Austauschstudium/Outgoing

Partnerhochschulen

Bitte informieren Sie sich hier über unsere aktuellen Partnerhochschulen.

Plätze an den jeweiligen Partnerhochschulen sind auf eine bestimmte Anzahl und teilweise auf bestimmte Studiengänge begrenzt.

Bitte informieren Sie sich gewissenhaft und bewerben sich rechtzeitig im International Office der Filmuniversität.

Interne Bewerbung

Studierende der Filmuniversität bewerben sich zunächst intern im International Office der Filmuniversität. Bitte nutzen Sie dafür die beiden folgenden Formulare: Den Bewerbungsbogen und die Ehrenwörtliche Erklärung (bei Bedarf).

Bitte senden Sie beides zusammen mit den geforderten Nachweisen an internationaloffice(at)filmuniversitaet.de

Eine vollständige Bewerbung besteht aus:

  • dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular
  • Ehrenwörtliche Erklärung zu den Top Ups (bei Bedarf)
  • Transcript of Records (bitte reichen Sie keine einzelnen Leistungsnachweise ein)
  • bereits vorhandene Nachweise über einschlägige Sprachkenntnisse

Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Bewerbung. Es werden keine fehlenden Unterlagen nachgefordert. Bei Fragen wenden Sie sich gern im Vorfeld an das International Office unter internationaloffice(at)filmuniversitaet.de

Bewerbungsfristen

Die  Bewerbungsfristen für die Bewerbung im International Office sind:

Für das folgende Wintersemester: 15. Februar

Für das folgende Sommersemester: 15. Juli

Externe Bewerbung an der Partnerhochschule

Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt in drei Schritten:

  1. Die interne Bewerbung beim International Office der Filmuni (siehe oben)
  2. Das International Office nominiert die Austauschstudierenden bei der Partnerhochschule
  3. Die Partnerhochschule setzt sich nachfolgend mit den Bewerber*innen in Verbindung und gibt nähere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen. In der Regel sind mindestens eine Empfehlung des Filmuni-Studiengangs und ein aktuelles Portfolio erforderlich.

Beachten Sie frühzeitig Stipendienfristen, Visabestimmungen, Unterbringung und eventuell erforderliche Impfungen.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Für eine Erasmusförderung benötigen Sie 30 offene Leistungspunkte (mindestens 15 LP), die Sie während des Austauschsemesters erwerben sollten.

Um die Anerkennung der erworbenen Leistungspunkte zu gewährleisten, wird ein Learning Agreement abgeschlossen. Ihre Kurswahl wird mit Ihrem hiesigen Studiengang sowie der Gastuniversität abgesprochen und von beiden Parteien per Unterschrift bestätigt.

Nach der Rückkehr reichen Sie das Learning Agreement mit dem Transcript of Records der Partneruniversität im Prüfungsamt ein. Dort werden Ihre Studienleistungen anerkannt.

Learning Agreement:

Ab sofort sollen alle Learning Agreements über das OLA-Portal erstellt und verschickt werden. Sobald Sie das Learning Agreement abgeschickt haben, schreiben Sie uns bitte via E-Mail eine kurze Bestätigung an: internationaloffice(at)filmuniversitaet.de

Informationen zu Versicherungen

Krankenversicherung (obligatorisch!)

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse in jedem Fall über Ihren Versicherungsstatus im Ausland!

Wenn Sie gesetzlich, familien- oder privat studentisch versichert sind, deckt Ihre deutsche Versicherung die Grundversorgung während des Aufenthalts im europäischen (!) Ausland über die Europäische Versichertenkarte ab (zu finden i.d.R. auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte).

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten im Ausland höher als in Deutschland sein können. Die deutsche KV übernimmt Behandlungskosten nur bis zu einer in Deutschland üblichen Höhe. Die Kostendifferenz, Zusatzleistungen oder etwaige erforderliche Vorleistungen sind von den Versicherten zu tragen. Eine zusätzliche (private) Krankenversicherung kann sinnvoll sein.

Falls Sie in ein Land reisen wollen, für das eine Pandemiewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde, müssen Sie notwendig prüfen, ob Ihre Krankenversicherung auch in diesem Falle gilt.

 

Unfallversicherung (optional)

Für Studierende der Filmuniversität besteht KEINE Unfallversicherung während des freiwilligen Auslandsaufenthaltes. Daher wird ausdrücklich empfohlen für die Dauer des Aufenthaltes eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen.

Ihre Krankenversicherung deckt nur die medizinische Erstversorgung bei Unfällen ab, deckt jedoch nicht mögliche Folgeschäden (z.B. Invalidität). Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte in jedem Fall darauf geachtet werden, dass es sich dabei nicht um eine Reiseversicherung handelt und die Versicherung private Unfallereignisse abdeckt.

 

Haftpflichtversicherung (optional)

Eine Haftplichtversicherung deckt Schäden ab, die der*die Teilnehmer*in während des Auslandsaufenthaltes verursacht. Die Produktionshaftpflicht, die im Semesterbeitrag der Filmuniversität enthalten ist, hat im Ausland keine Gültigkeit. (Sie gilt nur für studentische Produktionen die im Verantwortungsbereich der Filmuniversität in Deutschland entstehen und ist keine private oder für den Arbeitsplatz geltende Haftpflichtversicherung)


Da der Versicherungsschutz im Zielland ggf. nicht den in Deutschland gewohnten Mindeststandards entspricht, bietet sich als Ergänzung zum Beispiel die DAAD-Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) an, die Sie auch im Pandemiefall versichert.

