Bewerbung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an unserer Universität interessieren. Informieren Sie sich hier über den Bewerbungsablauf sowie einzureichende Dokumente.

Eine Zulassung zum Studium kann nur erhalten, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und erfolgreich seine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen hat. Das Verfahren zur Feststellung der künstlerischen Eignung gliedert sich in die Vorauswahl und die Eignungsprüfung und wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Ordnungen und Satzungen der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF durchgeführt.

Den Link zum Studienbewerbungsportal finden Sie im Bewerbungsablauf unter Punkt 1 - Hinweise zur Bewerbung.

Bewerbungsfrist

Zulassungen finden nur 1x jährlich zum Wintersemester statt. Die Bewerbungsfrist vom 01.01. bis 31.01.2024 ist eine Ausschlussfrist.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass Änderungen bzgl. der Bewerbungsfrist und des Verfahrens zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung möglich sind. Deshalb empfehlen wir, sich regelmäßig auf dieser Website zu informieren.

Bewerbungsablauf

1. Hinweise zur Bewerbung

Alle Bewerber*innen müssen sich online bewerben. Nutzen Sie hierfür das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität.

Sollten Sie über ein ausländisches Zeugnis verfügen und sich bereits bei uni-assist registriert und beworben haben, müssen Sie sich unabhängig davon zusätzlich über das Studienbewerbungsportal der Filmuniversität bewerben.

ACHTUNG! Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

ACHTUNG! Bevor Sie die Registrierung im Studienbewerbungsportal vornehmen, sollten Sie alle erforderlichen Dateien vorbereitet haben.

Bitte beachten Sie:

  • Bewerbungen in Papierform werden NICHT berücksichtigt.
  • die Registrierung/Bewerbung im Studienbewerbungsportal ist ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt.
  • für die Bewerbung fällt eine Bewerbungsgebühran. Bewerbungen, für die die Bewerbungsgebühr nicht überwiesen wurde, werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • unvollständige Bewerbungen werden für das Feststellungsverfahren nicht berücksichtigt.
  • den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie im Studienbewerbungsportal verfolgen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

1.1. Allgemeine Bewerbungsunterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum musikalischen Werdegang (das Beherrschen des Klaviers wird vorausgesetzt) (pdf)
  • Begründung des Studienwunsches (pdf)
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit (pdf)

1.2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, informieren Sie sich bitte über die benötigten Nachweise im Absatz "Deutsches Zeugnis". Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, informieren Sie sich bitte unter "Ausländisches Zeugnis" über die einzureichenden Unterlagen.
Für den Bachelor-Studiengang Tonmeister*in für audiovisuelle Medien gelten die Bestimmungen des BbgHG § 9 Abs. 2-3.

Deutsches Zeugnis: 

Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (pdf) ein, aus der die Abschlussnote ersichtlich ist, i.d.R.:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife
  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss

  • Weitere HZB gemäß BbgHG § 9 Abs. 2

Ausländisches Zeugnis:

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. Ihren ersten akademischen Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihre Zeugnisse vor der Bewerbung durch uni-assist e.V. prüfen und bewerten lassen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung ein. Die Prüfung ist kostenpflichtig und muss vor Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Das Vorprüfungsdokument (VPD), welches Sie von uni-assist e. V. erhalten, laden Sie bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

Hinweis:

1.3. Sprachnachweis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben haben und nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau DSH-1 bzw. ein äquivalentes Sprachzeugnis entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Laden Sie dies bitte mit den übrigen Dateien zur Bewerbung im Studienbewerbungsportal hoch.

    Die anerkannten Sprachprüfungen für den Bachelor-Studiengang Tonmeister*in für audiovisuelle Medien finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie:

    Sollten Sie zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht über das geforderte Sprachzeugnis verfügen, dann informieren Sie sich hier. 

    1.4. Musikalische Bildung

    Voraussetzung für die Zulassung ist eine musikalische Bildung, die das Beherrschen des Klaviers beinhaltet. Bitte legen Sie Ihre musikalische Bildung im Lebenslauf (pdf) dar.

