Die Kunsthochschulenkonferenz (KHK) hat unlängst ihr „Eckpunktepapier für weitere eigenständige künstlerische / künstlerisch-gestalterische postgraduale Abschlüsse an Kunsthochschulen“ publiziert. In diesem Positionspapier, das von Filmuni-Präsidentin Susanne Stürmer als eine der Sprecher*innen der KHK mitverantwortet wird, wird die Notwendigkeit betont, derartige weiterführende Abschlüsse an bundesdeutschen Kunsthochschulen zu entwickeln und passende Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.
Während der Wissenschaftsrat in seiner breit rezipierten Empfehlung von 2021 eine Unterscheidung von künstlerischer, wissenschaftlicher und hybrider postgradualer Qualifikation empfiehlt, geht das Eckpunktepapier ausschließlich auf künstlerische bzw. künstlerisch-gestalterische Abschlüsse an bundesdeutschen Kunsthochschulen ein und eröffnet somit eine Diskussion zur Ausgestaltung der Dritten Phase an Kunsthochschulen in Form des artistic PhD.
„Zentral ist dabei die Ausformulierung der institutionellen Bedingungen für künstlerische Praxis und künstlerische Forschung – letztere als inhaltliche, methodische und ästhetische Wissensproduktion und Reflexion in künstlerischen Arbeitsprozessen“, so die KHK. Die Zielerreichungsetzt Qualitätssicherung, internationale Vergleichbarkeit, Finanzierbarkeit durch Förderinstrumente sowie den weitreichende Schutz der Kunstfreiheit voraus.
Ein postgradualer, künstlerischer Abschluss soll laut Eckpunktepapier keine Voraussetzung für die Berufung/Einstellung für eine hochschulische Laufbahn im Bereich der Künste sein. Dennoch könnte im Rahmen der Diskussion um den 3. Zyklus an Kunsthochschulen ein artistic PhD auch für die Filmuniversität Babelsberg interessant sein und eine Weiterentwicklung der seit zehn Jahren etablierten wissenschaftlich-künstlerischer Promotion darstellen.