Der Hinweis auf die DAAD Versicherung erfolgt unverbindlich. Bitte halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer derzeitigen Krankenkasse zu sinnvollen Ergänzungen bezüglich Ihrer Versicherung.  

Linksammlung zum Studieren im Ausland

Finanzierung

Erasmus+

EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students

Erasmus+ ist das Förderprogramm für universitären Austausch der Europäischen Union. Studierende, die ein Austauschsemester an einer Partneruniversität der Filmuni absolvieren, können mit einem monatlichen Stipendienbetrag gefördert werden.

Eine Erasmusförderung ist keine Vollfinanzierung. Als Erasmusstudierende sind Sie von den Studiengebühren befreit und profitieren von der Anrechnung der erworbenen Leistungspunkte.

Förderraten für die Studierendenmobilität ab Projekt 2022:

Gruppe

Zielland

monatliche Förderrate

Gruppe 1: Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien

600 €

Gruppe 2:
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien.
Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)

540 €

Gruppe 3:
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

490 €

Fördermöglichkeit für Green Travel: mögliche Förderung mit einmalig 50€

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die An- und Abreise wird mit den entsprechenden Reisebelegen nachgewiesen. An- und Abreise müssen über Green Travel erfolgen. Für die längere Reise können unter Umständen Reisetage beantragt werden.

Förderung durch Top Up: mögliche Förderung mit 250€ monatlich

Mit dem Programm 2022 wurden Top Ups als zusätzliche Fördermöglichkeiten für Studierende mit geringeren Chancen eingeführt. Bitte beachten Sie, dass die Kriterien nicht kumulierbar sind und nur ein Top Up beantragt werden kann.

  1. Erwerbstätige Studierende: beantragbar bei einem durchgehenden monatlichen Nettoerwerb von 450-850€ in den 6 Monaten vor der Mobilität. Das Arbeitsverhältnis muss während des Austauschsemesters ruhen.
  2. Studierende mit Kind: das Kind/die Kinder begleiten den/die Studierenden während des gesamten Aufenthaltes
  3. Erstakademiker: beide Elternteile verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule
  4. Studierende mit chronischer Erkrankung: bei chronischer Erkrankung mit zusätzlichem Mehrbedarf im Ausland (regelmäßige Untersuchungen/Behandlungen erforderlich) 

PROMOS

Das PROMOS Programm des DAAD soll Studierenden, die nicht an einem der strukturierten Programme wie Erasmus+ teilnehmen, die Möglichkeit geben, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD schreibt die Filmuniversität folgende Förderleistungen aus:

Bewerbungszeiträume:

  • 15. Mai für Aufenthalte von Juli bis Dezember
  • 15. November für Aufenthalte von Januar bis Juni

Zielgruppe: Bewerben können sich alle Studierenden, die eine deutsche Staatsangehörigkeit bzw. BAföG-Bezugsberechtigung besitzen sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen mit dem Ziel den Abschluss an der Filmuniversität zu erhalten.  Sie müssen an der Filmuniversität immatrikuliert sein und überdurchschnittliche Studienleistungen nachweisen.

Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen ist dabei abhängig vom jeweiligen Zielland! Eine detaillierte Auflistung ist  hier als Download erhältlich.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung besteht, sind von der PROMOS Förderung ausgeschlossen.
  • Die Mindestaufenthaltsdauer von 1 Monat (=30 Tage) muss bei Studienaufenthalten gegeben sein. Eine Beschreibung der Förderbedingungen ist hier als Download erhältlich.
  • Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der/die Studierende/ Doktorand*in seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
  • Mit PROMOS können keine Projekt-bezogenen Kosten gefördert werden.

Bewerbungsunterlagen:

  • das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
  • Bewerbungsschreiben mit Begründung des Studienvorhabens (1-2 Seiten)
  • Bestätigungsschreiben, bzw. Vertrag der Aktivität im Ausland, Zeitraum, bei Exkursionen ist zusätzlich eine Teilnehmer*innenliste beizufügen
  • Gutachten einer Professorin/Lehrbeauftragten, eines Professors/Lehrbeauftragten
  • Transcript of Records (erhältlich auf Antrag beim Prüfungsamt)
  • Bei Abschlussarbeiten: ein Zeitplan, der später zur Erfolgkontrolle herangezogen werden kann sowie die Bestätigung der Betreuer*in, dass das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt wird

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an internationaloffice@filmuniversitaet.de

Stipendien im Rahmen von PROMOS werden auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung durch das Präsidium der Filmuniversität vergeben. Es finden keine Auswahlgespräche statt.

Achten Sie auf die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen und wenden sich bei Fragen im Vorfeld gern an das International Office. Es werden keine Unterlagen nachgefordert.

Auslands-BAföG

Auch für Studierende, die aufgrund des elterlichen Einkommens kein Inlands-BAföG bekommen, könnte die Förderung durch Auslands-BAföG möglich sein, da hier die Einkommensgrenzen höher liegen. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Stipendien des DAAD

Der DAAD bietet weitere Fördermöglichkeiten für Studierende, die ins Ausland gehen möchten. Bitte informieren Sie sich sehr frühzeitig, da die Bewerbungsfristen unterschiedlich sind und zum Teil weit im Voraus zum eigentlichen Aufenthalt liegen!

Hier kommen Sie zur Stipendiendatenbank des DAAD.

Weitere Informationsquellen zu Stipendien