Gleichstellung

 

Die Gleichstellungsarbeit an der Filmuniversität basiert auf Artikel 3 des Grundgesetzessowie dem Übereinkommen des Europarates, der sog. Istanbul Konvention. Sie schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Weiterhin liegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Brandenburgische Hochschulgesetzund das Landesgleichstellungsgesetzzugrunde, sowie die im Jahr 2017 zwischen den brandenburgischen Hochschulen und dem MWFK vereinbarten Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen. Ebenso ist die Gleichstellung zentraler Bestandteil des Struktur- und Entwicklungsplans sowie des Hochschulvertrags 2019 - 2023 mit dem Land Brandenburg.

Die Filmuniversität Babelsberg ist einer gleichberechtigten Teilhabe aller Geschlechter in Lehre, Forschung und beruflicher Praxis verpflichtet. Um bestehende Ungleichgewichte zu beseitigen, steht dabei die Förderung von Frauen im Fokus der Aktivitäten und Maßnahmen.

Als Ort der Bildung, der Kommunikation und Begegnung steht die Filmuniversität für Vielfalt und gegen Diskriminierung mit dem Anspruch, ihren Angehörigen und Mitgliedern größtmöglichen Raum für die Entfaltung von Kreativität, Individualität und Persönlichkeit zu bieten. Die Hochschule übernimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit aktiv die Verantwortung für ein von Diskriminierung freies Umfeld und setzt sich unter Berücksichtigung der im Grundgesetz garantierten Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre für die Wahrung von individuellen Persönlichkeitsgrenzen und von Persönlichkeitsrechten im Sinne der Gesetze ein.

Als auf das Medium Film in seinen künstlerischen, technologischen und wissenschaftlichen Dimensionen fokussierte Hochschule hat die Gleichstellungsarbeit der Filmuniversität auch einen erweiterten gesellschaftlichen Fokus, da der Film als genuines Transfermedium eine starke Breitenwirkung in Bezug auf Repräsentation von Gender ausstrahlt. Unsere Aktivitäten im Bereich Gender betreffen daher sowohl die Kernaktivitäten der Hochschule in Lehre, Forschung und Verwaltung als auch eine weitergehende Verantwortung für den Transport von Geschlechterbildern in filmischen Inhalten. Wir sehen uns in der Verantwortung, den künstlerischen und wissenschaftlichen Diskurs zu fördern und in die Gesellschaft zu tragen.

Wenn wir in diesem Text Frauen schreiben, dann meinen wir damit alle Frauen, die sich als solche definieren. Wenn wir von Gender sprechen, dann meinen wir Geschlecht als soziale Kategorie in Abgrenzung zum biologischen Geschlecht. Wenn wir das Gender-Sternchen (*) nutzen dient es als Verweis auf den Konstruktionscharakter von "Geschlecht". Es soll zwischen männlichen und weiblichen auch nichtbinäre Geschlechtsidentitäten typografisch sichtbar machen und einbeziehen. Wir sind uns des binären Denkens, was in einigen Bereichen noch zugrunde liegt und aufgrund von formalen Vorgaben teilweise nicht aufgelöst werden kann, bewusst und streben zugleich die Auflösung dieses binären Verständnisses in der Zukunft an.

Was wir machen

Was wir empfehlen

Service

Vielfalt leben und Grenzen wahren!

Trotz klarer Positionierung gegen jegliche Formen von Diskriminierung ist die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF kein widerspruchsfreier Raum. Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals. Diese Merkmale sind ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit, schwer bis nicht veränderbar und Bestandteil gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis et cetera).

Gesprächstermine zur Beratung oder Unterstützung in allen Fragen der Gleichstellung oder bei Diskriminierungsvorfällen stehen allen Hochschulangehörigen zur Verfügung.

Ursula von Keitz bietet im Wintersemester 2023/24 persönlichen Sprechstunden im Genderbüro (Haus 2, 3. OG, Raum 2302) jeweils Mittwochs von 13:00 bis 15:00 Uhr an folgenden Tagen an: 25. Oktober, 08. und 22. November, 06. und 20. Dezember, sowie zuletzt am 17. und 31. Januar.

Diese Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Wir sprechen Deutsch und Englisch.

 

Mehr Informationen im Leitfaden zum Umgang mit Diskriminierung an der Filmuni hier.

Siehe auch Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen.

Siehe auch Themis-Vertrauenstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V.

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