    1.5. Nachweis über die geforderten Tätigkeiten

    • Bescheinigungen/Zeugnisse (PDF, max 5 MB/Datei) der jeweiligen Firmen über die berufspraktischen Erfahrungen von mindestens 12 Wochen zum Zeitpunkt der Bewerbung, aus denen Art, Umfang u. Qualität der Tätigkeiten hervorgehen. Sie sind zu erbringen z. B. durch: 
      • einschlägige Praxis bei professionellen Ton-, Film- oder  Fernsehproduktionen oder Beschallungen
      • entsprechende Berufsausbildungen, z. B. Rundfunk- oder Fernsehtechniker/in, Tonassistent/in, Tontechniker/in oder Ausbildung an der SAE, Deutschen Pop, Dekra o. ä.
      • entsprechende Praktika im Bereich Rundfunk oder Tonstudiotechnik
    • tabellarische Auflistung der berufspraktischen Erfahrungen (Formular) (PDF, max 5 MB/Datei)

    1.6. Ärztliche Bescheinigung

    • ärztliche Bescheinigung über ein intaktes Gehör (nicht älter als 1 Jahr) (pdf)
    • ein Audiogramm, welches nicht älter als 1 Jahr ist (pdf)

    2. Vorauswahl

    Aufgrund der hochgeladenen Bewerbungsunterlagen entscheidet die Zulassungskommission, welche Bewerber*innen zur Eignungsprüfung zugelassen werden. Die Benachrichtigung erfolgt schriftlich.

    3. Eignungsprüfung

    praktisch/künstlerischer Teil: 

    • Erarbeitung eines Tonkonzepts zu einem stummen Video zur Feststellung der analytischen und künstlerisch-gestalterischen Fähigkeit, der Beobachtungsgabe, des Ideenreichtums und der Phantasie der Bewerber*innen.

    schriftlicher Teil: 

    • Erkennen von Intervallen, Akkorden und Rhythmen zur Feststellung der musikalischen Hörfähigkeit 
    • Fragen aus der elementaren Musiklehre 
    • Fragen aus der Musiktheorie und der tontechnischen Berufspraxis

    Die Zulassungskommission kann entscheiden, den praktisch/künstlerischen Teil mittels Videokonferenzsystem und/oder den schriftlichen Teil der Prüfung online durchzuführen. Der Prüfungsarbeit ist eine eidesstattliche Versicherung in schriftlicher Form (pdf) beizufügen, dass die Bearbeitung des praktisch/künstlerischen und/oder schriftlichen Teils selbständig erfolgt ist.

     

    In Abhängigkeit vom Ergebnis des praktisch-künstlerischen und des schriftlichen Teils der Eignungsprüfung wird zu einer musikalischen Prüfung und einem Gespräch eingeladen.

    musikalische Prüfung: 

    • Das Beherrschen des Klavierspiels muss durch das Vortragen eines Stückes eigener Wahl nachgewiesen werden. Die Stilrichtung (z. B. Klassik, Pop oder Jazz) bleibt den Bewerbern*innen selbst überlassen. (Eigenkomposition als Zusatzstück ist möglich.) Ergänzend steht es den Bewerber*innen frei, ein weiteres Stück auf einem anderen Instrument vorzutragen.
      • vom Blattspiel eines leichten Klavierstückes
      • vom Blatt Harmonisieren einer einfachen Melodie
      • musikalischer Hörtest über dem Niveau des schriftlichen Prüfungsteils

    Gespräch: 

    • Gespräch zur schriftlichen Prüfung, zur Berufsmotivation und zu spezifischen Interessen der Bewerber*innen

    Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird spätestens 4 Wochen nach dem letzten Prüfungsteil schriftlich mitgeteilt.

    Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler (Last-Minute) Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist! Bewerbungen und Nachreichungen nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht mehr angenommen!

    Büro des Studiengangs

    Haben Sie Fragen zur Bewerbung?

    Zur Klärung von fachspezifischen Fragen können Sie über das Büro des Studiengangs ein Termin für eine Fachstudienberatung vereinbaren.