Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene technologisch-künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.*

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden 1 x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 14.04. bis 15.05.2025 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)

1.2. Nachweis der Masterzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Master-Studiengang Creative Technologies gelten die Bestimmungen des BbgHG § 10 Abs. 5-6.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie einen Nachweis (pdf) über ein abgeschlossenes B.Sc.- oder B.A.-Studium oder einen vergleichbaren Abschluss in den Fachrichtungen Medieninformatik, Informatik, Medientechnologien, Digitale Medien, Interaction/Experience Design, Mediendesign oder einem vergleichbaren Studiengang ein.

Für den Fall, dass der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer aktuellen Hochschule ein. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass aufgrund Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.

Hinweis: Technologische Kenntnisse mit modernen audiovisuellen Medientechnologien sind nachzuweisen.

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Für den Fall, dass Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (Bachelor, Diplom,….), die Sie im Ausland erwerben werden, wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records Ihrer jetzigen Universität bei uni-assist e.V. ein. Dann wird vorab von uni-assist geprüft, ob Ihre Universität und Ihr geplanter Abschluss anerkannt sind. Bei uni-assist werden Sie dann so lange als sogenannter „Zweifelsfall (ZF)“ geführt, bis Sie Ihren erfolgreichen Abschluss bei uni-assist einreichen. Nach nochmaliger Prüfung erhalten Sie ggf. ein „Vorprüfungsdokument (VPD)“, welches Sie dann bei uns nachreichen müssen!

Hinweis:

  • Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen
  • Kenntnisse in Informatik und audiovisuellen Medienproduktionstechnologien sind nachzuweisen. 

1.3. Sprachnachweis Deutschkenntnisse

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Master-Studiengang Creative Technologies finden Sie hier.

Achtung: Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über ein Sprachzeugnis der von dem Studiengang geforderten Niveaustufe verfügen, können Sie sich bewerben, wenn Sie über ein Sprachzeugnis  mit mindestens der Niveaustufe B1 verfügen.

Eine Bewerbung ohne ein Sprachzeugnis oder einem Sprachzeugnis mit niedrigerer Niveaustufe als B1 ist unvollständig und wird nicht für das Feststellungsverfahren berücksichtigt.

1.4. Sprachnachweis Englischkenntnisse

Nachweis von Englischkenntnissen durch geeignete Tests, z. B. (pdf):

  • Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 83 Punkten
  • TOEFL Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 220 Punkten
  • TOEFL Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 560 Punkten
  • International English Language Testing System 
  • Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 6.0 
  • Cambridge (ESOL) mit mindestens Certificate in Advanced English (CAE).

Hinweise: Fehlt der Nachweis eines Englisch-Tests, so führt das zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

Bewerber*innen aus Ländern, in denen Englisch Amtssprache ist, sind vom Nachweis der Englischkenntnisse ausgenommen.

1.5. Projektarbeiten

Bitte laden Sie eine Übersicht Ihrer Projektarbeiten, die uns einen ersten Eindruck über Ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in dem Bereich der Creative Technologies vermittelt, im Studienbewerbungsportal hoch. Der folgende Leitfaden soll Sie bei der Erstellung der Übersicht unterstützen:

  • Dokumentation von Projektenarbeiten und Konzepten aus den letzten 3 Jahren (nicht mehr als 10 Seiten), die Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen in dem Bereich der Creative Technologies wiederspiegeln (pdf)
    Bitte erläutern Sie kurz pro Projekt inwiefern es sich auf einen, mehrere oder alle der folgenden Aspekte bezieht:
    • technische Konzeption und Softwareentwicklung
    • audiovisuelle Medientechnologien und -produktionen
    • digitale Medienkunst
    • wissenschaftliche und/oder künstlerische Forschung

      Die Dokumentation eines Projekts soll die Einordnung zu den oben genannten Punkten, die Konzeption, 
      die technischen Umsetzung und die Präsentation der Ergebnisse beinhalten.

  • Weiterführendes dokumentierendes Material, zum Beispiel Multimedia-Dateien und Codebeispiele sind ausddrücklich erwünscht. Filmmaterial darf eine Gesamtlänge von max. 15 Minuten nicht überschreiten (PDF, MP3, WAV, MPG, MPEG, MP4, MOV, gesamt max. 500 MB).

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

1.6. Orientierungsprojekt

Im ersten Semester des Studiums dürfen Sie ein erstes eigenes medientechnologisches Projekt an der Filmuniversität realisieren.

Bitte laden Sie eine erste Konzeptidee für das Orientierungsprojekt für einen Zeitraum von ca. sechs Monaten im Studienbewerbungsportal (nicht mehr als eine Seite, pdf) hoch. Wenn Sie Fragen zu der an der Filmuni verfügbaren Technikausstattung haben, melden Sie sich gerne im Vorfeld bei uns und wir besprechen welches Equipment Sie für Ihr Projekt einplanen könnten.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

Termine Vorauswahl und Eignungsprüfungen

3. Eignungsprüfung

Im Rahmen der Eignungsprüfung möchten wir Sie persönlich und Ihre Interessen und Kenntnisse kennenlernen.

Die Eignungsprüfung gliedert sich in schriftliche Fragestellungen und ein Gespräch. Mit der Einladung erhalten Sie auch Hinweise zur Vorbereitung.

Teil 1: Schriftliche Fragestellungen
  • Persönliche Interessen im Kontext von Technologie, künstlerisch-kreativer Gestaltung und Film
  • Fragen zu grundlegenden Kenntnissen im Bereich der Medieninformatik
  • Entwicklung eines technischen und/oder kreativ-gestalterischen Konzeptes zu einer medientechnologischen Fragestellung
Teil 2: Gespräch
  • Präsentation und Analyse des im schriftlichen Teil entwickelten Konzeptes
  • Präsentation und Stellungnahme der Bewerberin oder des Bewerbers zur ausgearbeiteten eingereichten Konzeptidee für das Orientierungsprojekt und anschließende Diskussion
  • Fragen zur eigenen kreativ-gestalterischen Befähigung
  • Fragen zu anwendungsorientierten, technologischen Kenntnissen und Gestaltungsmitteln für audiovisuelle Medienprojekte
  • Diskussion zu wissenschaftlichen und/oder künstlerischen Forschungsfragen im Bereich der audiovisuellen Medien


Voraussetzung für die Teilnahme am 2. Teil ist das Bestehen des 1. Teils. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Termine Vorauswahl und Eignungsprüfungen

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

Allgemeine und formale Fragen - Bereich Studienangelegenheiten

Allgemeine Rückfragen und Formalanfragen zur Bewerbung können Sie per E-Mail an studienbewerbung(at)filmuniversitaet.de stellen.
 

Fachspezifische Fragen - Büro des Studiengangs

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie sich an das Büro des Studiengangs wenden.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, sich bei unserem Tag der offenen Tür zu informieren (immer am ersten Samstag im November).

Büro des Studiengangs

Fachspezifische Beratung