Gremien

Die aktuellen Gremientermine, Einreichfristen für Tagesordnungspunkte und Protokolle finden Sie im Intranet unter Gremien & Einrichtungen (Achtung: der Direktlink funktioniert nur, wenn man sich vorab mit der Campus-ID eingeloggt hat).

Senat

Der Senat ist ein zentrales Hochschulorgan. Zu seinen Aufgaben gehören gemäß § 64 Abs. (2) BbgHG unter anderen der Erlass und die Änderung der Grundordnung und anderer Satzungen oder die Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten. Er entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, über den Entwicklungsplan der Hochschule sowie auch über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Hochschullehrer*innen.

Der Senat ist auf zwei Jahre gewählt und tagt in der Vorlesungszeit i.d.R. monatlich, ansonsten nach Bedarf. Die Sitzungen sind - bis auf Personalfragen - hochschulöffentlich. Laut Geschäftsordnung gehören zu den stimmberechtigte Mitgliedern des Senats sechs Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen,  zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, zwei Studierende und eine Vertreter*in der sonstigen Mitarbeiter*innen.

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Geschäftsstelle

Professor*innen

Akademische Mitarbeiter*innen

Studierende

Sonstige Mitarbeiter*innen

Stellv. Professor*innen

Stellv. Akademische Mitarbeiter*innen

Stellv. Studierende

Stellv. sonstige Mitarbeiter*innen

Fakultätsräte

Als zentrales Organ der Fakultät ist der Fakultätsrat u.a. zuständig für Wahl und Abwahl der Dekan*in sowie für den Erlass von fakultätsinternen Satzungen. Er entscheidet über Berufungsvorschläge und Habilitationen und wirkt mit an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung in der Fakultät. Dem Fakultätsrat gehören sechs Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen an, zwei Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, zwei Studierende und eine sonstige Mitarbeiterin oder ein sonstiger Mitarbeiter.

Fakultätsrat der Fakultät I

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Geschäftsstelle

Professor*innen

Akademische Mitarbeiter*innen

Studierende

Sonstige Mitarbeiter*innen

Stellv. Professor*innen

Stellv. Akademische Mitarbeiter*innen

Stellv. Sonstige Mitarbeiter*innen

Stellv. Studierende

Fakultätsrat der Fakultät II

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Geschäftsstelle

Professor*innen

Akademische Mitarbeiter*innen

Sonstige Mitarbeiter*innen

Studierende

Stellv. Professor*innen

Stellv. Akademische Mitarbeiter*innen

Stellv. sonstige Mitarbeiter*innen

Stellv. Studierende