Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Der Studiengang Filmkulturerbe ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang (NC-Studiengang).*

Den Link zum Studienbewerberportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.05. bis 31.05.2025 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)

  • ggf. weitere Hilfsanträge (pdf). Nähere Informationen erhalten Sie hier.

1.2. Nachweis der Masterzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen. Für den Master-Studiengang Filmkulturerbe gelten die Bestimmungen des BbgHG § 10 Abs. 5-6.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie einen Nachweis (pdf) über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder einen vergleichbaren Abschluss in der Regel in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fach oder in einem der folgenden Studiengänge: Konservierung und Restaurierung von audiovisuellem Kulturgut, Medienmanagement, Medieninformatik, aus dem die Abschlussnote hervorgeht, ein.

Hinweis:

Für den Fall, dass der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer aktuellen Hochschule ein, aus der die vorläufige Durchschnittsnote nachvollziehbar hervorgeht. Aus der Bescheinigung muss auch hervorgehen, dass aufgrund Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Für den Fall, dass Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (Bachelor, Diplom,….), die Sie im Ausland erwerben werden, wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen Sie bitte ein aktuelles Transcript of Records Ihrer jetzigen Universität bei uni-assist e.V. ein. Dann wird vorab von uni-assist geprüft, ob Ihre Universität und Ihr geplanter Abschluss anerkannt sind. Bei uni-assist werden Sie dann so lange als sogenannter „Zweifelsfall (ZF)“ geführt, bis Sie Ihren erfolgreichen Abschluss bei uni-assist einreichen. Nach nochmaliger Prüfung erhalten Sie ggf. ein „Vorprüfungsdokument (VPD)“, welches Sie dann bei uns nachreichen müssen!

Hinweis:

  • Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen.

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Master-Studiengang  Filmkulturerbe finden Sie hier.

Achtung: Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über ein Sprachzeugnis der von dem Studiengang geforderten Niveaustufe verfügen, können Sie sich bewerben, wenn Sie über ein Sprachzeugnis  mit mindestens der Niveaustufe B1 verfügen.

Eine Bewerbung ohne ein Sprachzeugnis oder einem Sprachzeugnis mit niedrigerer Niveaustufe als B1 ist unvollständig und wird nicht für das Feststellungsverfahren berücksichtigt.

1.4. Nachweise über die Motivation und über die Identifikation mit Studium und Beruf

Die nachfolgenden Nachweise sind im Studienbewerberportal hochzuladen (PDF, max. 5 MB/Datei):

Nachweise die Auskunft über die Motivation und über die Identifikation mit dem besonderen Profil des Studiengangs sowie mit dem angestrebten Beruf geben sollen.

Einem Motivations- und Identifikationsschreiben, das 3 Seiten nicht überschreiten soll, können darüber hinaus Zeugnisse, Bescheinigungen, Dokumente, etc. beigefügt werden.

Eine eidesstattliche Versicherung, dass das Motivations- und Identifikationsschreiben selbstständig erstellt wurde.

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

Allgemeine und formale Fragen - Bereich Studienangelegenheiten

Allgemeine Rückfragen und Formalanfragen zur Bewerbung können Sie per E-Mail an studienbewerbung(at)filmuniversitaet.de stellen.
 

Fachspezifische Fragen - Büro des Studiengangs

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie sich an das Büro des Studiengangs wenden.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, sich bei unserem Tag der offenen Tür zu informieren (immer am ersten Samstag im November).

Fachspezifische Beratung