Gleichstellung
Vielfalt leben und Grenzen wahren!
Als Ort der Bildung, der Kommunikation und Begegnung steht die Filmuniversität für Vielfalt und gegen Diskriminierung mit dem Anspruch, ihren Angehörigen und Mitgliedern größtmöglichen Raum für die Entfaltung von Kreativität, Individualität und Persönlichkeit zu bieten. Die Hochschule übernimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit aktiv die Verantwortung für ein von Diskriminierung freies Umfeld und setzt sich unter Berücksichtigung der im Grundgesetz garantierten Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre für die Wahrung von individuellen Persönlichkeitsgrenzen und von Persönlichkeitsrechten im Sinne der Gesetze ein. Alle Hochschulangehörigen sind aufgefordert, sensibel und aktiv an der Gestaltung eines Arbeits- und Studienumfeldes mitzuwirken, das von gegenseitiger Achtung der Persönlichkeitsgrenzen und Toleranz geprägt ist und in der kein Raum für Benachteiligung und Verstöße gegen Recht und Gesetz ist.
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals. Diese Merkmale sind ein wesentlicher Teil der Persönlichkeit, schwer bis nicht veränderbar und Bestandteil gesellschaftlicher Ungleichheitsverhältnisse. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis et cetera).
Mehr Informationen im Leitfaden zum Umgang mit Diskriminierung an der Filmuni hier.
Siehe auch Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen.
Frauenförderung
Die Filmuni wirkt durch ihre Frauenförderrichtlinien aktiv auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität hin. Die Frauenförderrichtlinien ergänzen und konkretisieren diese gesetzliche Verpflichtung.
Ziel ist es, bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen zu beseitigen und Frauen aktiv zu fördern. Die Filmuniversität erlässt hochschulspezifische Regelungen, um den Anteil der Frauen in den Bereichen, in denen diese unterrepräsentiert sind, auf 50 % zu erhöhen und die Chancengleichheit aller weiblichen Mitglieder der Universität zu erreichen. Es soll Benachteiligungen für Frauen in Tätigkeitsfeldern, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind und in denen kaum Berufsaufstiegschancen bestehen, entgegen gewirkt werden. Maßnahmen, die der Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen und künstlerischen Personal dienen, orientieren sich an dem Frauenanteil der jeweils vorhergehenden Qualifikationsstufe.
Kontakt
Susanne Foidl Lehrkraft für besondere Aufgaben | Gleichstellungsbeauftragte
Raum 3410Tel: 0331.6202-367E-Mail schreiben
Fee Altmann Geschäftsführung IKF | Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
Raum 2.033Tel: 0331.6202-792E-Mail schreiben
