Studium mit Abschluss
Alle Studiengänge stehen ausländischen Bewerber*innen bei entsprechender Eignung offen, Zugangsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren gelten sinngemäß. Schriftliche Bewerbungsunterlagen/Arbeitsproben sind in deutscher Sprache einzureichen. Ausländische Bildungsnachweise sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Soweit Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen.
Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, gelten besondere Regelungen im Ablauf des Bewerbungsverfahrens. Neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen, müssen Sie ggf. zusätzliche Nachweise zu Ihrem Abschlusszeugnis sowie zu Ihren deutschen Sprachkentnissen einreichen. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen.
Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland sind auf der Website www.anabin.kmk.org abrufbar. Darüber hinaus steht das International Office der Filmuniversität für Fragen zur Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise zur Verfügung.
Studienangebot und Credit Points
Die Filmuniversität vergibt Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Dabei entspricht 1 ECTS etwa 30 Stunden workload. Ein volles Semester entspricht 30 ECTS.
Krankenversicherung und Visa
Krankenversicherung
Alle Studierenden müssen in Deutschland krankenversichert sein - unabhängig davon, ob sie Programmstudenten oder Austauschstudierende sind - um an einer deutschen Universität eingeschrieben zu sein können sowie eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Studierenden aus den Ländern der europäischen Union mit EHIC sind von einer weiteren Versicherungspflicht befreit.
Studierende aus anderen Ländern, die keine separates Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen haben, prüfen vorher mit dem Versicherungsträger im Heimatland. ob die Versicherung in Deutschland anerkannt wird. Ist dies nicht der Fall, so müssen Studierende sich zusätzlich in Deutschland versichern.
Mehr Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland
Visa
Bürger aus EU-Staaten sowie aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
Bürger aus anderen Staaten, für die derzeit keine Vsumspflicht besteht, können sich 90 Tage innerhalb einer 180 Tage-Frist in Deutschland ohne Visum aufhalten. Die derzeit gültigen Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Die Visumsbeantragung kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig in der deutschen Botschaft Ihres jeweiligen Landes über weitere Bestimmungen und etwaige Änderungen.
Betreuungs-und Stipendienprogramm STIBET
Finanzierung des Studiums
Informationsquellen für internationale Studierende
- Seiten des DAAD für Internationale Studierende
- Seiten des Deutschen Studentenwerkes für Internationale Studierende
- ESN Potsdam
- Bundesverband ausländischer Studierender
- Hochschulrektorenkonferenz
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Kultusministerkonferenz
- Akkreditierungsrat
- Seiten des DAAD für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Kontakt
Isabell Kutzscherweitere Informationen: Isabell Kutzscher Koordinatorin International Office
Dr. Anne-Maria Stresingweitere Informationen: Dr. Anne-Maria Stresing Leitung International Office | Referentin für Internationales