Die Filmbranche leistet einen maßgeblichen kulturellen Beitrag durch zugängliche Werke, die sowohl vielfältige und interkulturelle Perspektiven unserer Gesellschaft bieten als auch für die Vermittlung demokratischer Grundwerte stehen. Die Filmindustrie ist in Deutschland darüber hinaus eine ökonomisch relevante Größe. Auf rund 120.000 Arbeitsplätzen erwirtschaften Filmschaffende jährlich rund 10 Milliarden Euro. Beide Aspekte basieren auf der künstlerischen und thematischen Vielfalt des deutschen Films: Arthouse, nationale und internationale Blockbuster, Talent-, Dokumentar- und Animationsfilme als Kino-, TV-Film oder Serie sowohl madein Germany als auch durch Koproduktion mit internationalen Partner*innen aus Europa und den USA.
Die Filmhochschulen als Generator kreativer Potentiale
Was haben Maren Ade, Christian Petzold, Ilker Çatak, Andreas Dresen, Nora Fingscheidt, Florian Henckel von Donnersmarck und Doris Dörrie gemeinsam? Sie sind Absolvent*innen einer der sieben führenden deutschen Filmhochschulen und haben internationale Filmgeschichte geschrieben. Deutschlands Filmtalente arbeiten auf Weltniveau: Regelmäßig gewinnen ihre Abschlussfilme zahlreiche internationale Filmpreise, u.a. den hochbegehrten „Studenten-Oscar“, und rangieren damit auf einem internationalen Level und bereichern die etablierte Branche. Die jungen Talente sowie die gesamte Branche benötigen eine verlässliche Perspektive, die ihnen auf der Basis des Filmförderungsgesetz grundsätzlich gegeben werden könnte, wenn dieses jetzt wie geplant vollumfänglich umgesetzt wird.
Die Investitionsverpflichtung als Garant produktioneller Ressourcen
Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Filmförderungsgesetz basiert auf der Idee dreier Säulen, von denen bisher das novellierte Model des nachhaltig optimierten erlösbasierten Abgabesystems greift. Die weiteren Säulen, ein steuerbasiertes Anreizsystem, um den Filmstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu machen und die Investitionsverpflichtung, die Regelung, die Akteure der Filmbranche zu Investitionen in der deutschen Filmbranche verpflichtet, stehen weiter aus. Die Umsetzung insbesondere der Investitionsverpflichtung steht nun wieder zur Debatte und bildet den maßgeblichen Schritt für eine nachhaltige Perspektive der Filmschaffenden durch die Wertschöpfung, Innovationskraft und Eigenkapitalbildung der Branche. Die Vertreter*innen der Filmhochschulen in Deutschland fordern die zeitnahe Implementierung der bereits vorliegenden Maßnahme.
Die Erweiterung der Talentförderung als Perspektive der Filmbranche in Deutschland
Darüber hinaus ist die Novellierung der Talentförderung ein wichtiger Schritt für die Perspektive des Nachwuchses: Filmhochschulen sind im aktuellen FFG weiterhin von zentralen Förderinstrumenten ausgeschlossen. Dabei wird eine relevante Anzahl von Abschlussfilmen an den Hochschulen in vielfältigen Koproduktionsstrukturen mit Produktionsfirmen und/oder TV-Fernsehanstalten unter marktüblichen Bedingungen hergestellt und anschließend erfolgreich ausgewertet, ohne dass sie im Erfolgsfall z.B. an der Referenzförderung der FFA partizipieren. Die Vertreter*-innen der Filmhochschulen fordern die weiterführende Integration der Produktionen der Filmhochschulen in das Förderungssystem durch die zeitnahe Anpassung der Richtlinien.
Prof. Mathias Antlfinger, KHM Köln / Dr. Andreas Bareiß, Filmakademie Baden-Württemberg Prof. Kathrin Lemme, Hamburg Media School / Wolf Plesmann, DFFB / Nadja Radojevic, ifs Internationale Filmschule Köln / Daniel Sponsel, HFF München / Prof. Dr. Susanne Stürmer, Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
