Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.*

Den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Online bewerben.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.04. bis 31.05.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • Inhaltsverzeichnis (wünschenswert)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • die Begründung des Studienwunsches (max. eine DIN-A4-Seite)
  • der Nachweis berufsbezogener praktischer Erfahrungen
  • die tabellarische Auflistung der berufspraktischen Tätigkeit

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Visual Effects & Virtual Productions gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

    Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Visual Effects & Virtual Productions finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie:

    Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

    1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

    • Fachspezifische Tätigkeiten von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Bescheinigungen oder Zeugnisse der jeweiligen Firmen, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen im Bereich Computergrafik oder VFX (hierzu können z.B. verschiedene Bereiche der Computer Generated Imagery (CGI) zählen wie 3D-Computer-Games, 3D-Modellierung, CAD, Computeranimation, VFX-Medienproduktionen oder vergleichbar) oder im Bereich Mediengestaltung. (Im Ausnahmefall können die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
    • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

    1.5. Arbeitsproben

    Arbeitsproben für den Eignungsnachweis:

    Des Weiteren Arbeitsproben (wünschenswert maximal 5) mit einer genauen Darstellung des eigenen Beitrags (PDF maximal 5 Sätze); sämtliche Arbeitsproben sind nach Möglichkeit durch eine Videosequenz (MP4, MP3 oder WAV) oder in Form von Einzelbildern (JPG oder PNG) zu dokumentieren. (Datenvolumen insgesamt maximal 2 GB)

    Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können.

    2. Vorauswahl

    Aufgrund der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

    3. Eignungsprüfung

    Teil 1 - schriftlicher Teil:

    • Persönliche Interessen im Kontext von VFX, CGI, künstlerischer Gestaltung und Film
    • Fragen zu grundlegenden Kenntnissen im Bereich der VFX, CGI, Concept Art
    • Praktische Aufgabenstellung im freien und fachspezifischen bildnerischen Gestalten

    Teil 2 - mündlicher Teil: 

    • Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerber*in
    • Präsentation und Analyse der im schriftlichen Teil entwickelten Antworten und Arbeiten
    • Fragen zur gestalterischen und technologischen Befähigung

    Voraussetzung für die Teilnahme am 2. Teil ist das Bestehen des 1. Teils.

    Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

    Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

    *Vorbehaltlich der Genehmigung des MWFK

    Kontakt

    Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

    Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.