Aktuelle Informationen zum Hochschulbetrieb

Liebe Kolleg*innen, liebe Studierende,

ab dem 3.4.2022 gilt die neue Basisverordnung für Brandenburg. Auch hat sich das Arbeitsschutzrecht geändert. Wir hatten dazu ja bereits per email informiert.

Demnach entfallen die betriebliche 3G-Nachweis- und Kontrollpflicht. Ab dem 3.4. ist die Filmuniversität wieder über alle Zugänge und ohne Vorweisen eines 3G-Nachweises betretbar. Um die Sicherheit ihrer Hochschulangehörigen zu gewährleisten hat die Filmuniversität ein Hygienekonzept auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung erstellt, das Sie HIER finden.

Für die Beschäftigten der Filmuniversität ergeben sich daraus folgende Punkte:

  • Sofern Mindestabstände von 1,5 m unterschritten werden, gilt für die Beschäftigten Maskenpflicht (OP-Maske, FFP2 Maske). Wir empfehlen jedoch das generelle Tragen von Masken, um eine Streuung von Infektionen zu unterbinden. Bitte stimmen Sie sich je nach Situation dazu mit Ihrer Gruppe ab.
  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen sollte, wenn möglich, vermieden oder zumindest vermindert werden.
  • Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Hygieneregeln.
  • Innenräume, die mehrere Personen zur gleichen Zeit nutzen, sollten nach wie vor regelmäßig gelüftet werden.
  • Die Filmuni stellt weiterhin Schnelltests über den Empfang zur Verfügung.
  • Ab dem 3.4. entfällt zudem die Home-Office-Pflicht. Unsere DV-Flex sieht auch weiterhin zwei Homeoffice-Tage die Woche vor. Zudem wird die Kernarbeitszeit wieder in Kraft gesetzt, sowie die Regelung zu den maximalen Minusstunden auf dem Zeiterfassungsbogen. Die Regelung zur freiwilligen Arbeit wird wieder nur auf den Samstagvormittag beschränkt.
  • Für Regelungen zur Kinderbetreuung, Ansprüche auf Kinderfreitage im Falle von Kitaschließungen, Quarantäne o.ä. wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Für die Lehre gilt, dass wir wieder in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren.

Bitte achten Sie darauf, dass bei der Raumbelegung die Mindestabstände von 1,5 m eingehalten werden sollten. Wir empfehlen auch im Bereich der Lehre die Maske sofern die Mindestabstände unterschritten werden. Raumbuchungen sind wieder wie vor der Pandemie möglich. Auch sind die Regelungen zu Prüfungen, Leistungsnachweisen und Abschlussarbeiten wieder wie vor der Pandemie, bei Fragen wenden Sie sich hierzu an die Studiengangsbüros bzw. den Bereich Studienangelegenheiten.

Auch Prüfungen sollten - wo möglich - in Präsenz durchgeführt werden. Für Ausnahmefälle gilt weiterhin noch die Regelung zur Durchführung von Online-Prüfungen von Mitte März 2021. Eine coronabedingte Verlängerung der Bearbeitungszeiten von Abschlussarbeiten ist nicht mehr möglich.

Filmdrehs können unter Einhaltung der geltenden Regeln ohne weitere Auflagen, d.h. ohne Hygienekonzepte und ohne die Mitwirkung von Hygienebeauftragten, durchgeführt werden können. Auch hier empfehlen wir jedoch das freiwillige Tragen von Masken sowie das Einhalten des Mindestabstands und das Nutzen der zur Verfügung stehenden Selbsttests.

Exkursionen, internationale Studierendenaustausche, Fortbildungen und Dienstreisen können grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden Regeln stattfinden.

Zudem ändern sich die Öffnungszeiten von Bibliothek und Technikausleihe wie folgt:

  • Bibliothek: Mo-Fr, 9.30- 20.00 Uhr
  • Technikausleihe: Mo bis Fr, 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Krisenstab


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