Juniorprofessur Besoldungsgruppe W1 "Produktionskulturen in audiovisuellen Medienindustrien"

Fakultät I

Deadline :
02.11.2018
Ref.:
15/18

In der Fakultät I der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF  ist eine Juniorprofessur Besoldungsgruppe W1 für das Fachgebiet "Produktionskulturen in audiovisuellen Medienindustrien" zu besetzen.

Zeitliche Begrenzung:

Die Juniorprofessur ist entsprechend § 46 (1) Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) auf zunächst drei Jahre befristet mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre, wenn sich die / der Beschäftigte als Hochschullehrer/in bewährt hat.

 

Aufgabengebiet:

Die Juniorprofessur vertritt das Fachgebiet „Produktionskulturen in audiovisuellen Medienindustrien“ in Lehre und Forschung. Zum Aufgabengebiet gehört die Entwicklung geeigneter interdisziplinärer und studiengangsübergreifender Lehrformate und der Ausbau der Vernetzung der Filmuniversität mit der regionalen Medienindustrie im Rahmen von Lehr- und Forschungsprojekten. Im Bereich der Forschung wird von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber erwartet, sich an der Profilbildung der Filmuniversität aktiv zu beteiligen und im Rahmen der entsprechenden In-Institute einzubringen.

Das Fachgebiet umfasst historisch-kulturelle, künstlerisch-rechtliche, gesellschaftlich-politische und ökonomisch-strukturelle Perspektiven. Im Einzelnen untersucht es:

  • den historischen Wandel von Produktionskulturen in einer internationalen, komparativen Perspektive
  • das Zustandekommen von künstlerischen Medienprodukten mit mehreren Urhebern
  • die Rolle der einzelnen Akteure (z.B. Ausbildung und Berufschancen sich wandelnder Berufsbilder und Erwartungshaltungen)
  • die Workflows von Produktionsprozessen in einer digitalen und konvergenten Medienindustrie
  • Macht- und Geschlechterverhältnisse in Produktionskulturen
  • Filmfestivals als Schnittstelle von Produktion, Distribution und Rezeption
  • die Auswirkungen von (staatlichen) Förderstrukturen und Regulierungen sowie alternative Finanzierungsmodelle
  • Vermarktungsstrategien und -mechanismen
  • Refinanzierungsmodelle in verschiedenen Medienmärkten

 

Einstellungsvoraussetzungen:

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 45 BbgHG:
 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in einem einschlägigen Fachgebiet
  • pädagogische und didaktische Eignung
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als Akademische/r Mitarbeiter/in erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen.
Verlängerungen nach § 2 (5) Nr.1 und 3 bis 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) bleiben hierbei außer Betracht. § 2 (3) S.1 des WissZeitVG gilt entsprechend.

Entsprechend Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vom 14.03.2018 wird auf Folgendes hingewiesen:

  1. „Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur betreibt derzeit eine Änderung des §45 BbgHG. Danach dürfen zukünftig die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur vier Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlängern sich im Umfang einer Ermäßigung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden ist. Mit Blick auf die zu erwartende Gesetzesänderung sollten sich Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls auf die Stelle bewerben.“
  2. „Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gem. § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.“

 

Fachspezifische Kompetenzen:

  • hervorragende Kenntnisse relevanter Theorien und Methoden
  • guter Überblick über die Strukturen der nationalen Medienindustrie vor dem Hintergrund einer internationalen Perspektive

 

Außerdem wünschenswert:

  • sehr gute Englischkenntnisse
  • internationale Vernetzung
  • Forschung zu Gender- , Queer- und Diversitythemen
  • Erfahrungen mit der Einwerbung von Drittmitteln
  • Erfahrungen mit universitärer Gremienarbeit
  • Offenheit für Inhalte und Strategien künstlerischer Forschung

 

Lehrverpflichtung:

Die Lehre beträgt 5 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und wird interdisziplinär und studiengangsübergreifend in der Fakultät I (Studiengänge Digitale Medienkultur/Medienwissenschaft, Drehbuch/Dramaturgie, Film- und Fernsehproduktion, Regie, Schauspiel) angeboten.

 

Zu besetzen ab:

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

Sonstige Hinweise:

Wir sind bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen und fordern daher qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf Ihre Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.

 

Bewerbungsunterlagen:

Die Filmuniversität fördert langfristig die Strategie des Gender Mainstreaming und bittet daher die Bewerberinnen und Bewerber ihre Vorstellungen darüber zu formulieren, wie sie die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre Lehre und Forschung integrieren und im universitären Leben unterstützen wollen.

Bewerbungen mit schriftlichem Lehrkonzept für diese Professur und mit den üblichen Unterlagen (Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Schriften, Publikationsverzeichnis) 
richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer15/18 bis zum 02.11.2018 (Posteingang) an die

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Dekanin der Fakultät I
Marlene-Dietrich-Allee 11, 14482 Potsdam-Babelsberg

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise!

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