Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente und Arbeitsproben.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich die studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen wurde. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in Vorauswahl und Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweis zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühr an. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (PDF)
  • Begründung des Studienwunsches (PDF)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (PDF)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Animation gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-4. 

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2
  • Bewerber*innen, die über keinen der vorgenannten Abschlüsse oder einen äquivalenten Abschluss verfügen, reichen bitte ihr letztes Schulzeugnis (pdf) ein

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, dann reichen Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung/das Schulabschlusszeugnis (pdf) ein.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Animation finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier.

1.4. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

  • Bescheinigungen/Zeugnisse (pdf) der jeweiligen Firmen über die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang und Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen durch fachspezifische Tätigkeiten im Animationsbereich, im Bereich Grafikdesign/Visuelle Kommunikation oder im Bereich Mediengestaltung. (Im Ausnahmefall können die berufsbezogenen praktischen Erfahrungen bis zum Antritt des Studiums nachgeholt werden.)
  • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen auf dem Formblatt (Formular) (pdf)

1.5. Arbeitsproben

Es sind mindestens 20 künstlerische Arbeitsproben hochzuladen, die mit analogen und digitalen Medien hergestellt wurden. Den Arbeitsproben muss eine Inhaltsangabe als PDF beigefügt sein. Diese Arbeitsproben sollen eine intensive Auseinandersetzung mit eigenen Inhalten und Themen im Bezug zum künstlerischen Animationsfilm aufzeigen.

Der Inhalt der Arbeitsproben ist frei wählbar und soll selbstgefertigte Werke beinhalten, die sowohl bildkünstlerische als auch visuell-erzählerische Fähigkeiten erkennen lassen. Es wird empfohlen digitalisierte analoge und digitale künstlerische Arbeitsproben beispielsweise aus den folgenden Bereichen auf das Studienbewerbungsportal hochzuladen:

  • Animationsfilme, Animationsproben und Filme oder Videos mit Animationsbezug, an denen Bewerber*innen mitgewirkt haben. Es werden Arbeiten aus allen Bereichen der Animation akzeptiert (z.B. Zeichen-, Puppen-, Legetrick, Computeranimation, u.v.m.).
    Max. 600 MB
  • Skizzen, Entwürfe, Charakterdesigns, Background Design und Dokumentationsmaterial, das im Zusammenhang mit eigenen Filmen entstanden ist.
    Max. 50 MB
  • Storyboards (erste Visualisierungen von filmischen Ideen in zusammenhängenden Bildfolgen, eventuell ein Animatic/animiertes Storyboard)
    Max. 100 MB
  • Bewegungsstudien (zeichnerische Arbeiten, in denen Bewegungsabläufe von Menschen oder Tieren dargestellt werden)
    Max. 100 MB
  • Zeichnungen (z. B. Naturstudien, Akt, Portrait, Kostüm, Tiere, Menschen, Stillleben, Architektur, Interieur, Landschaft etc.)
    Max. 50 MB
  • Farbgestaltung (z.B. Grafik, Collage, Fotografie, Malerei bzw. analoge/ digitale Arbeiten, die sich mit bildkünstlerischer Wirkung von Farbe auseinandersetzen)
    Max. 50 MB
  • Plastik und Raumstudien (analoges/digitales Modellieren, Skulpturen, Puppenbau, Modellbau dokumentiert durch Fotografien oder 3D-Darstellungen)
    Max. 50 MB
  • Skizzenbücher (Zeichnungen, visuelle Ideen und Experimente, Collage, Typografie, Entwürfe etc.; Skizzenbücher können komplett digitalisiert eingereicht werden)
    Max. 100 MB
  • Grenzüberschreitende und interdisziplinäre Arbeiten (z. B. Comics, Karikatur, Graphic Novel, Illustration, Fotografie, Collage, Video, Performance, Installation, Games, Expanded Animation etc.)
    Max. 300 MB

Mit Ausnahme der Bewegtbilder (Animationen, Filme, Videos, etc.), sind alle im Studienbewerbungsprotal digital hoch geladenen künstlerischen Arbeitsproben nochmals zur Eignungsprüfung in einer analogen Mappe als Originale vorzulegen. Digitale künstlerische Arbeitsproben müssen ausgedruckt, datiert und signiert sein. Der analogen Mappe muss eine Inhaltsangabe beigefügt sein, die der digitalen Einreichung entspricht.

Es gelten die Einschränkungen, die durch das Studienbewerbungsportal vorgegeben werden. Video-Dateien müssen ohne zusätzliche Software/Codecs in aktuellen Browsern abgespielt werden können. In allen Ordnern dürfen ausschließlich Dateien im MP4-, JPG- und PDF-Format verwendet werden.

2. Vorauswahl

Anhand der hochgeladenen Unterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen für die Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

3. Eignungsprüfung: einzureichende Unterlagen

Mit Ausnahme der Bewegtbilder (Animationen, Filme, Videos, etc.), sind alle im Studienbewerbungsprotal digital hoch geladenen künstlerischen Arbeitsproben nochmals zur Eignungsprüfung in einer analogen Mappe als Originale vorzulegen. Digitale künstlerische Arbeitsproben müssen ausgedruckt, datiert und signiert sein. Der analogen Mappe muss eine Inhaltsangabe beigefügt sein, die der digitalen Einreichung entspricht.

3.1. Eignungsprüfung: Ablauf

praktisch/künstlerischer Teil: 

  • praktische Aufgabenstellung im freien und fachspezifischen bildnerischen Gestalten
  • Animationsübung
  • Storyboard
  • rhythmisch-melodischer musikalischer Eignungstest

schriftlicher Teil: 

  • schriftlicher Teil: Prüfung der analytisch-reflexiven sprachlichen Kompetenzen

mündlicher Teil: 

  • Gespräch zum künstlerischen und persönlichen Profil der Bewerberin/des Bewerbers 


Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt. 

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

Büro des Studiengangs

Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs einen Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.