Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.*

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 06.03. bis 15.05.2023 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (pdf)

1.2. Nachweis der Masterzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen. Für den Master-Studiengang Medienwissenschaft gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 5-6.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie einen Nachweis (pdf) über ein abgeschlossenes Bachelor-Studium oder einen vergleichbaren Abschluss  in einem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach, (z. B. Medienwissenschaft, Filmwissenschaft, Medienkultur, Publizistik, Kommunikationswissenschaft, Mediendesign, Medienproduktion usw.) oder in einer gesellschaftswissenschaftlichen, geisteswissenschaftlichen oder künstlerischen Disziplin mit kultur- und/oder kunstwissenschaftlichen Leistungsnachweisen ein. 

Hinweis: Für den Fall, dass der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt, reichen Sie bitte eine Bescheinigung des Prüfungsamtes Ihrer aktuellen Hochschule ein. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass aufgrund Ihrer bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass Sie den Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangen werden.

Wurde der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss nicht in einem medien- oder kommunikationswissenschaftlichen Fach erworben, sind Grundkenntnisse in mindestens vier der folgenden Bereiche nachzuweisen:

  • Medientheorie
  • Medienanalyse
  • Medienästhetik
  • Mediengeschichte
  • Methoden der empirischen Sozialforschung

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Masterzugangsberechtigung (MZB) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Hinweis:

  • Diese Vorgabe gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
  • Für Bewerber*innen aus der Republik Indien, der Volksrepublik China und der Sozialistischen Republik Vietnam gelten besondere Regelungen.

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-2 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Master-Studiengang Medienwissenschaft finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Bescheinigungen/Zeugnisse (pdf) der jeweiligen Firmen über die berufspraktischen Erfahrungen von mindestens 8 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch eine berufspraktische Tätigkeit im Bereich der Produktion, Distribution, Organisation von audiovisuellen Medien und/oder der Medienforschung oder in Form eines absolvierten Praktikums in einem dieser Bereiche. (Im Ausnahmefall kann die berufspraktische Tätigkeit bis zum Beginn des Studiums nachgeholt werden.)
  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (pdf)

1.5. Arbeitsproben

Die nachfolgenden Arbeitsproben sind im Studienbewerbungsportal hochzuladen (PDF, max. 5 MB/Datei):

  • mindestens eine selbständig verfasste Filmkritik (PDF)
  • mindestens eine selbständig verfasste Fernsehkritik (PDF)
  • mindestens einen ausführlichen Aufsatz/Essay zu einem medienwissenschaftlichen Fachthema (PDF)

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung

schriftlicher Teil:

  • In schriftlicher Form ist der Nachweis zu erbringen, dass Grundkenntnisse in der ästhetisch-künstlerischen Bewertung von audiovisuellen Medienproduktionen sowie in der Auseinandersetzung mit medienwissenschaftlichen Themen hinsichtlich ihrer Relevanz für Entwicklungsprozesse der Produktion, Distribution und Rezeption audiovisueller künstlerischer Praxis vorhanden sind.

mündlicher Teil:

  • In einem Gespräch werden die kommunikativen Fähigkeiten zur Artikulierung von wissenschaftlichen und ästhetischen Positionen geprüft.

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

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