 

für den Studienschwerpunkt „Fiktional & Hybrid“: 

  • Eine dokumentarische Fotoserie bestehend aus 7 eigenständig fotografierten Bildern zu einem selbstgewählten Thema. 

  • Eine Filmarbeit fiktionaler oder hybrider Art, die in eigener Regieverantwortung realisiert wurde (Gesamtlänge maximal 10 Minuten). Dabei kann es sich um einen Film oder auch um einen Ausschnitt/Ausschnitte aus einem längeren Film handeln (Showreels oder Trailer sind nicht erlaubt). 

  • Zu der Filmeinreichung muss ein Informationsblatt mit Angaben zu Titel, Länge, Kurzinhalt, ggf. Angaben zu Ausschnitt/en, Produktionsjahr beiliegen. Außerdem eine Stabliste mit genauer Benennung aller Departments und Protagonist*innen oder Darsteller*innen (maximal 1 A4 Seite). Im Falle einer Co-Regie ist außerdem mittels einer Auflistung darzulegen, welche konkreten Leistungen von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erbracht wurden.

  • Ein Exposé für einen fiktionalen oder hybriden Kurzfilm (bis maximal 30 min Länge) oder ein kurzes online- oder serielles Format fiktionaler oder hybrider Art, in dem auch die persönliche Herangehensweise an den Stoff deutlich wird. (maximal 1 A4 Seite). Das Exposé muss sich inhaltlich vom Bewerbungsfilm abgrenzen. 


Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Links bei. Aus Sicherheitsgründen dürfen wir externe Links nicht öffnen, deren Inhalte können daher nicht berücksichtigt werden.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung*

Die Eignungsprüfung (1 Woche) findet in der Zeit Mai/Juni statt und besteht für alle Bewerber*innen, unabhängig vom gewählten Schwerpunkt, aus folgenden Teilen:
 

praktisch/künstlerischer Teil:

  • Erstellung einer nonfiktionalen Sequenz zu einem vorgegebenen Thema

  • Erstellung einer fiktionalen Sequenz zu einem vorgegebenen Thema

schriftlicher Teil: 

  • Schreibübung zu einem vorgegebenen Thema

mündlicher Teil: 

  • Gespräch über die eingereichten Unterlagen und über das künstlerische und persönliche Profil der Bewerber*innen
  • Pitch einer Filmidee für den Abschlussfilm


Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

 

Termine Eignungsprüfung

*Vorbehaltlich der Genehmigung des MWFK

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

Allgemeine und formale Fragen - Bereich Studienangelegenheiten

Allgemeine Rückfragen und Formalanfragen zur Bewerbung können Sie per E-Mail an studienbewerbung(at)filmuniversitaet.de stellen.
 

Fachspezifische Fragen

Fachspezifische Fragen zur Bewerbung können Sie per E-Mail an Bewerbungen.BA.Regie(at)filmuniversitaet.de stellen.

 

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, sich bei unserem Tag der offenen Tür zu informieren.