Die Eingangsprüfung ist nur für Bewerber*innen ohne berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, d.h. nicht für die Bewerber*innen die bereits ein berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom,…) erworben haben bzw. wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch erlangen werden!
Teilnahmeberechtigt sind beruflich qualifizierte Bewerber*innen, die über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gemäß § 10 Abs. 5 S. 2 BbgHG verfügen, wenn:
‐ sie über eine dem beworbenen Studiengang entsprechende Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 10 Abs. 2 bis Abs. 4 BbgHG i.V.m. der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung für die Bachelor-Studiengänge der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF verfügen (§ 2 Feststellungsordnung BA) verfügen und
‐ bei Prüfung der Zugangsvoraussetzung für die Master-Studiengänge im Rahmen der Begutachtung der eingereichten Unterlagen und Arbeitsproben, die studiengangsbezogene künstlerische Eignung gemäß der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung für die Master-Studiengänge der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF erkennbar ist und
‐ sie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit für den beworbenen Studiengang oder eine entsprechende Qualifikation durch erfolgreiche Absolvierung studienspezifischer Module an einer Hochschule außerhalb eines Bachelorstudiengangs nachweisen können, wenn sich die Rahmen der Zertifikatsmodule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nicht wesentlich von den Studien-und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs, der im Regelfall den Zugang zum Masterstudiengang eröffnet, unterscheidet.
Die nachfolgenden Unterlagen (in einer pdf-Datei zusammengefasst!) sind im Studienbewerbungsportal hochzuladen:
- einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung in deutscher Sprache.
- ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (zusätzlich zu dem schon eingereichten Lebenslauf!) mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und künstlerische Betätigung.
‐ einen Nachweis der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 10 Abs. 2 bis Abs. 4 BbgHG i.V.m. der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung für die Bachelor-Studiengänge der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF.
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit für den beworbenen Studiengang oder eine entsprechende Qualifikation durch erfolgreiche Absolvierung studienspezifischer Module an einer Hochschule außerhalb eines Bachelorstudiengangs nachweisen können, wenn sich die Rahmen der Zertifikatsmodule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nicht wesentlich von den Studien-und Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs, der im Regelfall den Zugang zum Masterstudiengang eröffnet, unterscheidet.
‐ eine unterschriebene schriftliche Begründung (max. zwei Seiten) aus der hervorgeht, auf welche Weise Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die nach Inhalt und Anforderung Teilen eines Bachelor-Studiengangs entsprechen.
‐ vollständige Nachweise zu bereits erbrachten einschlägigen Studien- und Prüfungsleistungen und Zeugnisse über bereits abgelegte Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. deren Anerkennung.
Sollten keine Nachweise zu erbrachten einschlägigen Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen, ist dies in schriftlicher Form zu erklären.
‐ dokumentierte Nachweise, aus denen Art, Umfang und Qualität der einschlägigen beruflichen Tätigkeiten hervorgehen. Alle beruflichen Tätigkeiten sind tabellarisch aufzulisten, die Übersicht ist zu unterschreiben.
‐ eine Mitteilung, dass bei Prüfung der Zugangsvoraussetzung für die Master-Studiengänge im Rahmen der Begutachtung der eingereichten Unterlagen und Arbeitsproben, die studiengangsbezogene künstlerische Eignung gemäß der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung für die Master-Studiengänge der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF erkennbar ist und daher die Möglichkeit zur Teilnahme an der Eingangsprüfung besteht.
Eingangsprüfungsordnung MA