Studium

Einmalzahlung von 200 Euro

Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung u.a. Studierende. Die Einmalzahlung kann in Kürze online beantragt werden. Hier findet man alle wichtigen Informationen ...

Liebe Studierende,

im Dezember 2022 wurde das Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Nun ist es soweit und die Antragsplattform für die Einmalzahlung von 200€ steht Ihnen voraussichtlich ab dem 15.03.2023 bereit. Mit der einmaligen Energiepreispauschale möchte die Bundesregierung Studierende und (Berufs-)Fachschüler, die sich in einer Ausbildung befinden, entlasten. Die Einmalzahlung in Höhe von 200€ kann in Kürze online beantragt werden.

Wer ist Berechtigt?
Berechtigt sind Studierende, die am 01.12.2022 an der Filmuniversität immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Gasthörer und Gaststudierende sind nicht berechtigt. Der Anspruch kann über die Webseite bis zum 30.09.2023 geltend gemacht werden. Eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie unter www.einmalzahlung200.de.

Was ist zu beachten?
Die Einmalzahlung ist steuerfrei und wird nicht mit den anderen Sozialleistungen verrechnet. Des Weiteren sind Sie berechtigt, wenn Sie im September 2022 als Arbeitnehmer*in bereits eine Energiepauschale erhalten haben. Ebenso haben Sie den Anspruch, wenn Ihnen als BAföG-Empfänger*in vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

Wie läuft das Verfahren für Sie ab?

  1. Die Filmuniversität stellt Ihnen über eCampus den Zugangs-Code zur Verfügung. Dieser Zugangs-Code weist Sie als antragsberechtigte Person aus. Auf der Starseite von eCampus wird Ihnen der Zugangs-Code (Berechtigungscode) als Portalnachricht angezeigt. Zusätzlich ist die Webseite zum Antrag ebenfalls auf der Startseite hinterlegt.
  2. Um einen Missbrauch von Zugangs-Codes zu verhindern, wird die Identität mittels BundID als digitaler Nachweis benötigt. Wenn Sie bereits über ein entsprechendes BundID-Konto verfügen, können Sie direkt voraussichtlich zum 15.03.2023 zur online Antragsstellung.
    Wie Sie Ihr BundID-Konto einrichten, erfahren Sie unter https://www.einmalzahlung200.de/bundid
    Sie haben in der Regel drei Optionen Ihr BundID-Konto einzurichten. Falls Sie nicht die Möglichkeiten haben, eine der drei Optionen zu verwenden, erhalten Sie von der Filmuniversität einen Zugangs-PIN. Der Zugangs-PIN wird Ihnen separat im Self-Service-Portal der Filmuniversität zur Verfügung gestellt. Für die Antragsstellung wird dennoch ein einfaches BundID-Konto mit Benutzername und Passwort benötigt.
  3. Der Antrag
    Mit dem Zugangs-Code und dem BundID-Konto (ggf. Zugangs-PIN) können Sie voraussichtlich ab dem 15.03.2023 Ihren online Antrag unter www.einmalzahlung200.de starten. Spätestens ab diesem Tag werden Ihnen die Zugangs-Codes unter eCampus zur Verfügung stehen.

 

Schritt für Schritt Anleitung!

  1. Melden Sie ich in Ihrem eCampus mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an.
  2. Dort wird Ihnen ein Zugangscode angezeigt (und zwar nur der Code). Hier ist dann ein Hinweis zu einer weiterführenden Seite zum Self-Service-Portal.
  3. Klicken Sie auf den Link zum Self-Service-Portal oder gehen auf https://selfservice.filmuniversitaet.de/und folgen dort den Anweisungen! Hier sehen sie dann auch nochmal ihren Zugangscode und können, wenn Sie keine BundID haben einen PIN anfordern.
    Sind Sie nicht berechtigt nach EPPSG öffnet sich eine gesonderte  Seite und es wird ein Hinweis erscheinen, dass Sie sich an en Bereich Studienangelegenheiten wenden müssen. Melden Sie sich dann bitte an Frau Ines Buro, 0331-6202 512 oder per Mail an: i.buro(at)filmuniversitaet.de.
  4. Wenn sie auf den „Pin Anfordern“-Button klicken, wird Ihnen eine E-Mail an Ihre Filmuni-Mailadresse mit dem PIN-Code gesendet. Haben Sie keine Mail-Adresse bei der Filmuniversität wird ein Hinweis erscheinen und wenden Sie sich bitte an den Helpdesk: 0331-6202 555 oder helpdesk(at)filmuniversitaet.de
  5. Mit diesen Zugangsdaten gehen Sie auf folgende Webseite: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
    → Schritt 1: Starte den Antrag auf der Webseite
    Geben Sie Ihren Zugangs-Code ein. Falls benötigt, geben Sie ebenfalls Ihren Zugangs-PIN ein.
    → Schritt 2: Identität nachweisen
    Bestätigen Sie Ihre Identität mit dem BundID-Konto.
    → Schritt 3: Formular vervollständigen
    Einige Daten sind bereits vorhanden. Was häufig fehlt, sind Ihre Kontaktdaten. Was immer fehlt, sind Ihre Kontodaten. Geben Sie alles ein und sende den Antrag ab.
    → Schritt 4: Geld erhalten
    Das System überprüft Ihre Daten automatisch und leitet alles zur Prüfung weiter. Bald darauf sollte in Ihrem E-Mail-Postfach ein positiver Bescheid ankommen. Kurz darauf werden Ihnen die 200€ überwiesen.

Wichtig!
Sobald Ihnen die Zugangs-Codes zur Verfügung stehen, werden wir Sie informieren. Zusätzliche Vorabinformationen oder Informationen zur Beantragung Ihres BundID-Kontos finden Sie hier: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

Die Filmuniversität ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung nicht über die Filmuniversität erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Filmuniversität weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Brandenburg mit Ihnen als Antragstellende in Verbindung setzen wird.

 

Antworten auf die häufig gestelltem Fragen zu der Einmalzahlung für Studierende (FAQ) finden Sie unter einmalzahlung200.de/faq