Bewerbungsprozess

Die Filmuniversität bietet eine wissenschaftliche Promotion im Studiengang Medienwissenschaften der Fakultät I an. Absolventen erhalten den Grad Doktor/in der Philosophie (Dr. phil.). Ebenfalls kann eine wissenschaftlich-künstlerische Promotion in den Fächern Drehbuch/Dramaturgie, Filmkulturerbe und Film- und Fernsehproduktion mit dem Abschluss Dr. phil in art absolviert werden.

Die Promotion erfordert eine Dissertation mit Verteidigung und den Nachweis besonderer wissenschaftlicher Qualifikation. Bei der wissenschaftlich-künstlerischen Promotion muss auch ein künstlerisches Forschungsprojekt erstellt werden.

Die Dissertation kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Bitte alle Informationen und Dokumente vorab lesen!

Potentielle Betreuer*innen möglichst erst mit einem fertigen Exposé des Promotionsverfahrens ansprechen (Passfähigkeit Betreuer*innen und Dissertationsthema beachten)!

Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können akzeptiert werden!

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in sind ein einschlägiger Master-Abschluss und die Bestätigung, dass kein anderes Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule läuft. Ausnahmen erfordern Gutachten von Fachvertretern/innen der Medien- oder Kommunikationswissenschaften oder kooperative Verfahren mit Fachhochschulabsolventen/innen.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  1. einen schriftlichen Antrag
  2. Nachweise der Qualifikationen
  3. ein Exposé, Arbeitszielbeschreibungen
  4. Lebenslauf
  5. Dokumentation der Arbeiten
  6. schriftliche Zusagen von Betreuer/innen (Die Betreuung kann von verschiedenen wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Personen erfolgen, darunter Professoren/innen, Juniorprofessoren/innen, Honorarprofessoren/innen und andere. Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung ist notwendig.)

Antragsfristen

Die Antragsfristen sind der 15. Januar und der 15. Juni.

Die Annahme erfolgt in der Regel für 3 Jahre und einer einmaligen Verlängerung von bis zu 3 Jahren nach Prüfung. Die Immatrikulation erfolgt freiwillig zu Beginn eines Semesters und kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden, je nach Bedarf und Berufstätigkeit.

Bewerbungen richten an Dr. Julia Scho.

Weitere Informationen und Formulare

Ansprechpartnerin