Vertretungen

Der Studierendenrat und die Personalräte vertreten die Interessen der Hochschulmitglieder gegenüber der Hochschulleitung.

Studierendenrat

Hier geht es zur Seite des Studierendenrats der Filmuniversität: www.studirat.de mit einer Übersicht über alle Ansprechpartner*innen.

Personalräte

Die Personalräte sind gesetzlich verankerter Bestandteil eines jeden öffentlichen Arbeitgebers wie der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Sie arbeiten mit der Hochschulleitung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohl der Beschäftigten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge eng und vertrauensvoll zusammen. Ziel ist es, den Rechten der Mitarbeiter*innen im Arbeitsleben zur Wirksamkeit zu verhelfen ohne dabei die Erfüllung der universitären Aufgaben zu beeinträchtigen. Bei allen Entscheidungen ist das gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Umfeld berücksichtigen. Nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburgs haben die Personalräte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, z.B. bei personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich unmittelbar auf sie auswirken.

Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal

Personalrat Technik und Verwaltung

Schwerbehindertenvertrauensperson

Die Schwerbehindertenvertrauensperson fördert die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Die gewählte Vertrauensperson für Menschen mit einer Behinderung ist N.N
Stellvertretende Vertrauensperson ist Anne Czambor.